# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S292 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 292 Der Ständeunterschied in der Kirche. gabe der Kirche zum gemeinen Nutz dienen sollen, sonderlich, wie Paulus sagt: die Frommen zu schützen und bei Recht zu erhalten, die Gottlosen aber zu beschränken und zu strafen nach christlichen Gesetzen (!!). Röm. 13. Dies heißt man nicht (??) geistlich und weltlich Regiment vermengen, denn solche Vermengung geht da erst an, wenn die Obrigkeit allein ohne die zwei andern Glieder in der Kirche schalten und hausen wollte. *) So lange sie mit den beiden andern regiert, und das, was die Kirche“ (hier wird die Kirche wieder ohne die Obrigkeit gedacht und wahrscheinlich für die Pastoren genommen) „aus Gottes Wort gesagt hat, schützt und ausführt, steht sie als nach Gottes Willen am Kirchenregiment. Durch diese thätige Mitgliedschaft der Landesobrigkeit an der Kirche Gottes bekommen dann ihre Aussprüche und Beschlüsse Kraft und Nachdruck“ (Gott erbarm's, wenn die kirchlichen Aussprüche und Beschlüsse erst durch die weltliche Obrigkeit Kraft und Nachdruck bekommen!), „wodurch die Ehrerbietung und der Gehorsam aller Kirchglieder gegen Gottes Wort, christliche Wahrheit und Recht nicht wenig befördert wird. In diesem Verhältniß zwingt (?) die Obrigkeit nicht die Kirche, sondern sie dient ihr, zum Schutz der Frommen und zum gemeinen Nutz, welches ist Gehorsam gegen Gottes Wort. Wir sehen also, daß die luth. Kirchen⸗Verfassung die drei von Gott selbst geordneten Stände als diejenigen Glieder der Kirche betrachtete, aus denen das Kirchenregiment erbaut werden müsse. Dadurch unterschied sich unsere Kirche von der römischen, wo nur Priester oder Bischöfe regierten, und geboten, was die andern thun sollten.“ (Gerade so, wie im Gegenwärtigen, wie wir bald noch deutlicher sehen werden, Herr P. Grabau vorschlägt!!) „Solches heißt man die katholische Priesterhierarchie. Dieselbe wollte ganz abgesondert sein von der Mitregierung des Hausstandes und der Obrigkeit.“ (Das ist nicht wahr; sie sah es immer gar gern, wenn die Obrigkeit in der Weise mit „regierte,“ daß sie ihr „diente“ und, was die „katholische“ Kirche angeblich „aus Gottes Wort sagte, schützte und ausführte“ und so ihren „Aussprüchen und Beschlüssen Kraft und Nachdruck gab,“ oder wenn der Hausstand seine Aufgabe erkannte, dem von den Priestern „gepredigten Worte Gottes,“ namentlich wenn er „in seinem Berufskreise“ blieb, „Geltung zu verschaffen;“ der ganze Unterschied zwischen den papistischen Priestern und Herrn P. Grabau besteht hier nur darin, daß derselbe dies Ding „Theilnahme am Kirchenregiment“ nennt, jene diesen inadäquaten Ausdruck nicht brauchten. Doch, Geduld! die Sache wird im Folgenden noch klarer.) „Es ist zum Theil schon gezeigt, was Gott einem jeden Stande gegeben hat. Wir wollen es hier zusammenfassen: Im Predigtamt geht öffentlich das Wort Gottes und die heil. Lehre desselben und was dazu gehört.“ (Was dazu alles gehört nach *) Herr P. G. mengt hier selbst eins unter das andere, um sein Kirchenregiment von Vermengung der Regimente zu rechtfertigen. Er verwechselt Vermengung und Verwechselung, indem beide in seinen Begriffen vermengt liegen. Eine Probe seiner constanten Logik. L. u. W.