# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1847_S16 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 16 — 3. In Betreff des Artikels vom Predigtamt verräth er falſche Lehre, indem er die Gemeinde nicht hören wollte, die ihn wegen gewiſſer Predigten zur Rede ſetzen wollte. Auch behauptet er, daß der leibliche Segen ſeiner Gemeinde von ſeiner ſeelſorgeriſchen Fürbitte abhänge, indem er ſagt: wenn er nicht für ſeine Gemeinde betete, ſo würde ſie ſtatt Waizens lauter Maden und leeres Stroh, ſtatt junger Kälber nur Scorpionen, ſtatt der Schweine nur Schlangen bekommen. — Endlich bezeugte er, daß alle diejenigen ver⸗ maledeit wären, die ſeine Lehre nicht billigten und ſich von ihm trennten. 4. In Betreff des Kirchenbannes hat er falſche Lehren geoffenbaret; denn er hat den Bann über einen Mann, Namens M. Krücher, verhängt, weil derſelbe einen Bericht des Paſtor Grabau, welchen man „Kirchenacten“ nannte, nicht ſogleich glaubte, und hat denen das heilige Abendmahl ver⸗ weigert, die ihm die 90 Dollars, welche er zur Anſchaffung eines Pferdes, ohne auf anderweitige billige Vorſchläge zu hören, unbedingt verlangte, nicht verwilligt hatten. Ferner hat er jedesmal ohne den Richterſpruch der Ge⸗ meinde den Bann vollzogen; — er hat auch Leute gebannt, die gar nicht zu ſeiner Gemeinde gehörten, und ein Glied der Geyerſchen Gemeinde nicht copu⸗ liren wollen, ohne daß dieſes Glied die Geyeriſche Gemeinde für eine Secte und Rotte erklärt haben würde. — Sobald ein großer Theil der Freyſtädter Gemeinde gegen Krauſens Verhalten in Betreff der Milwaukier Gemeinde proteſtirte, wurden ſie von ihm als des heiligen Abendmahls unfähig und unwürdig erklärt, es ſei denn, daß ſie Kirchenbuße thäten. Endlich hat er auch zum wenigſten vier Perſonen wegen erwähnter Pferdeangelegenheit ſo⸗ gar vom Taufſtein zurückgewieſen. 5. In Betreff der Ehe lehrt er, daß wer ſich von der Landesobrigkeit copuliren laſſe, lebe in einer Schweineehe. 6. Von dem Gnadenwillen Gottes lehrt er, daß Gott nicht dar⸗ nach frage, wer zum Teufel fahren wolle. 7. Im Allgemeinen verlangt er unbedingte Unterwerfung unter den Grabauiſchen Hirtenbrief, und macht noch alles das jetzt zu Rotten und Secten, was dieſen Hirtenbrief verwirft, obgleich die Irrthümer dieſes Hirten⸗ briefs längſt aufgedeckt und nachgewieſen worden ſind. II. Hat Herr Paſtor Krauſe ſich folgender ſchwerer Aergerniſſe in Betreff ſeines Wandels und ſeiner Amtsführung ſchuldig gemacht: 1. eines ungebührlichen Scheltens von der Kanzel und eines völligen Mißbrauchs des Strafamts — zum Schimpfen und Läſtern; — ſo hat er zu wiederholten Malen die Glieder ſeiner Gemeinde genannt: „Teufel, Luderaner, aufgedunſene Rülpſe, dumme Ochſen, alte Schweine, Eſelsohren, Kuhaugen, Maulwürfe, Miſtkäfer, — und das alles mit wieder⸗ holtem Nachdruck und Fluchen; — ferner Rotte Korah, und daß ſie als fette Schweine in den Beichtſtuhl und als gemäſtete Säue zum Abendmahl kämen; verfluchtes und vermaledeites Teufelsvolk, die nicht mehr werth wären, daß ſie Menſchen hießen; — den Kauffung (ein Glied der Freyſtädter Gemeinde) würde der Teufel noch bei lebendigem Leibe auf einer Schinderkarre zur Hölle fahren“, — dies Alles zu ſchmerzlich empfundenem und fortgeſetztem Aergerniß für Große und Kleine. 2. Er hat ſich als einen Bauchdiener bewieſen, indem er bei ſeiner reichen Beſoldung die Gewiſſen beſtrickt hat, ſie müßten ihm 90 Dollars zu einem Pferde geben; — auch hat er diejenigen ſeiner Gemeindeglieder, die ſich von ihm getrennt hatten, deshalb bei der Obrigkeit verklagt, daß ſie ihm ſeinen Gehalt bis an ſeinen Tod geben müßten.