# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S327 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 327 wie gebietenden Willen ausgeschlossen wird; sie, die Möglichkeit, ist dazu nur gegeben, um von dem creatürlichen Willen stets durch Einigung mit der Norm des göttlichen Gesetzes aufgehoben zu werden; wird dieses nicht realisirt, so entsteht dann eine Wirklichkeit, die dem göttlichen Willen fremd und widerstreitend, freilich aber nichts desto weniger der Erkenntniß Gottes gegenwärtig ist. Man vgl. Quenstedt theol. didactico-polem. II. S. 100 fg. Hollaz exam. theol. Ed. 1750. S. 495 fg. (Romanus Teller in der Anm.: „Aliud est, Deus volens permittit; aliud, permittens vult peccatum“ — sowie kurz vorher: „Deus permittit peccatum tolerando nec violenter impediendo interea tamen indigne serendo etc.) Die oben bezeichnete Schwierigkeit liegt also näher darin, ob es mit der göttlichen Kausalität vereinbar sei, daß das von ihr geschaffene und bedingte Sein zugleich auch eine Macht besitze, derivirter Weise unbedingt sich selbst für Etwas zu bestimmen, wodurch ein Ansichhalten des Willens Gottes in seiner verursachenden Allwirksamkeit für diesen Fall gesetzt werden müßte. Nicht soll damit von vornherein gesagt werden dürfen, das für Gott Mögliche müsse über die Gesammtheit dessen, was durch Seinen Willen zu allen Zeiten wirklich wird, hinausgehn, denn das wäre ja nur eine Möglichkeit, die niemals wirklich werden, also in Wahrheit keine Möglichkeit auch sein kann: nein, da es vielmehr Sein Wille eben ist, daß der Kreis Seiner Allmacht idealiter weiter sich erstrecke, als dessen, was geschieht — so ist es hier zunächst darum zu thun, den Begriff eines sich selbst bedingenden (und insofern bloß bedingten) Willens Gottes für obige Frage und das Gebiet creatürlicher Freiheit zu gewinnen, nicht im Sinne der reformirten Prädestinatianer, welche unter den decretis Dei conditionatis das von Gott gesetzte Verhältniß geschaffener Wesen, nach welchem auch im göttlichen Wollen die einen zur Voraussetzung der andern gemacht sind, nur verstehn, sondern inwieweit Gott in den Beziehungen, in welchen Sein Wille im Kreise des Geschaffenen ein bedingter sein soll, das unmittelbare Verhältniß desselben zu seinem Endresultate aufhebt. Nicht soll er sein im Widerstreit mit Seiner Macht ein unwirksamer Wille; denn das Moment der Allgemeinheit in demselben, das auf Sein und Werden — in absoluter Bedeutung geht, bethätigt sich in näher liegendem Erfolge, ist aber unzertrennlich Eins mit dem besonderen, das die Vermittlung durch geschöpfliches Selbstbestimmen fordert, er selbst in seiner Totalität gefaßt beschränkt das erstere durch die im zweiten gegebene Bedingung auf die, an welchen sie sich nur erfüllt, und darum, weil zugleich auf Creaturen hier es ankommen soll, tritt die Selbstbegrenzung des allmächtigen Gotteswillens ein, der in seine Momente aus einander zu halten ist, wenn man nicht unauflösliche Verwirrung in die dogmatische Materie bringen will.*) *) Anm. Der Wille Gottes ist, auch abgesehen von der besondern Beziehung, auf welche hier gezeigt wird, stets ein wirksamer, wenn auch nicht Alles, was möglich ist, eine Wirklichkeit wird; daher namhafte Gottesgelehrte es für gerathener hielten, sich der Unterscheidung in voluntas efficax und inefficax zu enthalten. Gott denkt allerdings und will