# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1856_S291 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Ständeunterschied in der Kirche. 291 schaffen. Darum singt die luth. Kirche mit Recht: „„Wie selig ist nun diese Stadt, die von Gott selber wird regiert, das Haus, so einen Vorsteher hat, den Gott in seinen Wegen führt.““ Denn durch diesen Stand soll das ganze Wort Gottes ins tägliche Leben übergehen; denn die Bürger zu Jerusalem mit ihren Häusern sollen dem Herrn dienen, und nicht die Götzen. Darum müssen wir nicht meinen, daß der von Gott gegründete Hausstand innerhalb der Kirche wenig oder keinen Antheil am Kirchenregimente habe. Er hat die starke Aufgabe, dem Worte Gottes Geltung in seinem Berufskreise zu verschaffen, denn da hören wir: das Weib soll den Mann fragen; die Väter sollen ihre Kinder lehren (Ps. 74.), sie sollen sie aufziehen in der Zucht und Vermahnung zum Herrn Ephes. 6. Die Männer sollen beten und heilige Hände aufheben ohne Zorn und Zweifel. Sie sollen den Sünder bekehren ꝛc. Jac. 5, 19. 20. In den Hütten der Gerechten soll gesungen werden ꝛc. Ps. 118. Sie haben den Befehl, die Ungezogenen zu ermahnen ꝛc. 1 Thess. 5, 14. Ja wir hören, daß auch in diesem Stande sogar die erste und andere Ermahnung eines Sünders gehen soll, Matth. 18., und daß derselbe bei der letzten Ermahnung in dritter Stufe wieder mit herangezogen wird, da Christus spricht: „‚Sags der Kirche.““ Also müssen auch kirchliche Richter“ (in welchem Sinne?) „aus dem Hausstande sein. Aus diesem Stande lassen die Apostel sieben Männer zu Almosenpflegern“ (nicht auch zu Predigern?) „erwählen, die ein gutes Gericht und Weisheit haben. Und der Hausstand erwählet sie, die Apostel bestellen sie. Nun fragen wir gewiß nicht mehr, ob der christgläubige Hausstand ein solches Glied an der sichtbaren Kirche sei, der mit in das Kirchenregiment gehöre? Denn Gott hat ihn dazu gezogen, ehe wir so gefragt haben. Die Gabe, die seinem Beruf von Gott gegeben ist, soll auch zum gemeinen Nutz gebraucht werden. Es kommt daher bei der christlichen Kirchenverfassung nur darauf an, ihn gliedlich so heranzuziehen, wie Gott es in seinem Worte haben will. Aber das ist bisher ein Unglück gewesen, daß die neue Lehre von der Kirche etwas anderes suchte; sie suchte nicht den christlichen Stand, sondern die Zahl der Köpfe zu Ehren zu bringen und den Willen des Haufens, statt des Gehorsams gegen Gottes Wort“ (unverschämte Insimulation!) ... „Hier treten wir an das dritte Glied der Kirche, dessen gleiche Aufgabe es ist, den Gehorsam gegen das heil. Wort Gottes zu pflanzen und zu erhalten. Es ist der Stand der Obrigkeit, wenn er (!) nehmlich in die Glaubensgemeinschaft der Kirche eingegangen ist, mit öffentlichem Bekenntniß, und den Sohn Gottes im Glauben geküsset hat, Ps. 2. Die schmalkaldischen Artikel nennen denselben (wen? — den Stand? — Gott behüte! also wen?) „fürnehme Gliedmaßen der Kirche. Es versteht sich demnach“ (wemnach?), „daß dann die Obrigkeit und Richter auf Erden nicht bloß mit ihrer Person, sondern auch mit ihrem gottgeordneten Stande in die Kirche eingehen, gleichwie ein Hausvater mit seinem Stande; und daß nun die Standes⸗Personen aus der Obrigkeit mit ihrer von Gott geschenkten Autorität und Regierungs⸗