# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1856_S288 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 288 Vermischte kirchliche Nachrichten. zu Zeiten, da ihre eigenen Glieder sich ärgern, den Fürstenthümern und Herrschaften des Himmels (Eph. 3, 10.) die in ihr und für sie wirkende mannichfaltige Weisheit Gottes kund wird. Dr. Ernst Sartorius' (Generalsuperintendenten) Schrift: „Ueber den alt- und neutestamentlichen Cultus, insbesondere Sabbath, Priesterthum" ꝛc., Stuttgart bei Liesching. 1852. 8. wird in Rudelbach's Zeitschrift sowohl von Rudelbach, als von Ströbel recensirt. Ersterer schreibt: „Wir zweifelten keinen Augenblick, auf welche Seite der große Theolog in dem vom verewigten Höfling angeregten Streit über die Grundbedeutung und die Wurzel der Uebertragung des Kirchenamts sich stellen würde; dennoch hat es uns wahrhaft erquickt, der allerentschiedensten Aussprache gegen diese falsche (Höflingsche) Ansicht wiederholt in dieser Schrift zu begegnen. Endlich ist insonderheit auch der hier aufgestellte erweiterte, schriftmäßige, Begriff der Eucharistie der tiefsten, durchgehendsten Beachtung Aller, denen die Schriftwahrheit lieb ist, aufs dringendste zu empfehlen.“ — Ströbel hingegen schreibt in seiner Recension desselben Buches von Sartorius: „Sartorius Standpunkt ist ein judaisirender Unionismus, der sich ein Bestehen der neutestamentlichen Kirche ohne ceremonialgesetzliche Gesinnung und Verfassung ihrer Glieder gar nicht denken kann, und darum mit unbezwinglicher Zähigkeit an den von den Aposteln und Reformatoren bekämpften Vorstellungen von der religiösen Nothwendigkeit bestimmter gottesdienstlicher Zeiten, Orte, Personen und Einrichtungen festhält und sich mit den heiligen und symbolischen Schriften durch gewaltthätiges Glossiren auseinandersetzt. Begreiflicherweise muß auf diesem Standpunkte auch das, nicht der „„Christenheit,““ sondern der „„Geistlichkeit““ vom HErrn verliehene „„Amt““ gebührlich herausgestrichen werden. „„Wir können nicht umhin, (heißt es in der Sartorius'schen Schrift S. 192 f.), der von Dr. Höfling vertretenen Ansicht, wornach das evangelische und sacramentliche Amt des Neuen Testaments, welchem Paulus einen so großen Vorzug vor dem überwiegend gesetzlichen und sacrificiellen Priesteramte des Alten Testaments gibt, *) nicht auf der Fortsetzung der apostolischen Sendung, sondern vielmehr auf einer Uebertragung der Kirche und Gemeinde als primären Inhaberin des Amtes beruhen soll, mit aller Bestimmtheit entgegen zu treten.“““ **) Freilich verwickelt sich Sartorius hierbei in einen Widerspruch, der ein starkes Zeugniß für Höflings Lehre ist: die Schlüsselgewalt sei der ganzen Kirche allerdings gegeben, nicht aber das Amt der Schlüssel (S. 181); denn, schreibt er, „„die Schlüssel und das Amt der Schlüssel müssen wohl unterschieden werden.““ Aus dieser, obendrein bloß sophistischen, Distinction folgt ja eben Höflings Behauptung mit der Nothwendigkeit, womit das Consequens aus dem Antecedens folgt. — Wenn es endlich S. 111 f. heißt: „„Wir dürfen und können die heil. Testamentsworte nicht anders als so verstehen, daß Brod und Wein wahr- und wesenhaft Christi Leib und Blut sind, weil er selbst gegenwärtig an seinem Tische in sie influiren läßt das Wesen seines verklärten Leibes und Blutes, und sie damit durchdringend in die Gemeinschaft desselben aufnimmt,““““ — ferner: „„Die Verklärung Christi bei der Einsetzung des heil. Abendmahls ist auch eine Verklärung des Brodes und Weins durch die Communication seines verklärten Leibes und Blutes,““““ — und: „„Ihrer Substanz nach sind Brod und Wein an sich schon, was Leib und Blut ist; durch die mittheilende Einsegnung und Einwirkung des verklärten Christus werden sie sein Leib und Blut,““““ — so ist dies keineswegs die auf der unio sacramentalis ruhende evangelisch-lutherische Abendmahlslehre, sondern die weiland von Nobak vertheidigte Metabole, die zuletzt entweder auf eine Verwandlung des Leibes und Blutes Christi in Brod und Wein, oder auf einen rhetorisch überspannten Zwinglianismus („„verklärtes““ Brod) hinaus läuft.“ — So betrübt es ist, hieraus zu sehen, daß das Romanisiren in der Lehre von Kirche und Amt und das Neue-Entdeckungen-machen-wollen in der Lehre von den Sacramenten auch in der unirten Kirche, welcher Dr. Sartorius angehört, hervortritt, namentlich bei einem Sartorius, der neben diesem so herrliches, Echtlutherisches zu Tage gefördert hat — so ist es doch noch ungleich niederschlagender, zu lesen, wie ein Rudelbach dergleichen Abweichungen von der alten evangelischen Lehre als Treue und Fortschritt preisen kann. *) Merkwürdig, daß ein so gelehrter Mann die Stelle 2 Cor. 3, 6—11. so falsch verstehen und unter dem Amte des Alten und Neuen Testaments das verstehen kann, welches vor und nach Christo verwaltet worden ist, den Unterschied, anstatt in die Objecte, in die Zeit setzend, gleich als ob das Amt des Neuen Testaments oder des Evangeliums nicht schon zur Zeit des Alten Bundes verwaltet worden wäre und das Amt des Buchstabens oder des Gesetzes nicht auch jetzt noch mit dem des Evangeliums verbunden werden müßte! — D. R. v. L. u. W. **) Gleich als ob das Amt nicht Fortsetzung der apostolischen Sendung und zugleich die Kirche primäre Inhaberin desselben sein könnte! — Dieselbe.