# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S298 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 298 Der Ständeunterschied in der Kirche. des Gewissen wollen spielen, und zur Liebe Amt (welches allen Christen gemein und geboten,) uns gehalten und demüthiglich mit Bitte angelangt den durchlauchtigen, hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Johannes, Herzog zu Sachsen ꝛc., als des Landes Fürsten und unsere gewisse weltliche Obrigkeit, von Gott verordnet, daß Sr. Churf. Gn. aus christlicher Liebe (denn sie nach weltlicher Obrigkeit nicht schuldig sind) und um Gottes willen, dem Evangelio zu gut und den elenden Christen in Sr. Churf. Gn. Landen zu Nutz und Heil, gnädiglich wollten etliche tüchtige Personen zu solchem Amte fordern und ordnen.“*) (L. W. X, 1905. 6.) Luther schrieb ferner nebst Melanchthon, Bugenhagen, Jonas und Myconius in einem Bedenken vom Jahre 1536: „Die Berufung und Wahl der rechtgläubigen Kirchendiener ist eigentlich und ursprünglich nicht Sache der Obrigkeit, sondern der Kirche. Wenn die Obrigkeit gläubig und ein Mitglied der Kirche ist, so beruft sie, nicht weil sie Obrigkeit ist, sondern weil sie ein Mitglied der Kirche ist. Denn: mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ (Citirt in Löschers Unschuld. Nachr. Jahrg. 1715. S. 383.) Endlich schrieb Luther noch im Jahre 1543, nachdem er so manche traurige Erfahrung gemacht hatte von dem verderblichen Einfluß, welchen endlich die weltliche Obrigkeit, der man erst aus Noth manches überlassen hatte, auf die Regierung der Kirche ausübte, Folgendes an einen Prediger in Dresden: „Ich kann nichts Gutes hoffen, lieber Daniel, von der Art der Untersuchung, die man an eurem Hofe hat vorgenommen. Denn wenn die Höfe nach ihrem Gefallen wollen die Kirche regieren, so wird Gott schlechten Segen geben und das Letzte ärger werden, denn das Erste, weil was nicht aus dem Glauben geht, Sünde ist; was aber ohne Beruf geschieht, das geschieht außer Streit ohne Glauben, und vergehet. Demnach mögen sie entweder selbst Pfarrherren abgeben, predigen, taufen, die Kranken besuchen, das Abendmahl austheilen und alle priesterlichen Verrichtungen übernehmen; oder, sie mögen aufhören den Beruf zu vermengen; vielmehr mögen sie für ihren Hof sorgen und die Kirche denen überlassen, die dazu berufen sind, auch Gott dafür Rechenschaft geben werden. Denn es gar nicht zu dulden ist, daß andere sich darum bekümmern, wofür doch wir Rechenschaft zu geben haben. Die Aemter in der Kirche und bei Hof müssen was unterschiedenes sein, sonst lassen wir beide. Satan bleibt immerhin der Widersacher. Unter dem Pabst hat er die Kirche unter das weltliche Regiment gemischt; zu unserer Zeit will er das weltliche Regiment unter die Kirche mischen. Allein wir widersetzen uns mit Gottes Hülfe und bemühen uns mit allen Kräften, die *) Hieraus erklärt sich der von Luther sonst von den damaligen rechtgläubigen Fürsten gebrauchte Ausdruck: Nothbischöfe.