# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1856_S275 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber die Taufgnade. 275 auf unsern Gegenstand dahin zusammenzufassen: I. Die heil. Schrift beschreibt die Taufgnade vornehmlich auf dreierlei Art: 1. Gemeinschaft mit dem dreieinigen GOtt, Matth. 28, vgl. Matth. 3, insbesondere Erfüllung mit dem heil. Geiste, Apostelgesch. 2, Tit. 3, Verbindung mit dem HErrn Christo Gal. 3, 1., Joh. 5, Aufnahme in das Reich und zur Kindschaft des Vaters Joh. 3, Gal. 3. — 2. Wiedergeburt Joh. 3, Tit. 3, näher sowohl Sterben des alten als Hervorkommen eines neuen Menschen Röm. 6, Col. 2, geschehend mittelst der Rechtfertigung vor GOtt Röm. 6, Col. 2, 1 Petr. 3, Gal. 3. — 3. Vergebung der Sünde, Apostelgesch. 2, Eph. 5, Hebr. 10. — Die Folge dieser drei Stücke zeigt schon, wie eins mit dem andern zusammenhängt. — II. Die heil. Schrift macht deutlicher Weise zur nothwendigen Bedingung, ohne welche jene Gnadenwirkung der heil. Taufe nicht stattfindet, den Glauben des Menschen Marc. 16, Gal. 3, Col. 2. Daher die Apostel den Erwachsenen vor der Taufe predigen und Buße und Annahme des Zeugnisses von ihnen fordern Apostelgesch. 2, 8. Aber von den Kindern machen es bestimmte Schriftworte gewiß, daß sie sollen getauft werden, Marc. 10, vgl. Joh. 3. — Ich suchte sodann zu zeigen, wie die Kirche einfältig und klar die Schriftwahrheiten in ihren Lehrbestimmungen festhalte und gegen die Abweichenden geltend mache, den Sacramentirern gegenüber das Werk des dreieinigen GOttes in der Taufe, das wirkliche Geschehen der Wiedergeburt, der Vergebung der Sünden, den Papisten gegenüber das Geschehen der Wiedergeburt mittelst der Rechtfertigung, nicht mittelst einer Aenderung der Natur, und die Wirkung der Taufe durch den Glauben, nicht ex opere operato, den Baptisten gegenüber noch insonderheit Recht und Befehl der Kindertaufe. Die Verhandlung wandte sich nicht auf diesen letzten Punct und auf den Glauben der Kinder, sondern vielmehr darauf, ob denn nicht die Taufe auch bei den Ungläubigen, auch bei denen, die sie heuchlerisch empfangen, etwas wirke. Dies wurde namentlich von Seiten eines Bruders zu behaupten versucht und die Meinung ausgesprochen, daß ein jeder durch die Taufe in eine gewisse persönliche Verbindung mit Christo komme, welcher sich auch der Heuchler und Gottlose nicht entziehen könne, und die trotz des Unglaubens bis zum jüngsten Tage bleibe, wenn gleich nicht zur Seligkeit helfe. Als Schriftgrund für diese Behauptung wurde Gal. 3, 27. angeführt und außerdem hervorgehoben, daß vom Glauben des Menschen wohl die Wirkung des Sacraments zur Seligkeit, nicht aber die Wirkung desselben überhaupt abhängig gedacht werden dürfe, weil sonst der Glaube das Sacrament mache und der Unglaube es aufhebe, wie auch beim heil. Abendmahl anerkannt werde, daß auch die Ungläubigen den wahren Leib und Blut des HErrn empfangen, nur nicht zu ihrer Seligkeit. Dagegen wurde behauptet, daß Gal. 3. nach dem Zusammenhange offenbar nur von denen gesagt werde, daß sie Christum angezogen haben, welche durch den Glauben Kinder GOttes seien, und daß dieser Ausdruck von der Bekleidung mit Christo als unserer Gerechtigkeit zu verstehen sei, wodurch die Gläubigen Kinder GOttes werden. Was aber den andern