# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S317 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 317 Vermischte kirchliche Nachrichten. Aus dem Herzogthum Anhalt-Dessau-Cöthen. Nachdem hier eine lange Reihe von Jahren, im Dessauischen seit 40 Jahren, keine Verpflichtung der Prediger auf die Symbole statt gefunden hatte, fängt man, wie wir aus der Evangelischen Kirchenzeitung ersehen, jetzt hier von Seiten des Kirchenregimentes an einzusehen, daß es so nicht fortgehen kann, soll sich die Kirche nicht völlig auflösen und Heidenthum anstatt des Evangeliums dem armen Volke gepredigt werden. Am 8. Februar d. J. ist denn ein Herzoglicher Erlaß erschienen, darin jedem evangelischen Prediger vor seiner Ordination die Ablegung folgendes Eides auferlegt wird: „Ich gelobe an Eides Statt, daß ich das Wort Gottes Alten und Neuen Testamentes ohne menschliche Zusätze lauter und unverfälscht lehren und mich hierin nach den drei ökumenischen Symbolen, so wie den in Anhalt zur rechtlichen Geltung gekommenen evangelischen Bekenntnißschriften, namentlich der Augsburgischen Confession und deren Apologie, treulich richten, und keine alte oder neue Lehrmeinung, die denenselben zuwider ist, einführen, noch vertheidigen, sondern vielmehr, wo es nöthig ist, von mir ablehnen und davor warnen will.“ Auch bei der Ordination selbst hat der Ordinirende sowohl in der dem Ordinandus zu ertheilenden Ermahnung, als auch besonders in der demselben zur feierlichen Zusage vorzulegenden Frage auf diese Verpflichtung zu dem oben genannten kirchlichen Bekenntniß ausdrücklich hinzuweisen; diese Verpflichtung ist ferner in das Vokationsdiplom mit aufzunehmen und auch bei der Einführung auszusprechen. Geschieht eine Berufung zu einem Predigtamt in einer lutherischen Gemeinde, so sind außer den genannten Bekenntnißschriften auch die Schmalkaldischen Artikel und die beiden Katechismen Luthers ausdrücklich zu nennen.*) Auch den Schullehrern ist zu bedeuten, „daß die in der evangelischen Landeskirche Anhalt zur rechtlichen Geltung gekommenen Bekenntnißschriften bei ihrem Religionsunterrichte maßgebend seien.“ Dasselbe ist denjenigen Predigern vorgehalten, welche bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung im Anhaltischen die Ordination erhalten hatten. Die „Vereinigten Brüder in Christo“ haben zu ihrem Organ den zu Dayton herauskommenden „Fröhlichen Botschafter.“ In diesem Blatte bemerkt ein Agent desselben: „Unsere deutschen Pennsylvanier sind kein so lesendes Volk, wie die europäischen Deutschen. Seit den letzten drei Jahren wurden von unserer Anstalt mehr Bücher nach Oregon Territory versandt, als in diese Ost-Pennsylvania-Conferenz. Der Staat Jowa nimmt jetzt schon mehr Exemplare des religiösen Telescop“ (ebenfalls ein Organ der genannten Gemeinschaft), „als der Staat Pennsylvanien.“ Die Methodisten haben bekanntlich die Einrichtung, daß die Gemeinden nicht nur jedes Jahr oder doch jedes zweite Jahr mit ihrem Prediger wechseln müssen, sondern daß denselben auch diese ihre Prediger von der „Conferenz“ zugesendet werden. Dieses Stück einer argen Hierarchie, durch welches die Gemeinden um eines ihrer theuersten Rechte, um das Berufs- und Wahlrecht, gebracht sind, bringt denn auch seine bitteren Früchte. Im „Apologeten“ vom 4. Sept. d. J. schreibt eine methodistische Correspondentin u. A. Folgendes: „O, wie oft hat mir mein Herz wehe gethan, wenn ich am Schlusse jedes Jahres die Väter und Mütter in Israel sowohl als die jüngern Glieder Gott bitten hörte, ihnen einen Hirten mit heiligem Herzen zu senden, und nachher nicht glauben wollten, daß Gott ihn gesandt habe. Laßt mich fragen, glaubtet ihr, während ihr mit Gott ranget, daß Gott eure Gebete erhören werde? Glaubtet ihr es, als die Ernennungen gemacht waren, und euer Prediger kam, um unter euch zu arbeiten; fühltet ihr es, daß euer Gebet erhört worden war? Nahmet ihr euren Prediger mit offenen Armen und warmen Herzen auf? Oder wandtet ihr euch mit kalter Gleichgültigkeit von ihm ab und sagtet: „„Wir wollten nicht, daß Br. — kommen sollte *) Leider ist nehmlich in der Anhaltisch-lutherischen Kirche die Concordienformel nie officiell als kirchliches Symbol anerkannt, wiewohl hier auch nie, wie nirgends in der wirklich lutherischen Kirche, die Lehre derselben verworfen worden.