# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S42 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 42 — dieſes Berichts befindliche Verzeichniß zeigt, auf welches wir, was Namen und andere Einzelheiten betrifft, die Leſer verweiſen. Die Aufnahme nun der vielen Prediger und Gemeinden, welche ſich theils perſönlich, theils brieflich dazu meldeten, nahm den größten Theil der erſten Sitzungen in Anſpruch, — obwohl nur ein Colloquium dabei vor⸗ kam, da die andern theils ſchon vor erhaltener Ordination durch die Synode geprüft worden waren, theils ſolche Zeugniſſe beibrachten, welche ein Collo⸗ quium überflüſſig machten. Das Geſuch um Aufnahme von Seiten einiger Prediger, die ſich zu die⸗ ſem Zwecke ſchriftlich an die Synode gewandt hatten, konnte indeß nicht ohne weiteres gewährt werden, da es ihnen eben an befriedigenden Zeugniſſen mangelte; die Synode trug deshalb einigen ihrer Mitglieder auf, mit den⸗ ſelben in nähern Verkehr zu treten, um die nöthige Kunde zu erlangen und das Ergebniß dem Präſes zu berichten. Es entſtand die Frage, ob auch eine Gemeinde ohne ihren Prediger ſich an die Synode anſchließen, oder ohne denſelben im Synodalverbande ver⸗ bleiben könne, worüber die Synode nach mehrſeitiger Beſprechung endlich folgende Erklärung abgab: „daß Gemeinden auch ohne ihre Prediger ſich als berathende Glieder an die Synode anſchließen können — in Uebereinſtimmung mit dem, was bereits Cap. III. § 3. der Conſtitution enthalten iſt." Dann wurde die Frage aufgeſtellt, wie es der Präſes mit der Aufnahme und Ordination ſolcher Prediger halten ſolle, welche ihn im Laufe des Jahrs darum angehen; worüber folgender Beſchluß gefaßt wurde: „daß der Präſes in dringenden Fällen die der Ordination vorherge⸗ hende nöthige Prüfung auch durch ſchriftliche Aufgaben vollziehen könne — in der Weiſe, daß derſelbe gewiſſe Fragen aufſetzt, dieſelben dem Ordinator zuſendet, in deſſen Gegenwart der zu Ordinirende dieſelben ſchriftlich zu beantworten hat." Ferner war die Frage, wie bei der Ordination eines von der Gemeinde berufenen Predigers deſſen Lehrtüchtigkeit zu ermitteln ſei, worüber die Synode beſtimmte: „daß der Ordinator von der Lehrtüchtigkeit des zu Ordinirenden ſich zu überzeugen ſuchen ſolle durch Abforderung einer Predigt, für welche der Präſes den Text auszuwählen hat." Auf Antrag des Paſtors Fick gab die Synode noch folgende Er⸗ klärung ab: „Da mehre Glieder der ev.⸗lutheriſchen Gemeinde zu Neu⸗Melle, St. Charles Co., Mo., welche bereits im vorigen Jahre ihren Anſchluß an die deutſche ev.⸗lutheriſche Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. erklärt hat, in der Beſorgniß ſtehen, daß durch ihren Anſchluß an die⸗ ſelbe ihre Rechte und Freiheiten bedroht werden, ſo erklärt die Synode hiemit, daß die beſagte Gemeinde jederzeit ihre Entlaſſung aus dem Synodalverbande erhalten könne, — und daß, wenn dieſelbe erfolgte, dadurch nicht nothwendig das Band des Glaubens und der Liebe zer⸗ riſſen würde." Ernennung von Committeen. Der Präſes theilte der Synode ein Verzeichniß über die bei demſelben eingegangenen Eingaben und über andere zur Berathung vorliegende Gegen⸗ ſtände mit und ernannte zur Prüfung und Vorbereitung der Sachen, die deſſen bedurften, folgende Committeen: