# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1856_S281 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber den rheinpfälzischen Kirchenkampf. 281 liches Recht ist durch den Religionsfrieden verbürgt, dessen Gedächtnißfeier auch in der bayerischen Rheinpfalz festlich begangen worden ist. Ist dem also und ist die Trennung von der bekenntnißlosen Union, wie es am Tage liegt, eine sittliche Nothwendigkeit für lutherische Gewissen, so kann sie wie im Kreise der Geistlichen, so auch im Kreise der Gemeindeglieder keine gemachte Sache sein; die dortigen lutherisch Gesinnten wenigstens haben sie nicht gemacht, sondern diejenigen, die die Union machten und das jetzige Kirchenregiment haben sie hervorgerufen und gemacht. Treten nun die Hirten aus der fremden unirten Kirche aus, so sammeln sich sogleich oder später um dieselben die einzelnen dem lutherischen Bekenntnisse ergebenen Gemeinden. Das Bestehen solcher kann doch wahrlich kein unrechtes und wiederum nichts gemachtes sein, da ja die lutherische Kirche selber kein Unrecht, dieselbe vielmehr gerade auf bayerischem Grund und Boden höchst berechtigt ist. — Versuchungen und Stricke sind allerdings im Stande der Separation viele vorhanden, auch an Leiden fehlt es nicht, aber wie die letzteren freudig getragen werden um des Gewissens willen, so werden die erstern überwunden durch Gottes Gnade, die uns selber beten gelehrt hat: „Und ob wir damit angefochten würden, daß wir doch endlich gewinnen und den Sieg behalten.“ Der bisherige Stand der lieben Brüder war jedenfalls versuchungsvoller und auch diesseits des Rheins werden sie vor Versuchungen und Stricken nicht bewahrt bleiben. Die lutherisch gesinnten Pfarrer der Rheinpfalz sind nun wirklich aus der Union ausgetreten *), aber sie haben sogleich das Land verlassen und das ist's eben, was uns bedenklich macht. Die lutherisch gesinnten Gemeindeglieder sind nun doch völlig verlassen, das lutherische Bekenntniß und die theure Kirche erscheint geächtet und verbannt, nicht bloß auf dem Boden der Union, sondern auch auf dem gesammten pfälzischen Boden, und die bekenntnißfeindliche Union erscheint als die allein berechtigte, soweit die pfälzische Grenze geht. Wir deuteten diese Bedenken nur kurz und leise an, indem wir keinen wehethuenden Vorwurf gegen die verehrten Glaubensbrüder erheben, ihre Handlungsweise einer Kritik nach der Hand nicht unterwerfen wollten. Aber um so mehr möchten wir die theuren Brüder veranlassen und in herzlicher Liebe bitten, sich eingehender darüber auszusprechen und uns freundlich zu belehren, wenn wir in unsern Andeutungen sollten geirrt haben. Vorstehendem ein paar Fragen beizufügen, kann ich nicht unterlassen: 1. Sollte es am Ende nicht doch so sein, daß die pfälzischen Gemeinden in Folge des dort längst herrschenden Rationalismus und Unionismus alles Verständnisses und Gefühls lutherisch-kirchlichen Wesens baar geworden sind? 2. Sollten die „lutherisch gesinnten“ Pfarrer unter ihnen nicht auch selbst *) Alle? Ich weiß vor der Hand nur von Einem. Freim.