# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 11 17_S34 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Daneben aber wird das Volk unterrichtet, daß ſolcher äußerlicher Gottesdienſt nicht fromm macht für Gott, und daß man's ohne Beſchwe— rung des Gewiſſens halten ſoll, alſo, daß, ſo man es nachläßt ohne Aergerniß, nicht daran geſündigt wird. Dieſe Freiheit in äußerlichen Ceremonien haben auch die alten Väter gehalten, denn im Orient (in der mor— genländiſchen Kirche) hat man das Oſterfeſt auf andere Zeit, denn zu Rom, gehalten. Und da etliche dieſe Ungleichheit für eine Trennung in der Kirche halten wollten, ſind ſie vermahnet von andern, daß nicht noth iſt, in ſolchen Ge— wohnheiten Gleichheit zu halten. Und ſpricht Irenäus alſo: Ungleichheit im Faſten trennt nicht die Einigkeit des Glaubens. Wie auch Distinct. 12. von ſolcher Ungleichheit in menſch— lichen Ordnungen geſchrieben, daß ſie der Einigkeit der Chriſtenheit nicht zuwider ſei. Und Tripartita hist. lib. 9. zeucht zuſammen viel ungleicher Kirchen-Gewohnheit, und ſetzet einen nützlichen chriſtlichen Spruch: Der Apo— ſtel Meinung iſt nicht geweſen, Feiertag einzu— ſetzen, ſondern Glauben und Liebe zu lehren.“ Weiter heißt es im 28. Artikel: „Die menſch— liche Satzungen aufrichten, thun auch damit wider Gottes Gebot, daß ſie Sünde ſetzen in der Speiſe, in Tagen, und dergleichen Din⸗ gen, und beſchweren alſo die Chriſtenheit mit der Knechtſchaft des Geſetzes . ... daß eine Todſünde ſein ſoll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit thue, auch ohne Aergerniß der andern.“ — Weiter unten heißt es in demſelben Artikel: „Was ſoll man denn halten vom Sonntag und dergleichen anderen Kirchen— Ordnung und Ceremonien? Darzu geben die Unſern dieſe Antwort, daß die Biſchöfe und Pfarrherrn mögen Ordnung machen, damit es ordentlich in der Kirchen zugehe, nicht damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht damit für die Sünde genug zu thun, oder die Ge— wiſſen damit zu verbinden, ſolches für nöthigen Gottesdienſt zu halten, und es dafür zu achten, daß ſie Sünde thäten, wenn ſie ohne Aergerniß dieſelben brechen. Alſo hat St. Paulus zun Corin— thern verordnet, daß die Weiber in der Ver— ſammlung ihr Haupt ſollen decken ꝛc. Solche Ordnung gebührt der chriſtlichen Verſamm— lung um der Liebe und Friedens willen zu halten und den Biſchöfen und Pfarr— herrn in dieſen Fällen gehorſam zu ſein,“) und dieſelben ſo fern zu halten, daß einer den andern nicht ärgere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wüſtes Weſen ſei.“ Die Apologie ſpricht hierüber: „Zu derſelben Einigkeit (der Kirche) ſagen wir nun, es ſei nicht noth, daß Menſchen-Satzun⸗ gen, ſie ſeien Universales (allgemeine) oder Particulares (nur in einzelnen Provinzen ein— geführte), allenthalben gleich ſein. Denn die Gerechtigkeit, welche für Gott gilt, die durch den Glauben kommt, iſt nicht gebunden an äußerliche Ceremonien oder Menſchenſatzungen. Denn der Glaube iſt ein Licht im Herzen, das die Herzen verneuert und lebendig macht, da ) Ueber dieſe Stelle ſiehe die weiter unten mitgetheilten Bemerkungen. 34 helfen äußerliche Satzungen oder Ceremonien, ſie ſind univerſal oder partikular, wenig zu.“ (Art. 7.) Ferner heißt es im 15. Art. der Apologie: „Darum iſt es der Apoſtel Meinung, daß dieſe Freiheit in der Kirchen bleiben ſoll, daß keine Ceremonien, weder das Geſetz Moſi, noch andere Satzungen, ſollen als nöthige Gottes— dienſte geſchätzt werden.“ Endlich drückt ſich die Concordienformel über dieſen Gegenſtand alſo aus: „Wir gläu— ben, lehren und bekennen einhellig, daß die Ceremonien und Kirchengebräuche, welche in Gottes Wort weder geboten, noch verboten, ſondern allein um Wohlſtands und guter Ord⸗ nung willen angeſtellt, an ihnen und für ſich ſelbſt kein Gottesdienſt, auch kein Theil deſſel⸗ bigen ſein, Matth. 15. „Sie ehren mich um— ſonſt mit menſchlichen Geboten.“ Wir gläuben, lehren und bekennen, daß die Gemeinde Gottes jedes Orts, und jederzeit nach derſelben Gelegenheit, Macht habe ſolche Ceremonien zu ändern, wie es der Gemeinde Gottes am nützlichſten und erbaulichſten ſein mag.“ (Summar. Begriff. Art. 10.) — — So redet die lutheriſche Kirche von den Ceremonien. Wer nun hiermit, wie die römi— ſche Kirche von denſelben lehrt, vergleicht, der wird mit uns in der Behauptung überein⸗ ſtimmen, daß die Geltung, welche die Ceremo— nien in der lutheriſchen Kirche haben, — weit entfernt nach Rom zu führen, vielmehr eine unüberſteigliche Mauer und eine ewig trennende Scheidewand zwiſchen der lutheriſchen und römi— ſchen Kirche gezogen hat. Denn in der luthe— riſchen Kirche ſind alle menſchlichen Einrich— tungen in der Kirche oder Ceremonien Stücke derſchriſtlichen Freiheit, welche nach Gutbefin— den behalten oder verändert oder abgeſchafft werden können von jeder Gemeinde jedes Orts und jederzeit; in der römiſchen Kirche aber ſind die Gewiſſen der Chriſten daran gebunden, wie an Dinge, die von Gott ſelbſt geboten ſind, die man daher ohne Sünde weder unterlaſſen noch verändern könne. Hier werden vielleicht manche ſagen: Han⸗ delt aber ihr Altlutheraner nicht ganz offenbar gegen dieſe Grundſätze der alten lutheriſchen Kirche, da ihr ein ſo großes Gewicht auf man— che Ceremonien legt, theils einige entſchieden verwerfet, theils andere entſchieden feſt haltet, ſo daß ihr ſelbſt um gewiſſer Ceremonien willen Trennungen verurſacht? Auf dieſe Frage wol— len wir in der nächſten Nummer antworten. (Fortſetzung folgt.) Einige Bemerkungen über die Gewalt, in einer Gemeinde Ceremonien aufzurichten. Wir haben in dem obigen Aufſatz: „Führt das alte“ ꝛc. folgende Worte aus der Augs— burgiſchen Confeſſion citirt: „Solche Ordnung gebührt der chriſtlichen Verſammlung um der Liebe und Friedens willen zu halten und den Biſchöfen und Pfarrherrn in dieſen Fällen gehorſam zu ſein.“ ꝛc. Dieſe Worte ſind ſchon oft ſelbſt von redlichen Männern ſo mißver— ſtanden worden, daß ſie auf Grund derſelben als lutheriſche Prediger, was Anrichtung von Ceremonien und dergl. betrifft, volle Gewalt in ihrer Gemeinde zu haben gewähnt haben. Der in jener Stelle der Augsb. Confeſſion berührte „Gehorſam“ iſt aber keineswegs alſo zu verſte⸗ hen, als habe der Prediger die Macht, die Ceremonien anzuordnen, und das Volk dabei nur die Pflicht, ſie zu beobachten und zu gehorchen; dies würde mit dem Ausſpruche des Apoſtels ſtreiten: „Nicht als die über das Volk herrſchen.“ 1 Petr. 5, 3. In der Kirche ſoll niemand herrſchen, weder der Prediger noch das Volk; „Einer iſt euer Meiſter, Chriſtus; ihr aber ſeid alle Brüder.“ Matth. 23, 8. Predigt der Pfarrherr Chriſti Wort, ſo muß ihm das Volk hierin freilich unbedingt ge⸗ horchen, denn dann gilt Chriſti Ausſpruch: „Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich.“ Lue. 10, 16. Handelt es ſich aber um Dinge, die Chriſtus weder geboten noch verboten hat, um Ceremo— nien und andere gleichgültige menſchliche Ord— nungen in der Kirche, dann hat niemand zu befehlen, ſondern der Prediger belehrt darüber das Volk und richtet in Gemeinſchaft mit dem— ſelben die heilſamſten Ordnungen auf, die dann Alle um Liebe und Friedens willen halten. Zu obiger Stelle der Augsburgiſchen Confeſſion ſetzt daher der alte J. B. Carpzov in ſeiner „Einleitung in die ſymboliſche Bücher“ zur Erklärung hinzu: „Dies alles ſchließt jedoch den Conſens (die Einſtimmung) der Gemeinde nicht aus, ſondern ſchließt ihn vielmehr mit ein, ſo, daß die Biſchöfe hierin immer die Beiſtim— mung der Gemeinde haben und wider ihren Willen keine dergleichen Ordnungen gemacht werden.“ Dieſelbe Auslegung finden wir auch in Lu— thers Schriften. Derſelbe ſchreibt über 1 Petr. 5, 3.: „Da hat nun St. Peter mit einem Worte umgeſtoßen und verdammt alles Regiment, das jetzt der Pabſt führet, und ſchleußt klar, daß ſie nicht Macht haben ein Wort zu gebieten, ſondern, daß ſie allein Knechte ſein, und ſagen: das ſagt dein HErr Chriſtus, darum ſollſt du das thun.“ (Luthers Werke. Hall. IX. 821.) Fer⸗ ner ſchreibt Luther in ſeiner Schrift „von welt— licher Obrigkeit“ ꝛc.: „Es iſt unter den Chri— ſten kein Oberſter, denn nur Chriſtus ſelber und allein. . . . Was ſind denn die Prieſter und Biſchbfe? Antwort: Ihr Regiment iſt nicht eine Obrigkeit oder Gewalt, ſondern ein Dienſt und Amt; denn ſie nicht höher und beſ⸗ ſer vor andern Chriſten ſind. Darum ſollen ſie auch kein Geſetz noſcch Gebot über andere legen, ohne derſelben Willen und Ur⸗ laub; ſondern ihr Regieren iſt nichts anders, denn Gottes Wort treiben, damit ſie Chriſten führen und Ketzerei überwinden.“ (Ebd. X. 465.) Endlich ſchreibt Luther d. d. 21. July 1530 an Melanchthon nach Augsburg, von wo aus der letztere Luthern um Rath gefragt hatte, wie viel er den Papiſten rückſichtlich der biſchöf— lichen Gewalt in Sachen der Ceremonien nach— geben könne, Folgendes: „Ein Biſchof, als