# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S326 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 326 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. weit es wider Seinen Willen, nicht als nothwendig und unvermeidlich gelten darf, das Er aber, wenn nicht anders als oder inwieweit von Ihm gewollt, nicht bloß vorauserkannt und in Seinem ewigen Rath zu hindern nicht beschlossen, nach der andern Seite dennoch schaffet und in den Zusammenhang der Weltidee und ihrer Glieder also einfügt, wie Alles, was Er in's Werk zu setzen Sich hat vorgenommen. Es wäre somit der Begriff eines zu lassenden göttlichen Willens unbedenklich einzuräumen, der aber mit dem ewigen wirkenden (determinirenden) Wollen ganz unzertrennlich verbunden wäre und nur nach gewissen Beziehungen zu demselben in gleichem Verhältniß stände, wie das Vorherwissen zum Vorherbestimmen. Es ist ein Irrthum, wenn man die Absolutheit Gottes meint zu beeinträchtigen einestheils dadurch, daß Ihm ein gegenständliches Wissen zugeschrieben werde, weil dies als solches nicht zugleich Sein schlechthiniges Bestimmen wäre — denn wo wir nicht das thun, löschen wir den Unterschied des Wissens von dem Wollen gänzlich aus, und haben überhaupt kein Recht mehr, noch von einer göttlichen Erkenntniß zu reden, weil Gottes Denken eben dann wesentlich nichts Anderes ist, als Seine schöpferische Kraft; anderentheils dadurch, daß eine Selbstbeschränkung des allmächtigen Willens behauptet werde, denn diese ist so wenig eine Verminderung desselben, daß er vielmehr das gar nicht bleibt, was er seinem Begriffe nach sein sollte, so wie man leugnet, daß Gott Etwas zulassen könne, insofern es seinen letzten positiven Bestimmungsgrund nun anderwärts ja haben müsse. Darüber ist kein Zweifel, eine solche ewig allgegenwärtige Ursächlichkeit, die überall ausschließlich absolut wirken muß, versetzt eben dadurch alle andern Wesen nothwendig in Passivität; wird aber durch dergleichen Vorstellungen, so modifizirt sie auch sein mögen, nicht die göttliche wie creatürliche Persönlichkeit zur Homogenie mit dem Wirken determinirter Naturkräfte unausweichlich allemal herabgezogen? Das freiste Wesen hat sich nicht selbst wahrhaft in seiner Macht, wenn es nie darauf verzichten kann, von allem Möglichen sofort die Ursache wiederum zu sein, daß es auch wirklich werde — und das Böse hat seinen letzten Ursprung in dem Willen Gottes. Ist dieser aber denn im Reich des Sittlichen für Creaturen nur ein bewirkender, gleichwie aus der Natur im Gegensatz des vernünftigen Geistes Nichts hervorgehen und Gegenstand des göttlichen Wissens sein kann, als was durch den sich seiner Thätigkeit und ihres Zweckes eben vollkommen bewußten Willen Gottes in ihr auch gesetzt ist, und wiewohl Sein Wissen als solches nie verursachend, doch Nichts in demselben hierbei ist, was in Seinem hervorbringenden Wollen auch nicht wäre? Der Begriff des Zulassens im göttlichen Wesen steht nicht bloß Seinem Selbstbewirken gegenüber; in Bezug auf das ethisch Gute bei Seinen Geschöpfen beschränkt sich ja der Wille Gottes ohne Zweifel Gebot, ein gebietender zu sein, und setzt nun eben damit die Möglichkeit, daß von denselben mit Einschluß Seiner Alles durchdringenden, aber hier nicht zugleich nothwendig bestimmenden Kraft jenes oder das Gegentheil geschehe, was als solches von Seinem verursachenden,