# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S46 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 46 — Wohl jener Anſtalt nicht beſſer ſorgen könne, als wenn ſie ſowohl Paſtor Dr. Sihler als auch Paſtor A. Wolter dringend erſuche, in ihrer bisherigen Stellung und Wirkſamkeit am Seminar zu verbleiben; — ſie bat deshalb beide, noch während der diesjährigen Sitzungen ihre zuſtimmende Erklärung abzugeben, — welche denn auch ſpäterhin erfolgte. Der Präſes wurde von der Synode beauftragt, das Schreiben des Herrn Pfarrers Löhe, in welchem derſelbe das Fort Wayner Inſtitut der Synode übergibt, zu beantworten und den Dank der Synode für dieſe Schenkung auszuſprechen. Die Statuten, welche von der 3. Committee für das Seminar entwor⸗ fen worden, wurden nun der Synode vorgelegt und nach einigen Aenderun⸗ gen und Ergänzungen folgendergeſtalt angenommen. Statuten für das deutſche ev.⸗lutheriſche Predigerſeminar zu Fort Wayne, Ind. § 1. Das von dem Herrn Paſtor Löhe in Neudettelsau in Franken in Gemeinſchaft mit dem Herrn Paſtor Wucherer in Nördlingen in Bayern im Herbſt 1846 gegründete deutſche ev.⸗luth. Predigerſeminar zu Fort Wayne, Ind., iſt laut einer eingegangenen Schenkungsurkunde de dato 8. Septem⸗ ber 1847 der deutſchen ev.⸗luth. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. als alleiniges Eigenthum in beſter Form unter folgenden Bedingungen über⸗ geben worden: 1. daß es für immer der lutheriſchen Kirche diene und nur ihr Prediger und Hirten erziehe; 2. daß als alleiniges Lehrmittel in dem Seminar die deutſche Sprache angenommen ſei und unverbrüchlich bleibe; 3. daß das Seminar bleibe, was es iſt, nämlich eine Anſtalt, die zum Zweck hat, eine zwar möglichſt gründliche, aber auch möglichſt ſchleu⸗ nige Ausrüſtung von Predigern und Seelſorgern für die zahlloſen verlaſſenen deutſchen Glaubensgenoſſen und für neueinwandernde Gemeinden unſeres Stammes und Bekenntniſſes zu ermöglichen. — Es ſoll keine theologiſche Anſtalt im gewöhnlichen deutſchen Sinne, ſondern eine Pflanzſchule von Predigern und Seelſorgern ſein, deren Studium eine ſtrenge Vorbereitung auf das heilige Amt ſelbſt iſt. § 2. Das Predigerſeminar ſoll zugleich nach dem Wunſch der Gründer zur Ausbildung von Miſſionären unter den heidniſchen Eingeborenen Nord⸗ amerika's vorkommendenfalls dienen. §3. Die Synode beſtellt aus ihrer Mitte eine Aufſichtsbehörde, welche aus den Mitgliedern der Prüfungscommiſſion beſteht, falls nicht einer oder mehre derſelben zum Lehrerperſonal gehören. Im letzten Falle ergänzt ſie dieſelben durch andere wiſſenſchaftlich gebildete Prediger ihres Verbandes durch ordentliche Wahl. — Als viertes Glied der Aufſichtsbehörde wird von der Synode eine paſſende Perſon aus der Hörerſchaft, wo möglich aus den Gliedern der deutſchen ev.⸗lutheriſchen St. Paulusgemeinde zu Fort Wayne, erwählt. § 4. Die Synode wählt drei Truſtees aus den Gemeinden ihres Bezirks, und zwar wo möglich ſolche, die in oder um Fort Wayne wohnen. §5. Die Aufſichtsbehörde hat über Folgendes Aufſicht zu führen: 1. Ob die im Seminar geführte Lehre dem Worte Gottes nach dem Verſtande der ſymboliſchen Schriften unſerer Kirche gemäß ſei; 2. ob die Lehrer ihr Amt treulich ausführen und durch einen gottſeligen Wandel zieren;