# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S249 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein Antwort⸗Schreiben des Herausgebers an einen theuern Freund ꝛc. 249 für außerhalb der Kirche Christi befindlich erklären, weil sie ihrer besondern kirchlichen Gemeinschaft nicht angehörten (denn mußten sie sie als Glieder am Haupte Christo und als in Christo anerkennen, — wie konnten sie es ihnen absprechen, Glieder der Kirche Christi auf Erden zu sein); und so mußten sie nothwendig dahin kommen, die wahre Kirche Christi, als den Leib Christi auf Erden, in den wahrhaft gläubigen Christen zu sehen, sie mochten einer äußerlichen Kirchengemeinschaft angehören, welcher sie wollten. Und diese Lehre haben die Reformatoren in den Bekenntnißschriften unserer Kirche ausgesprochen. Aber dagegen erheben Sie, theuerster Freund! Widerspruch. — Damit dieser Ihr Widerspruch, wie Sie ihn begründet haben, uns vor Augen liege, setze ich die betreffende Stelle Ihres Briefes vollständig hieher. Sie schreiben: „Art. 7 (der Augsburgschen Confession) hatte die Kirche definirt als congregatio sanctorum (deutsch: Versammlung aller Gläubigen). Daß sich dagegen der Widerspruch der Gegner erheben werde, wußten unsere Bekenner im Voraus, denn es erschien die Kirche nicht und erscheint also nirgends auf Erden. Darum fügten sie sofort hinzu: diese Definition redet von dem, was die Kirche proprie (deutsch: eigentlich) ist, das ist von dem, was die Kirche unter uns sein soll, vor Gott allezeit ist und in Ewigkeit sein wird. Das ist kurz meine Auslegung des proprie (des Wortes: eigentlich). Es fällt also unsern Bekennern nicht ein, die Kirche, sofern sie eine externa societas signorum ecclesiae h. e. verbi, professionis et sacramentorum *) ist, zu durchbrechen, sondern sie wollen die Kirche darstellen in ihrem heiligen Berufe, in ihrer Erscheinung vor Gott und in ihrer Erscheinung am Tage der Vollendung.“ Erlauben Sie mir, theuerster Freund! nun diese Ihre Worte zu beleuchten. Sie geben zu, daß die Kirche in Art. 7 beschrieben ist, daß sie sei eine Versammlung der Gläubigen. Sie sagen auch, die Reformatoren haben gewußt, daß ihre Gegner gegen diese ihre Begriffsbestimmung Widerspruch erheben werden. Demnach sind Sie sich bewußt gewesen, eine andere Definition von der Kirche, als die hergebrachte, gegeben zu haben. Die hergebrachte aber war, daß die Kirche ein äußerlicher Staat sei, wie Venedig und Frankreich. Diese hergebrachte Definition verwerfen die Reformatoren mit vollem Bewußtsein; und, ohne leugnen zu wollen, daß die Kirche auch äußerlich erscheine, lehren sie, daß die Kirche eigentlich eine Versammlung der Gläubigen sei. Was kann das anders heißen als: obwohl die Kirche auch äußerlich erscheint, so ist sie doch ihrem unsichtbaren Wesen nach eine Versammlung der wahrhaft Gläubigen (vere credentium). Sie, theuer⸗ *) Diese aus der Apologie S. 144 genommenen Worte sind hier nicht genau wiedergegeben. Der Satz, aus dem sie genommen, lautet: Wir geben zu, daß Heuchler und Gottlose in diesem Leben der Kirche beigemischt sind, und daß sie Glieder der Kirche sind, sofern sie in der äußerlichen Gemeinschaft der Kennzeichen der Kirche stehen (secundum externam societatem cet.), nämlich des Wortes, des Bekenntnisses und der Sacramente.