# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S231 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Sclaverei und die Bibel. 231 loser der Sclave ist, eingedenk der Rechenschaft, die er zugleich mit dem Sclaven, sei es durch Erbschaft oder Kauf, übernommen hat; ein gläubiger Sclave rühmt sich seiner Freiheit und Seligkeit in Christo und im Genusse dieser Güter ist ihm sein dem Fleisch nach herber Dienst unter einem ungläubigen Herrn in ein sanftes Joch und eine leichte Last verwandelt. Wiewohl nun das Evangelium die Sclaverei nicht direct verbietet noch aufhebt, so ist es doch sowohl in seiner ganzen Tendenz, als auch in seinen Wirkungen, die es in den Herzen der Gläubigen hervorbringt, auf Abstellung derselben hingerichtet. Da nun ferner, nach dem Evangelio, leibliche Knechtschaft kein Hinderniß des Glaubens und der Seligkeit ist, vielmehr ein Stand, darin man Gott dienen und die edelsten guten Werke vollbringen kann, so folget, daß ein Knecht seinem Herrn nicht entlaufen darf, wie sich denn überhaupt kein Christ selbst rächen oder eigenmächtige Selbsthülfe schaffen darf, kann er aber auf erlaubtem Wege seine Freiheit erlangen, so braucht ers desto lieber; kann ers nicht, so demüthigt er sich unter Gottes gewaltige Hand, welche ihn zu seiner Zeit erhöhen wird. Will ihn sein Herr zu Sünden zwingen, so gehorcht er nicht, sondern leidet lieber und achtet es für eine Gnade, um des Gewissens willen zu leiden. Was ist nun aber die Stellung, die, nach eben angedeuteten Grundsätzen, ein gläubiger Herr zu seinen Sclaven einnehmen soll? Wir haben natürlich nur gläubige Herrn im Auge. Was gehen uns die an, die draußen sind? Eines Christen Richtschnur seines Bezeigens gegen seinen Nächsten ist die Liebe des Nächsten in ihrem ganzen Umfange; dieses Gebot regiert auch eines christlichen Herrn Verhalten gegen seine Sclaven. Ist er, als er gläubig wurde, im Besitz von Sclaven gewesen, sei es durch Erbschaft oder Kauf (Menschenraub ausgenommen), so fragt sichs, ob er schuldig ist, sie sofort freizulassen, nachdem er erkannt hat, daß der Stand der Herrn gegen Sclaven kein göttlicher Stand und der Besitz von Sclaven ein ihnen angethanes Unrecht ist? Frage die Liebe um Rath. Die Liebe thut dem Nächsten nichts Böses, vielmehr das größte mögliche Gute. Da leibliche Freiheit ein wirkliches Gut ist und dieselbe zu erlangen ein natürlicher, rechtmäßiger Wunsch ist, wie solchen die Apostel anerkannt, sagend: kannst du frei werden, so brauche dies viel lieber, so ist es allerdings der Liebe gemäß, seinen Sclaven dieses Gut genießen zu lassen, gemäß dem Worte des Herrn: alles, was ihr wollet, daß euch die Leute thun sollen, das thut ihr ihnen. Da nun aber leibliche Freiheit nur dann ein Gut ist, wenn sie der Mensch recht zu gebrauchen versteht, so entscheidet wiederum die Liebe, ob, wann und wie sie zu gewähren ist. Wie ein für seiner Kinder Wohlfahrt besorgter liebevoller Vater nach weiser Berücksichtigung der Umstände entscheidet, ob er seinem Kinde sein Erbtheil frühzeitig auszahlen oder es länger in Händen behalten soll, so entscheidet die Liebe des Herrn, ob, wenn, in welcher Weise und in welchen Stufen er seinen Sclaven ihre Freiheit gewähren soll, zugleich treibt ihn die Liebe, sie auf die Stufe christlicher Bildung zu erheben, wo sie ihre Freiheit göttlich und selig gebrauchen können. Da aber die Liebe ein freiwilliges Werk des Herzens