# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S299 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lutherisch-theologische Pfarrers-Bibliothek. 299 Berufe geschieden zu erhalten.“ (L. W. XXI, 1325. 26. cf. Unsch. Nachr. 1715. S. 408.) Nach vielen ärgerlichen Fällen ging Luther endlich so weit, daß er erklärte, man müsse die Consistorien, in welchen eben auch Männer aus dem obrigkeitlichen Stande saßen und hier als obrigkeitlicher Stand durch ihre Juristen regieren wollten,*) lieber wieder aufheben. Er schreibt: „Sie wollen in der Kirche sein und die Gewissen mit regieren; das wollen wir nicht leiden. Wir müssen das Consistorium zureißen; denn wir wollen kurzum die Juristen und den Pabst nicht drinnen haben. Die Juristen gehören nicht in die ecclesiam mit ihren Prozessen; sie regieren die Welt nur mit Opinionen und Wahnen, nicht mit dem Rechte.“ (L. W. XXII, 2160.) In einem der nächsten Hefte gedenken wir über diesen Gegenstand ein Excerpt aus einigen vor Jahren in der Rudelbachschen Zeitschrift erschienenen Abhandlungen Rudelbachs mitzutheilen, worin derselbe die Geschichte und wahre Bedeutung der Lehre von den drei Ständen und von dem Verhältniß der Obrigkeit zur Kirche aus einander setzt. (Fortsetzung folgt.) Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. (Fortsetzung.) b. Indem wir nun zur Vorführung derjenigen polemischen Werke schreiten, welche gegen die Reformirten gerichtet sind, nennen wir zuerst folgendes: „Dr. Valentin Ernst Löscher's ausführliche Historia Motuum zwischen den Evangelisch-Lutherischen und Reformirten.“ Löscher, der Verfasser, ist der Sohn des berühmten Caspar Löscher (gewesenen Generalsuperintendenten des Churkreises zu Wittenberg) und wurde zu Sondershausen, wo sein Vater damals noch Superintendent war, 1673 geboren. Schon im neunzehnten Jahre seines Alters, 1692, las er auf der Wittenberger Universität, wo er bis dahin selbst seine Studien gemacht hatte, Collegia; dasselbe that er im Jahre 1694 in Jena; im folgenden Jahre wurde er Beisitzer der philosophischen Facultät in Wittenberg, 1698 Superin⸗ *) Eine verderbliche Folge der Verbindung der weltlichen und obrigkeitlichen Gewalt im Kirchenregiment war auch diese, daß auf diese Weise auch weltliche Dinge unter das Regiment der Pfarrer kamen. Davon schreibt denn Luther: „Mir grauet vor den Exempeln des Pabstes, welcher auch sich am ersten in dies Spiel gemenget, und solche weltliche Sachen zu sich gerissen hat, bis so lange daß er ein lauter Weltherr ist über Kaiser und Könige worden. Also besorge ich mich hie auch, der Hund möchte an dem Läpplein lernen Leber fressen und mit guter Meinung verführet werden, bis wir zuletzt auch wieder aus dem Evangelio fallen in eitel weltliche Händel. Denn wo wir beginnen Richter in Ehesachen zu werden, so hat uns das Kamprad bei dem Aermel ergriffen, und wird uns fortreißen, daß wir müssen über die Strafe richten; sollen wir über die Strafe richten, so müssen wir auch über Leib und Gut richten; da sind wir denn hinunter unter das Rad und ersoffen im Wasser des weltlichen Handels.“ (Opp. Tom. X. p. 893.)