# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1847_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 17 — 3. Er hört auf Ohrenbläſer und ſtraft öffentlich die Sünden, die er noch nicht im Beſondern geſtraft hat und von deren Wahrheit er nicht Gewißheit hatte. 4. Er hat ſich des Meineids ſchuldig gemacht und Andere dazu ver⸗ führen wollen. 5. Als Beweis ſeiner tyranniſchen Amtsführung iſt zu er⸗ wähnen, daß er eine fälſchlichangeklagte Perſon im Beichtſtuhl unverhörter Sache angeſpuckt und abgeſtoßen hat; auch hat er eigenmächtig und ohne Wiſſen der Gemeinde Vorſteher abgeſetzt. 6. Eine Trennung der Gemeinde hat er damit verſchuldet, daß er öffentlich ausgeſprochen hat, es müſſe eine Trennung derſelben geſchehen, und die ihm bei dieſem Allen ergeben gebliebenen Glieder mit dem Namen „Herzchriſten“ geſchmückt hat. Dieſes Alles, ſowohl was die Anſtöße in der Lehre als im Leben betrifft, iſt ihm ſowohl von vielen Gemeindegliedern, als zum Theil auch von ſeinem Amtsbruder, dem Herrn Paſtor Kindermann, ohne daß er im mindeſten ein bußfertiges Zugeſtändniß ausgeſprochen hätte, zu wiederholtenmalen theils mündlich, theils ſchriftlich vorgehalten worden. Auch haben ſeine Ankläger bei dem Miniſterio, zu welchem Herr Paſtor Krauſe gehört, vergeblich Hilfe geſucht. — Da nun nach Gottes Wort alle Chriſten bei ihrer Seligkeit ſchuldig ſind, alle hartnäckigen Irrlehrer zu fliehen und zu meiden, vergl. Matth. 7, 15., Joh. 10, 5., Tit. 3, 10., Röm. 16, 17., 1 Tim. 6, 3—5., und da ihnen ferner bei Gottes Ungnade alle brüderliche Gemeinſchaft mit offenbaren und halsſtarrigen Sündern unterſagt iſt (vergl. Matth. 18, 17. 1 Cor. 5, 11. 2. Theſſ. 3, 6.), — ſo geht, in der Vorausſetzung, daß die uns vorgelegten Berichte mit der Wahrheit übereinſtimmen, unſer Gutachten dahin, „Daß Herr Bewersdorff und Herr Kauffung, nebſt ihren be⸗ „theiligten Brüdern, von denen ſie abgeſendet worden ſind, nicht nur „das Recht, ſondern auch die heiligſte Pflicht haben, den Herrn „Paſtor Krauſe als einen gefährlichen Irrlehrer und hartnäcki⸗ „gen Sünder zu fliehen und zu meiden, und darauf bedacht zu ſein, „daß ſie, ſobald als möglich, mit einem treuen Hirten verſorgt „werden.“ — Uebrigens thut es uns leid, daß Herr Paſtor Krauſe die von einigen Gliedern der Synode an ihn gerichtete ſchriftliche Einladung, nach Chicago zu kommen, und ſich mit uns über die obſchwebenden Streitigkeiten zu be⸗ ſprechen, unberückſichtigt gelaſſen hat. Chicago, den 3. Mai im Jahre unſers Herrn 1847. Die Deutſche Evang. Lutheriſche Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten. Unterzeichnet: Carl Ferd. Wilh. Walther, Präſes pro temp. Fr. Wilh. Husmann, Secretär pro temp. 2