# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S308 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 308 Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. Esau — leiblich, ohne Buße auch geistlich und ewig —, so seien Alle von dem Recht der Erstlinge (Jak. 1, 18) und des Gnadenerbes abgesondert, welche in die Fußtapfen jener beiden, den Gegensatz der Kindschaft durch das geglaubte Wort der Verheißung, die Dienstbarkeit unter dem Joch des Gesetzes, der Sünde und des Todes treten; welche solcher wahren Kindschaft Gottes theilhaftig seien, sie werden allein als Abrahams Samen in Christo betrachtet; an ihnen erfülle sich allerdings die göttliche Zusage, die dem von ihr verheißenen und gewirkten Glauben in den dazu Berufenen und Erwählten wahr sich mache; nicht thue hierzu etwas die Geburt des Fleisches, (wenn gleich sie das Geschlechtsregister bildete, aus welchem der Messias entsprießen sollte;) Esau war sogar aus derselben Mutter, der freien, von dem, auf welchem die Verheißung der Bundeslinie bereits allein mit Ausschluß seines Bruders ruhte, zu gleicher Zeit mit Jakob gezeuget worden; noch viel weniger seien es die Werke, die in Betracht hier kommen, nicht einmal, insofern sie Gott vorausgesehen habe, denn aus Gnade des Berufers, noch ehe die Kinder geboren waren und Gutes oder Böses (auch vor Ihm) gethan hatten, auf daß es bei dem unabänderlichen Vorsatz Gottes in Hinsicht auf die freie Wahl — (weil Er zuvor erkennt und darum schaffet, die da glauben werden, mit welchen Seine Gnade es allein zu thun haben will, V. 32 —) verbliebe, waren sie vor Ihm geschieden, wie solches die viel spätere prophetische Schrift des Maleachi von Neuem bestätigte. In die äußerlichen Lebensgeschicke der Erwähnten, vor Allem in Isaaks Geburt durch die Verheißung und die Berufung Jakobs zu der Primogenitur war ihre und ihrer abstammenden Geschlechter Stellung zu dem Gnadenbunde eingewickelt, also daß alttestamentlicher Typologie gemäß das Geistliche sich mit dem Leiblichen zusammenschloß, wenn auch nicht eben ohne Ausnahme, vgl. 1 Mos. 27, 40., und ohne von einer absoluten Nothwendigkeit der Vorherbestimmung abhängig zu sein, indem vielmehr der Segen Abrahams den Glaubenden unter allen Geschlechtern ohne Unterschied zu Theil werden sollte. Anm. 1. Der Bund Gottes mit Abraham umfaßte seinen Samen in Isaak und Jakob, dem das Land der Verheißung, der gesetzliche Gottesdienst und die Abstammung der Geburt des zukünftigen Segens und Herrschers aller Völker damit zugesagt war; das Siegel dieses Bundes war die Beschneidung, welcher Alle, die daheim geboren, Kinder und Gesinde, oder erkauft waren von Fremden, theilhaftig wurden; den Gläubigen an den Messias aber war sie ein Wahrzeichen und gewisses Unterpfand der Gerechtigkeit des Glaubens von sakramentlicher Kraft und Gültigkeit, dadurch sie in das Testament der Gnade aufgenommen wurden. Anm. 2. Es ist Luthers Auslegung von Röm. 9, 10 fgg. in seiner Schrift, „daß der freie Wille Nichts sei,“ wider Erasmus 1525, (Ausg. Lpz. Th. XIX. S. 95 fgg.) durch den Kontext gerechtfertigt. (Vgl. Konkordienformel, deutsche Ausg. Rechenb. S. 1121. lat. S. 821.) Er erklärt das Manchen vielleicht dort dunkel Scheinende selbst in seinen 1544 von Veit