# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 11 17_S33 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) der Hirtenſtimme! wollt ihr den Baum an ſei— nen Früchten erkennen lernen, ſo nehmt doch, ich bitte euch, Dr. Luthers kleinen Katechismus zur Hand, (den Hr. Weyl wenigſtens verlernt zu haben ſcheint). Da werdet ihr im vierten Hauptſtück über das Weſen der heil. Taufe ganz anders berichtet: nehmlich, daß ſie iſt — nicht bloß bedeutet — „ein Bad der Wiederge— burt und Erneuerung des heil. Geiſtes, Tit. 3.“ und auf die Frage: „Was gibt oder nützt die Taufe?“ die Antwort finden: „Sie wirket Vergebung der Sünden, erlöſet von Tod und Teufel, und gibt die ewige Seligkeit allen, die es gläuben, wie die Worte und Ver⸗ heißung Gottes lauten.“ Ihr wer— det ferner aus der Antwort auf die Frage: „Was bedeutet denn ſolch Waſſertaufen?“ er— ſehen, dah „der alte Adam in uns durch tägliche Reue und Bußt ſoll erſäufet wer— den“ u. ſ. w., mithin nicht einmal durch die heil. Taufe (vielweniger durch die Confirmati on) gänzlich verſchwindet, wohlhaber ſeine Herrſchaft über den gläubigen Täufling ver— liert. Wer aber, wie Hr. Weyl, der „täglichen Erfahrung“ entgegen, den alten Menſchen nicht fühlt, der glaube doch der Schrift, was ſie da⸗ von ſagt Röm. 7. und Gal. 5. Wollte auch ein gelehrter Lutheraner nach der neuen Mode noch einwerfen: daß ja in dieſer Frage auch von einer Bedeutung die Rede ſei, ſo gebt darauf zur Antwort: daß dieſe Bedeutung nicht auf die ganze Taufhandlung, ſondern nur auf einen Theil derſelben, auf das Untertau⸗ chen oder Begießen mit Waſſer, zu beziehen ſei. Macht er weitere Einwände, ſo verweiſet ihn auf Dr. Luthers großen Katechismus. Gott woll ausrotten alle Lahr, Die falſchen Schein uns lehren; Darzu ihr Zung ſtolz offenbar Spricht: Trotz, wer wills uns wehren? Wir habens Recht und Macht allein: Was wir ſetzen, das gilt gemein, Wer iſt, der uns ſoll meiſtern? Doch, ſolche bodenloſe Aufſätze mit Gottes Wort und Luthers Lehr zu widerlegen, das vermag anch Ein unſtudirter Laie. Führt das alte Lutherthum nach Rom? (Fortſetzung.) Wir haben in voriger Nummer erinnert, und jeder unparteiiſche Leſer wird uns hierin bei⸗ pflichten, daß die alte lutheriſche Kirche zwar einige Ceremonien mit der römiſchen Kirche gemein habe, daß aber eine gewiſſe Ueberein— ſtimmung dieſer Kirchen in einigen äußerlichen Gebräuchen da ſein könne, ohne daß gerade eine innerliche Verwandtſchaft derſelben ſtatt finden müſſe. Es entſteht daher die Frage: In welchem Falle würde man aus dem Gebrauche gewiſſer Ceremonien in der alten luth. Kirche mit Recht den Schluß ziehen, daß das alte Lutherthum nach Rom führe? Wir antworten: I. wenn die luth. Kirche mit den kirchlichen Ceremonien auch die falſche Lehre der Römiſchen von denſelben angenommen hätte, und 2. wenn 33 die luth. Kirche auch die wider Gottes Wort ſtreitenden Gebräuche der römiſchen Kirche, und zwar unter dieſen gerade diejenigen beibehalten hätte, die etwas der römiſchen Kirche Eigenthümliches enthalten, zum eigentlichen Weſen des Pabſt— thums gehören und zu deſſen Begünſtigung und Stützung eingeführt worden ſind. Erwieſe ſich bei angeſtellter genauer Unterſuchung und Vergleichung, daß die luth. Kirche von ihren Ceremonien ganz anders lehrt, als die römiſche, jene recht, dieſe falſch; erwieſe ſich, daß die lu— theriſche Kirche nur die guten, heilſamen Ge— bräuche der römiſchen nach 1 Theſſ. 5, 21. be⸗ halten hätte, die mit dem Pabſtthum in gar kei— ner Verbindung ſtehen, die vielleicht ſchon vor dem Aufkommen des Pabſtthums, in der beſten Zeit der Kirche üblich waren: dann erwieſe ſich auch die Beſchuldigung als offenbar falſch, daß das alte Lutherthum durch ſeine Ceremo— nien nach Rom führe, es zeigte ſich dann nur, daß die lutheriſche Kirche zur Zeit der Refor— mation nicht mit Unverſtand geeifert, oder wie wir Deutſchen ſagen, das Kind nicht mit dem Bade ausgeſchüttet habe. Es kommt auf die Probe an, und dieſe wollen wir jetzt machen. Wie lehrt die römiſche, ſogenannte katholiſche Kirche von ihren menſchlichen Einrichtungen, Ceremonien oder kirchlichen Gebräuchen? Wir finden dies in ihren öffentlichen, allgemein an— erkannten Symbolen oder kirchlichen Bekennt— nißſchriften klar und deutlich. Unter andern heißt es in den Beſchlüſſen der zu Trient ge— haltenen Kirchenverſammlung alſo: „Wer da ſagt, daß die angenommenen und approbirten Gebräuche der katholiſchen Kirche, welche bei der Feier der Sacramente beobachtet zu werden pfle- gen, entweder verachtet oder ohne Sünde von den Dienern der Kirche nach Willkür unterlaſ— ſen, oder daß dieſelben durch einen jeden Pfar— rer mit neuen andern vertauſcht werden könn⸗ ten: der ſei verflucht.“ (Concil. Trid. Sess. 7. Can. 13.) An einer andern Stelle deſſelben Bekenntniſſes heißt es: „Die heilige Synode beſchließt, daß die Biſchöfe ... durch ſchrift— liche Verordnung und mit vorgeſetzten Strafen verhüten ſollen, daß die Prieſter zu keinen andern als den gehörigen (debitis) Stunden Meſſe halten, noch ſich anderer Ge— bränche oder anderer Ceremonien und Gebete bei Haltung der Meſſe bedienen, als derjenigen, welche von der Kirche geprüft und durch häufi— gen und löblichen Gebrauch angenommen wor— den ſind. (Sess. XXII Decret. de obs. et evit. ete.) Ferner heißt es: „Deßgleichen hat ſie (die Kirche) Ceremonien in Gebrauch genommen, als, geheimnißvolle Segenſprechun— gen, Lichter, Räucherungen, Kleider, und der— gleichen vieles andere, wach apoſtoliſcher Ordnung und Tradition (Ueberliefe⸗ rung).“ (Sess. XXII. Sacr. miss. cap. 5.) Endlich heißt es: „Obgleich Chriſtus der HErr dieſes hochwürdige Sacrament unter der Geſtalt des Brodes und Weines eingeſetzt und den Apoſteln überliefert hat, . .. ſo hat ſie (die Kirche) doch dieſe Gewohnheit unter Einer Geſtalt zu communiciren (im heil. Abendmahl den Laien nur das Brod zu geben) approbirt und beſchloſſen, daß ſie für ein Geſetz gehalten werde, welche zu verwerfen oder ohne Vollmacht der Kirche ſelbſt nach Willkür zu ändern nicht erlaubt iſt.“ (Sess. XXI. Doctr. de comm. cap. 1. 2.9 Aus dieſen Beſchlüſſen iſt deutlich zu erſehen, daß in der römiſchen Kirche die Gewiſſen an die Ceremonien gebunden, die Unterlaſſung oder Veränderung ſelbſt der geringſten Stücke derſelben zur Sünde gemacht und mit Strafen belegt, und die menſchlichen kirchlichen Verord— nungen in Betreff der Ceremonien den göttli— chen Geboten vielfach gleichgeſtellt, ja über dieſelben geſetzt werden. Daher muß denn auch jeder, welcher zum Pabſtthum übertritt, den ganzen Wuſt der römiſchen Ceremonien ſogar mit beſchwören. Denn alſo heißt es in der Professio fidei, oder in dem römiſch-katho⸗ liſchen Religionseid: „Ich nehme auch auf das feſteſte an die apoſtoliſchen und kirchlichen Traditionen und die übrigen Gewohnheiten und Verordnungen derſelben Kirche. Auch nehme ich an und laſſe zu die angenommenen und approbirten Gebräuche der katholiſchen Kirche bei feierlicher Verwaltung aller (ſieben) Sacramente.“ Stimmt nun die lutheriſche Kirche vorerſt in dieſer Lehre von den Ceremonien mit der rö— miſchen überein? Das ſei ferne! Vielmehr unterſcheidet unſere Kirche menſchliche und göttliche Gebote auf das allerſtrengſte, bewacht das Kleinod derſchriſtlichen Freiheit mit einer Treue, die man bei andern Kirchen vergeblich ſucht, und erklärt gerade die Lehre der römi⸗ ſchen Kirche von den Ceremonien für einen der greulichſten Greuel derſelben. Unter anderen heißt es im 7. Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion: „Denn dieſes iſt genug zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kir⸗ chen, daß da einträchtiglich, nach reinem Ver⸗ ſtand das Evangelium gepredigt, und die Sa— crament dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und iſt nicht Noth zu wah⸗ rer Einigkeit derſchriſtlichen Kir⸗ chen, daß allenthalben gleichför⸗ mige Ceremonien, von den Men⸗ ſcheneingeſetzt, gehalten werden, wie Paulus ſpricht Epheſ. 4: Ein Leib, ein Geiſt, wie ihr berufen ſeid zu einerlei Hoffnung eures Berufs, ein HErr, ein Glaube, eine Taufe.“ Ferner heißt es im 15. Artikel derſelben Con⸗ feſſion: „Von Kirchen-Ordnung, von Men⸗ ſchen gemacht, lehrt man diejenigen halten, ſo ohne Sünde mögen gehalten werden, und zu Friede und guter Ordnung in der Kirchen die⸗ nen, als gewiſſe Feier, Feſta und dergleichen. Doch geſchieht Unterricht dabei, daß man die Gewiſſen nicht damit beſchweren ſoll, als ſei ſolch Ding nöthig zur Seligkeit.“ Weiter heißt es im 26. Artikel: „Auch wer— den dieſes Theils viel Ceremonien und Tradi⸗ tion gehalten, als, Ordnung der Meſſer), und andere Geſäng, Feſt ꝛc., welche dazu dienen, daß in der Kirchen Ordnung gehalten werde— *) Meſſe heißt hier, wie in vielen Schriften aus der Zeit der Reformation, ſo viel als: heiliges Abendmahl.