# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1856_S258 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 258 Ein Antwort⸗Schreiben des Herausgebers an einen theuern Freund ꝛc. Gläubigen um das Panier des lautern Evangeliums und der nach Christi Einsetzung verwalteten Sacramente zu versammeln, dem Separatismus aber haben sie sich stets feind bewiesen. Und wie die Reformatoren fern davon waren, die Kirche in ihrer äußerlichen Erscheinung gering zu achten, ebensowenig die Christen, welche heutzutage die Kirche so anschauen wie sie, und zwar aus denselben Ursachen. Wo aber kirchlicher Sinn ist, da ist nothwendig auch confessioneller Sinn, und unsere alten Theologen, welche die Lehre von der unsichtbaren und sichtbaren Kirche treiben, — wem wird es einfallen, diesen Streitern für lutherische Rechtgläubigkeit confessionellen Sinn absprechen zu wollen? Allerdings war ihr Kampf zunächst ein Kampf für die reine Lehre; aber weil sie für die um Gottes und der Seelen Seligkeit willen stritten, so mußten sie auch für kirchliche Absonderung der Bekenner der reinen Lehre von allen denen eifern, welche die reine Lehre verwarfen. Halten wir, theuerster Freund! fest an der reinen Lehre, so werden wir den rechten kirchlichen und confessionellen Sinn bewahren. — Und wenn Sie in Ihrem Schreiben die besondere Befürchtung aussprechen, es werde durch die Hervorhebung der Definition der Kirche, wie ich sie in der Augsburgschen Confession finde, den Lutheranern innerhalb der Landeskirche „ein biblischer Unterbau für ihre von uns verworfene Stellung“ gegeben werden, so bin ich im Gegentheil der Meinung, daß der von ihnen vorgegebene kirchliche und confessionelle Sinn eben dadurch als ein unlauterer und bloß äußerlicher in das hellste Licht gestellt wird. Denn die Definition, daß die Kirche, eigentlich gesprochen, die wahrhaft Gläubigen sind, macht den Glauben an die offenbarten Heilswahrheiten zum wesentlichen Erforderniß der Zugehörigkeit zu ihr; weil aber das, so muß das Kirchengründende, das Bekenntniß des lautern Evangeliums sein, wodurch die Gläubigen zu einem sichtbaren Kirchenleibe verbunden werden —, nicht also das Zusammengefaßtsein unter Ein und dasselbe Kirchenregiment, was ordentlicher Weise erst eine Folge des gemeinsamen, einhelligen Bekenntnisses der offenbarten, seligmachenden Wahrheit ist und nur dann Werth hat, wenn das gemeinsame Bekenntniß der Wahrheit sein Grund ist. Wenden wir aber dies auf die Lutheraner in der Landeskirche an, — wo bleibt der rechte, lautere kirchliche Sinn von Leuten, die nicht allein mit erklärten Nicht⸗Lutheranern, sondern auch mit Verächtern der von allen christlichen Kirchen angenommenen offenbarten Wahrheiten Sacramentsgemeinschaft pflegen, wie das die Glieder der evangelischen Landeskirche thun, und zwar die unter ihnen, welche sich Lutheraner nennen, ebensowohl wie die übrigen —? Was hält diesen Haufen von Christen, die in Fundamentalglaubensartikeln von einander abweichen und, zum Theil ganz unverholen und öffentlich, den grundverschiedensten Glauben bekennen, anders zusammen, als nur das gemeinsame Kirchenregiment? — Aber es scheint, als ob der kirchliche Sinn mancher Christen von der Definition getragen werde, daß die Kirche eigentlich ein steinernes Gebäude ist, wo neben ein Thurm steht, darin Glocken hangen. — Das soll jedoch nicht zur Verachtung steinerner Kirchge⸗