# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S293 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Ständeunterschied in der Kirche. 293 Herrn P. Grabau's Lehre ist bekannt; z. B. die pfarrliche Entscheidung, daß ein Schulbau und andere „kirchliche Dinge“ auszuführen seien, „die nicht wider Gottes Wort sind.“) „Die ganze Kirche soll demselben“ (wem? — dem Prediger oder dem Worte Gottes?) „zuhören und gehorsam sein. Im Hausstande geht der Beruf, dem“ (natürlich von jenem Predigtamt gepredigten) „Worte Gottes die Geltung und den Gehorsam im Leben zu bewahren und wider die Sünde zu zeugen. Im Stande der Obrigkeit steht die schützende Autorität für Gottes Wort und die gerechten Anordnungen der Kirche. Damit soll sie die Kirche sorgsam pflegen, und den Ungezogenen ihren Muthwillen brechen. Damit aber erhebt sich die Frage: Ists nicht bedenklich, die drei in Ein Regiment zusammen zu setzen?.. Wir antworten: Es ist hier die Frage nicht, ob die Glieder, die das Kirchenregiment führen, noch Sünder sind und zu Zeiten nicht einig, sondern das bleibt die Frage, ob und wie unser Gott diese drei Glieder am Leibe seiner Kirche zusammengefügt hat?... Dann ferner ist Gott auch ein Gott der Ordnung und des Friedens im K. Regimente selbst. Das erste Glied, das die ganze Kirche lehren soll, eröffne zuerst seinen Mund; das andere, das die Lehre ins Leben einführen soll, folge nach mit Rath, Glauben und Weisheit; das dritte, das Lehre und gottseliges Leben schützen soll, gebe mit seiner Weisheit und göttlichen Autorität dem, was die Kirche sagt, den Halt und Nachdruck unter den Menschen.“ (Auch hieraus ist zu ersehen, in dem vorgeschlagenen sogenannten gemeinsamen Kirchenregiment sind die Prediger zu den Regierenden, die Hausväter und Obrigkeiten zu deren Dienern und Executoren im Hause und auf der Gasse eingesetzt!)... „Auch müssen diese drei Glieder in der Kirchenverfassung, so sie einig bleiben wollen, fleißig unterscheiden, daß Gott einen jeden Stand nur nach dem Umfange seines Berufs zum Kirchenregiment brauchen will, nicht nach dem Umfange seiner Wünsche, seines Willens und Nutzens.. Daher wollte der sel. Luther, daß aus allen Ständen die Geschicktesten zum Kirchenregiment, Männer voll Glaubens und heil. Geistes und Weisheit genommen werden sollten.. Es sollten daher nach dem Gebrauch der luth. Kirche nur die drei Glieder: Pastoren, Hausväter und Obrigkeiten zum Kirchenregiment zugelassen werden; und keinesweges die sogenannten selbstständigen oder stimmfähigen von 20 oder 21 Jahren; junge Leute, die ihren Eltern unterthan sein sollten.“ (Müssen nicht auch ältere ihren Eltern unterthan sein? und gab es nicht einundzwanzigjährige Consistorialräthe?) „Unsere alten Kirchenordnungen wissen davon nichts; es ist ein Mißbrauch, den die neue Lehre von der unsichtbaren Kirche allmählig eingeschwärzt hat, wider die Kirchenordnung. Ferner: aus diesen dreien von Gott geordneten Ständen sollten, so viel als möglich, auch unsere Kirchenbehörden immer zusammengesetzt sein, und ein Glied sollte das andere hochachten, und sich gegenseitig als Gottes Gabe betrachten zum Segen der Kirche. Auch ist hierbei zur Einigkeit der Kirchenbehörden und deren Glieder noch zu bedenken, daß die Kirchenbehörden