# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1856_S276 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 276 Ueber die Taufgnade. Punct betreffe, so werde der sacramentliche Character der heiligen Taufe durchaus gewahrt, wenn man festhalte, daß der dreieinige GOtt in derselben gegenwärtig sei, mit und an dem Täufling handle, ihm seine Gnade mittheilen wolle und anbiete und insonderheit der heil. Geist durch seine Einwirkung die gläubige Annahme derselben hervorzubringen trachte. Es sei aber eben so die Freiheit auf Seiten des Menschen nach der Schrift und der Lehre der Kirche festzuhalten, sich dem allen widerstrebend zu verschließen, so daß die Taufe nicht bei ihm wirkt. Beim heil. Abendmahl sei es aber in der That nicht anders mit dem Ungläubigen, indem dieselben zwar den in Brot und Wein gegenwärtigen Leib und Blut des HErrn empfangen, aber keineswegs in eine persönliche Verbindung mit Christo eintreten; vielmehr entziehe sich ihnen der HErr, weil sie Ihn nicht im Glauben ergreifen. Es sei aber außerdem der Unterschied zu beachten, welchen die heil. Schrift selbst unter beiden Sacramenten machen lehre, und welcher sich aus der Stellung und Bedeutung eines jeden derselben in der Gnadenordnung wohl erkläre, daß nämlich der unwürdige Empfang des heil. Abendmahls Gericht und Verdammniß wirke, während die heil. Taufe (als eine Verbündung des treuen GOttes) auch dem Unglauben des Menschen gegenüber eine beständige Kraft und Geltung behalte, welche in Wirkung trete, sobald der Widerstand auf Seiten des Menschen aufhöre. Es war natürlich, daß von diesen Puncten aus sich die Verhandlung auch der nahe liegenden Lehre von der Kirche und besonders der Frage zuwandte, wer zum Leibe Christi gehöre, ob alle die äußerlich in der Gemeinschaft des Wortes und besonders der Sacramente stehen, wie von jener Seite behauptet und dafür 1 Cor. 10, 17. angeführt wurde, oder nur die Gläubigen, wie dem entgegengesetzt und hinsichtlich der angeführten Stelle bemerkt wurde, daß sie wie alle ähnlichen nach kirchlicher und gegründeter Auslegung von den Gläubigen zu verstehen sei. In Betreff des auch zur Stützung jener Ansicht angeführten Ausdrucks „todte Glieder“ wurde beigebracht, daß er eben ein Ausdruck sei, um diejenigen Glieder der äußern Kirchengemeinschaft zu bezeichnen, welche nicht zugleich Glieder des Leibes Christi seien, weil sie ohne Glauben nicht in und aus Christo leben. (cfr. A. C. de eccl.) Indessen kam es über diese Puncte am ersten Morgen so wenig zu einer Einigung, daß vielmehr ein ungelöster Gegensatz vorhanden zu sein schien. Wir konnten uns für den Augenblick nur dahin aussprechen, daß wir diesen Gegensatz als einen in theologischen Meinungen, nicht in der Glaubensüberzeugung bestehenden ansehen, wenigstens mit Wissen und Willen eine Uneinigkeit der letztern Art nicht unter uns haben wollten. Dies glaubten wir nicht besser als durch das mit Seufzen zum HErrn gethane gemeinsame Bekenntniß des apostolischen Glaubens bezeugen zu können. Es war aber um dieses Ausgangs willen der lebhafte Wunsch aller Brüder am nächsten Morgen, daß dieselbe Verhandlung wieder aufgenommen werde. Vor Wiederanfang der Besprechung nach der Andacht hörte die Ver⸗