# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S310 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 310 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. Rom. de rejectione Judæorum ab illis excellentiis externis, quibus tot sæculorum decursu fruebantur, et assumtione gentilium in illas prærogativas, quas Judæi sibi solis vindicabant. Si de electione sermo esset, sequeretur hoc absurdum ex Calvinianorum sententia: omnes Jacobi posteros salvatos et contra omnes Esavitas damnatos esse. Sensus ergo dicti est: Non tantum benedictionis Esavi posteris, quantum posteris Jacobi detuli aut concessi, adeoque illos his posthabui, minus dilexi. Sic vox odii usurpatur Luc. 14, 26: qui non odit patrem et matrem; quod Matthaeus ita effert: qui patrem vel matrem magis diligit etc. Matth. 10, 87; atque ita minor amor prae majori odium appellatur.“ IV. Widerlegung der israelitischen Widersprechern in den Mund gelegten Einwürfe, V. 14—24. Der Schluß, der für die Juden aus dem Vorhergehenden folgte, war dieser: Nicht Alle, welche von Israel leiblich herstammen, werden darum auch begnadigte Kinder, (gleichwie auch nicht alle Edomiten fremde von den Testamenten blieben.) Das war nun freilich eine harte Rede für dieselben, welche sie nicht hören mochten. Sie meinten ja, sie könnten auf keinerlei Weise von Gott verlaßen und die Heiden angenommen werden. Der Apostel führt ihre vermuthliche Gegenantwort selbst ein, welche ihn beschuldigen solle, als ob er durch die bisherige Auseinandersetzung der göttlichen Gerechtigkeit zu nahe trete, wenn er alles Verdienst der Werke und eignen Ruhm und Würdigkeit der leiblichen Abstammung ausschließe. Aber Paulus rettet trefflich gegen solche, die bloß auf ihren Namen und vermeintlichen Vorzüge bauten, die Macht und das Recht Gottes, und handelt, je trotzigere und mißgünstigere Widersprecher er hatte, mit um so größerer Strenge gegen sie. Dieselbe war nöthig, auf daß sie eingetrieben, die Gerechtsame der unumschränkten Majestät seines Herrn behauptet und der Ruhm der Freigebigkeit desselben nicht zur Unzeit preisgegeben würde. Sie geziemte sich für einen Apostel Jesu Christi, der Seinen Jüngern selbst Aehnliches gelehrt hatte, Matth. 20, 13—15,*) vgl. Luk. 19, 22 fgg., 10, 26 fgg., *) Anm. Der einfache Inhalt dieser ganz mit vorliegender Stelle des Briefs an die Römer übereinkommenden Parabel ist der Gnadenruf Gottes zum Eintritt in den Weinberg Seines Himmelreichs auf Erden. Der Ausdruck „miethen“ oder „dingen“ wird gebraucht, um denen verständlich zu sein, welchen Gnade nicht Gnade ist, die, ohne durchzuschauen in das vollkommene Gesetz der Freiheit, den Lohn nicht aus Gnaden, sondern aus Pflicht sich zugerechnet haben wollen. Für dieses Leben ist der Unterschied der Arbeiter nicht offenbar, vgl. V. 14; in jenem aber werden sie gesondert, vgl. Joh. 8, 35., Gal. 4, 30. Die Antwort des Hausvaters gegen die Murrenden ist ganz dem Zustand angemessen, in welchem das Gemüth sich befand, aus dem ihre Erwiederung hervorging; gleichwie Christus an den reichen Jüngling, welchem die Decke des Gesetzes vor dem geistigen Auge hing, die ganze Bedeutung des ersten Gebotes „keinen andern Gott im Herzen zu haben,“ das auf gesetzliche Weise, ohne die Kraft des Evangeliums, nicht anders erfüllt werden kann, als daß man wenigstens äußerlich Nichts hat, in Seiner Forderung ihm vorhaltend, den besonderen Beruf ergehen ließ. Wenn ich aber auch alle meine Habe den Armen gäbe und ließe meinen Leib brennen, und hätte der Liebe nicht: so wäre mir's nichts nütze. Die mit Werken umgehn, sind, weil sie dem Herrn durch Hangen an der lauteren Gnade nicht die Ehre geben, wohl