# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 11 17_S35 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Biſchof, hat keine Macht, ſeiner Kirchen einige Satzung oder Ceremonien aufzulegen, ohne Einwilligung der Kirche in klaren Worten, oder auf ſtillſchweigende Art. Weil die Kirche frei, und eine Herrſcherin (Frau) iſt und die Biſchöfe nicht über den Glauben der Kir— chen herrſchen, noch ſie wider Willen beſchwe— ren und beläſtigen dürfen. Denn ſie ſind nur Diener und Haushalter, nicht aber Herrn der Kirchen. Wenn aber die Kirche, als ein Leib mit dem Biſchofe, einſtimmt, ſo können ſie ſich mit einander auflegen, was ſie wollen, wenn nur die Gottſeligkeit nicht darunter leidet, kön⸗ nen auch wieder dergleichen nach Belieben laſ— ſen.“ [Ebd. XVI. 1207.] Dieſe Lehre, daß die Kirchengewalt, alſo auch die Macht, Cere⸗ monien einzuführen, nicht in den Händen des Pfarrers allein, ſondern in den Händen der ganzen Gemeinde oder Kirche liege, finden wir in den Schriften auch der ſpäteren lutheriſchen Theologen. Unter andern ſchreibt Johann Georg Walch, der die unſchätzbare Hal— liſche Ausgabe der Werke Luthers beſorgt hat, in ſeinem philoſophiſchen Lexicon: „Befindet ſich die Kirche in dem natürlichen Stand, daß ſie aus ſolchen Perſonen beſtehet, die (als Chri— ſten) außer einer bürgerlichen Geſellſchaft leben (wie in America, wo die Kirche getrennt vom Staate beſteht), ſo hat die ganze Gemeinde“) das Regiment, welche entweder durch Einſamm⸗— lung der Stimmen ſolches ſelbſt verwalten, oder Einigen die Aufſicht auftragen, oder einen Kirchenregenten beſtellen kann.“ [Siehe den Artikel: Kirchenregiment. S. 1563.] Ferner ſchreibt derſelbe in ſeiner Kirchengeſchichte der vier erſten Jahrhunderte: „Es iſt aus dem bereits Geſagten überhauptleicht zu beurtheilen, wie die Beſchaffenheit des Regiments in der apoſtoliſchen Kirche geweſen ſei. Es war dies nichts anderes, als die Gewalt, in den äußer— lichen kirchlichen Dingen (in partibus sacrorum externis) das einzurichten, was zur Erhaltung einer guten Ordnung und zu leichterer Errei⸗ chung des Zwecks der Kirche gehörte. Die Gewalt war ſo beſchaffen, daß ſie den Lehrern und Zuhörern gemeinſchaftlich und von aller Herrſchaft entfernt war; daß nicht bloß die Apoſtel und Kirchendiener, obgleich dieſe vor den andern ihre Autorität hatten, ſondern auch die Zuhörer dieſe Gewalt beſaßen, dies leſen wir in den Büchern des neuen Teſtamentes, und wir erkennen daraus, daß, wenn etwas zu überlegen und zu beſchließen geweſen iſt, das Volk auch ſeine Stimme abgegeben habe.“ (Hist. eccles. p. 431.) Vorläufige Erwiederung. Nachdem wir, die Unterzeichneten, nicht lange nach unſrer Ankunft in Nordamerica mit den Herren Paſtoren Grabau in Buffalo und Krauſe *) Unter der ganzen Gemeine oder Kirche verſtehen die lu⸗ theriſchen Theologen nicht bloß das Volk oder die Laien, ſon⸗ dern die Zuhörerſchaft mit ihrem Prediger, die Heerde mit ihrem Hirten. Luther ſagt: „Chriſtliche Kirche heißt die Zahl oder Haufen der Getauften oder Gläubigen, ſo zu einem Pfarrherrn oder Biſchof gehören, es ſei in einer Stadt, oder in einem ganzen Lande, oder in der ganzen Welt.“ (Werke. Hall. XIX. 1192.) 35 in Wisconſin in briefliche Verbindung getreten waren, freuten wir uns nicht wenig der Hoff— nung, daß wir ganz vornehmlich mit dieſen un— ſern Glaubensgenoſſen in einer ebenſo kirchlich— entſchiedenen, als brüderlich-vertrauten Ge— meinſchaft des Glanbens und des Bekenntniſ⸗ ſes würden ſtehen können. Allein dieſe Hoffnung iſt uns leider hernach mehr und mehr entſchwunden. Die Veranlaſ⸗ ſung dazu war ein ſogenannter „Hirtenbrief,“ den Herr Paſtor Grabau im Jahr 1840 an ſeine Gemeinde erlaſſen und auch uns zur Be⸗ gntachtung mitgetheilt hatte. So ſehr wir auch den Zweck dieſes Hirten— briefs und den größeren Theil ſeines Inhalts anerkennen mußten, ſo ſehr befremdeten uns nicht nur gewiſſe Entwickelungen in der ganzen Faſſung des Briefs, ſondern auch namentlich die darin ausgeſprochenen Grundſätze, welche ſich auf das gegenſeitige Verhältniß zwiſchen Predigern und Gemeinden, ſo wie auf Ordi— nation, Kirchenordnungen u. ſ. w. bezogen. Wir ſprachen unſere Bedenken anfangs bloß in kürzeren Andeutungen, dann aber, als dieſe zu keiner Verſtändigung führten, auch in einer weitläufigeren Erörterung d. d. St. Louis, den 3. Juli 1843 um ſo aufrichtiger und zuverſicht— licher aus, je mehr wir von innen und außen, und, wie wir bereits bemerkt, durch Herrn Pa— ſtor Grabau ſelbſt dazu aufgefordert waren. Allein zu unſerm nicht geringen Staunen wurde uns darauf nicht nur unſere ganze Be⸗ weisführung als ungehörig und ungerecht zu— rückgegeben, ſondern auch eine ganze lange Reihe aufgezählter Irrthümer entgegengeſetzt, deren wir uns in unſerem Schreiben ſollten ſchuldig gemacht haben. Es war nicht ſchwer, uns wegen dieſer vor— geworfenen Irrthümer zu rechtfertigen; allein, weil Herr Paſtor Grabau in der langen und ausführlichen Gegenſchrift, worin er uns ſel— bige Irrthümer nachzuweiſen ſuchte, zugleich ſeinen Hirtenbrief durchgängig vertheidigt und dabei jene Grundſätze, vor welchen wir ihn hatten warnen müſſen, größtentheils nur um ſo entſchiedener behauptet, unſere Worte dage— gen übel gemißdeutet und den bitterſten Arg— wohn wider uns ausgeſprochen hatte, ſo verlor ſich allerdings die Ausſicht immer mehr, daß es jemals unter uns zu einer Verſtändigung und rechter Gemeinſchaft kommen werde. Gleich— wohl verantworteten wir uns und unſre erſte Widerlegung des Hirtenbriefs unter dem 15. Januar 1845 ſowohl aus der heil. Schrift, als aus den Symbolen und bewährteſten Zeugniſ⸗ ſen der lutheriſchen Kirche ſo gründlich und nachdrücklich, als wir vermochten, und forder⸗ ten Herrn Paſtor Grabau auf, die uns auge— dichteten Irrthümer und die ungerechten Be— ſchuldigungen, die er gegen uns ausgeſprochen hatte, zurückzunehmen. Als jedoch das Alles vergeblich und bei Gelegenheit einer in Wis— conſin gehaltenen Synode unter dem 25. Juni 1845 eine Antwort an uns ertheilt worden war, worin man, ohne uns zu wiederlegen, nur aufs Neue zum Widerruf uns aufforderte, und im⸗— mer neue Beſchuldigungen und Drohungen wi— der uns herausſtieß, da erklärten wir nochmals aufs beſtimmteſte, daß wir bei unſerer wohl begründeten Erklärung verharren, die Freiheit unſerer Gewiſſen bewahren, und auch über die Art und Weiſe, wie der vormalige Herr Can⸗ didat Geier die Berufung als dermaliger Pa⸗ ſtor zu Watertown in Wisconſin unter unſrer Zuſtimmung angenommen hätte, uns erſt dann rechtfertigen würden, wenn unſere Gegner ihr Unrecht bekennen, die uns gemachten Vorwürfe zurücknehmen und dadurch zeigen würden, daß es ihnen wirklich noch um Gemeinſchaft mit uns zu thun ſei. Allein ſtatt deſſen fanden wir auf einmal zu unſerm größten Erſtaunen von dem hier erzähl⸗ ten, eigentlichen Hergang der Sache einen höchſt entſtellten, unwahren und parteiiſchen Bericht, den jene in Wisconſin gehaltene Sy⸗ node in einem Synodalbrief d. d. Milwaukie den 25. Juni 1845 öffentlich hatte ausgehen laſſen. Weil wir nun darin von jener ganzen Sy⸗ node vor den ſämmtlichen nordamericaniſchen Kirchen ſo ungerecht angegriffen und beſchimpft worden waren, ſo hätten wir uns natürlich nun ebenfalls öffentlich zu verantworten gehabt, und würden dies auch ſofort gethan haben, wenn nicht eben in den gegenwärtigen Wochen zween aus unſerer Mitte zu einer amtsbrüder⸗ lichen Berathung nach Fort Wahne im Staate Indiana gereiſt, und wir ſämmtlich des Sin— nes geweſen wären, bei dieſer Gelegenheit noch einmal das Aeußerſte zu verſuchen, was wir verſuchen könnten, um wo möglich, ſo viel an uns gelegen, das Aergerniß noch abzuwehren, welches daraus entſtehen müßte, wenn es vor Freunden und Feinden offenbar werden würde, daß ſelbſt diejenigen, welche ſich gegen allerlei Secten und Schwärmer auf einerlei reinen Bekenntnißgrund der lutheriſchen Kirche beru— fen, doch einander ſelbſt in offenem Kampfe gegenüber ſtünden. Wir wurden deshalb da— hin einig, daß wir den Paſtor Grabau zu einer perſönlichen Verſtändigung mit uns ebenfalls nach Fort Wayne einladen wollten, und hät— ten uns herzlich gefreut, wenn Gott dieſen letz— ten Verſuch einer friedlichen Ausgleichung der unter uns obwaltenden Streitigkeiten — dem Teufel zum Trotz und unſern Gemeinden zum Troſt — hätte gelingen laſſen wollen. Allein wir hörten in Fort Wayne, daß Herr Paſtor Grabau unſere Einladung wohl richtig em— pfangen habe, aber erſt von einer Reiſe zu- rückgekehrt, nicht ſogleich eine zweite habe un— ternehmen können. Und ſo ſehen wir uns nun zu folgender Erklärung genöthigt: Wird im Laufe eines Jahres von Seiten unſerer Geg— ner in Buffalo und Wisconſin nichts gethan, um ſich auf Grund eines aufrichtigen Bekennt⸗ niſſes der Wahrheit mit uns zu verſtändigen und alle wider uns öffentlich ausgeſprochenen ungerechten Beſchuldigungen ebenſo öffentlich auch zu widerrufen, ſo fühlen wir uns in un— ſerem Gewiſſen verbunden, den ganzen Streit, der in Betreff des Grabau'ſchen Hirtenbriefs zwiſchen uns und jenem Theil ſtatt gefunden hat, ausführlich und öffentlich darzulegen, da— mit ein chriſtlicher Leſer dann ſelbſt urtheilen möge, ob wir in den erwähnten Puncten nach— geben konnten, oder nicht. — 32