# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S238 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 238 (Eingesandt von Pastor Hoyer.) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse und die freie Theologische Wissenschaft. *) 2. Als das kirchliche Bekenntniß, welches die Voraussetzung der Theologie jetziger Zeit zu bilden völlig geeignet ist, bezeichnen wir das evangelisch⸗lutherische. Zwar zeigt seine Gestalt, daß es in einer Sonderkirche entstanden ist, allein die Eine heil. christliche Kirche auf Erden ist eben auch nur in Sonderkirchen vorhanden und an der lauteren Predigt des Wortes Gottes und rechten Verwaltung der heil. Sacramente, also am schriftmäßigen Bekenntniß zu erkennen. Auf den Lehrinhalt der Dogmen evangelisch⸗lutherischen Bekenntnisses kommt es an: stimmt dieser mit der heil. Schrift, so spricht er den Glauben der Einen heil. christlichen Kirche aus, den Bau der heilsamen Lehre, den die Theologie nicht abzubrechen, sondern fortzuführen hat. Er ist aber in Wahrheit längst an der heil. Schrift bewährt, ja gerade was man ihm als falsch vorgeworfen hat, seine Dogmen vom heil. Abendmahl, von Sünde, Gnade und Gnadenwahl u. a. zeugen von dem völligen Gehorsam, mit welchem seine Bekenner sich der heil. Schrift unterwerfen und ihren Glauben auf nichts Menschliches, sondern allein auf das Wort Gottes, auf dieses aber mit That und Wahrheit gründen. Die Verpflichtung also auf das evangelisch⸗lutherische Bekenntniß, in ihrem vollen Umfange geltend gemacht, nimmt der Theologie so wenig die Freiheit, daß sie dieselbe vielmehr erst recht frei macht, wo sie im Glauben übernommen und treu befolgt wird. Den unfreien Zustand der Theologie gegen das Ende des 17. Jahrhunderts hat nicht die Treue gegen die Verpflichtung, sondern der Mißbrauch verschuldet, den man damals nach machiavellistischer Weise mit dem Glauben und dem Glaubensbekenntniß trieb. Was endlich den Glauben anbetrifft, der zur Uebernahme der Verpflichtung und zur freien Arbeit an der Theologie erfordert ist, so sind wir überzeugt, daß wer mit unserem Bekenntniß an Christum glaubt, einzelnen Dogmen desselben seine Zustimmung auf die Länge nicht versagen kann, wenn wir auch aus eigener Erfahrung gern die Schwierigkeit anerkennen, zuwider allen eben herrschenden Meinungen und trotz gewohnten, christlich klingenden Reden sich einem Glauben zuzuwenden, der sich Christi als seines Eigenthums getröstet durch Wort und Sacrament und daher um der lauteren evangelischen Lehre willen, wenn es sein muß, sogar die kirchliche Gemeinschaft mit seinen Nächsten daran giebt. So annehmlich auch die Bedenken wider eine rückhaltlose Zustimmung zu unserem Bekenntniß klingen mögen, sie dürfen doch nicht in Betracht kommen, wo es glauben und Glauben bekennen gilt; grundlos namentlich ist die Meinung, nach welcher es der Tod der freien theologischen Wissenschaft sein soll, wenn die Glaubensartikel lutherischen Bekenntnisses gemäß der Verpflichtung auf dieselben als Glaubensregel bei der theologischen Arbeit, namentlich auch bei der Schriftauslegung geachtet und gebraucht werden. — *) Ist der Schluß des aus Versehen im Junihefte nicht vollständig mitgetheilten letzten Abschnittes der längeren Einsendung Herrn Pastor Hoyers. D. R.