# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S241 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. 241 dennoch durch seinen Segen etwas ausrichtet, so daß nicht nur unsere Glaubensgenossen es gutheißen, sondern auch selbst die Gegner durch die offenbare Wahrheit bewegt werden, zu einem Zeugniß wider sie selbst.'"" (A. a. O. Jahrg. 1719. S. 591—593.) Schon hieraus dürfte klar genug hervorgehen, was für ein Mann Chemnitz war, ein Mann, von dem man nicht weiß, ob man an ihm mehr seine Gelehrsamkeit, oder seine Gottseligkeit und Demuth, oder seinen (nach dem Luther's) kaum vergleichbaren gesegneten Einfluß auf die Befriedigung und Gestaltung unserer Kirche und deren Lehrform bewundern müsse. Chemnitz ist gleich groß im Bauen, wie im Kämpfen; in Betreff des ersteren gibt vor allen seinen Werken seine evangelische Harmonie, in Betreff des anderen sein Examen Concilii Tridentini ein Zeugniß, welche Schriften allen weiteren Beweis für die unnöthig machen, die diese unsterblichen Werke kennen. Chemnitz lebte und wirkte in einer der betrübtesten und gefährlichsten Zeiten unserer Kirche, in der Zeit eines entscheidenderen dreißigjährigen Krieges, als selbst derjenige war, der ein halbes Säculum später die Länder Deutschlands verheerte, und nächst Gott haben wir es vor allen anderen der Treue und hohen Begabung dieses Chemnitz, des Hauptverfassers der Concordienformel (von dem, wie Löscher in seiner Historia motuum nachweist, selbst ein Jacob Andreä gern lernte), zu verdanken, daß jener Krieg mit einem noch gesegneteren Friedenswerk (Formula Concordiae) sich endete, als selbst das Osnabrücker war. — Doch es wird Zeit, daß wir zu dem Werke zurückkehren, das wir unseren geehrten Lesern vorzuführen versprochen haben. Das „Examen Concilii Tridentini“ ist, wie der Titel schon andeutet, eine Prüfung der Beschlüsse des in den Jahren 1545 — 1563 zu Trient abgehaltenen Conciliums, welche Beschlüsse bekanntlich in der römischen Kirche zu dem Ansehen symbolischer Bestimmungen erhoben worden sind. Die Veranlassung, dieses Werk zu verabfassen, war folgende. Ein lutherischer Lehrer zu Düsseldorf, Joh. Monhemius, hatte einen Catechismus herausgegeben, wider welchen die Cölner Jesuiten 1560 ein Buch veröffentlichten unter dem Titel: „Censura de praecipuis doctrinae coelestis capitibus.“ Dagegen schrieb Chemnitz 1562 folgende Schrift: „Theologiae Jesuitarum praecipua capita, ex quadam ipsorum censura adnotata per M. Chemnitium, seu theologiae Jesuitarum brevis ac nervosa descriptio“ (welche Schrift sich Chemnitz'ens Locis in der Frankfurter Ausgabe von 1690 angefügt findet, auch im Jahre 1719 in 8. deutsch mit der Beigabe einer Geschichte des Jesuitenordens zu Dresden bei Gröll herausgekommen ist.) Gegen diese Schrift gab Diego di Payva d' Andrada (Andradius), Professor der Theologie an der Universität von Coimbra, der als abgesandter Theolog des Königs Sebastian von Portugal auf dem Concilium zu Trient mit thätig gewesen war, nach erhaltener Aufforderung hierzu von den anderen tridentinischen Vätern seine: „Orthodoxarum explicationum de controversis religionis capitibus libri X.“ sowohl anderwärts, als auch zu Cöln im Jahre 1564 heraus. Chemnitz merkte alsbald, daß es dem Andradius und seinen Instigatoren nicht sowohl