# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S228 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 228 Die Sclaverei und die Bibel. Man hat aus der allgemeinen Ausdehnung der Sclaverei auf eine Naturgemäßheit oder auf ein nothwendiges Bedürfniß oder wenigstens auf eine moralische Gleichgültigkeit derselben schließen wollen. Allein dies ist offenbar ein zu kühner Sprung und ein solcher Schluß, der nichts beweiset, weil er zu viel beweiset. So lange uns das Wort des Herrn zu Adam geredet und nachmals zu Noah wiederholt, dem Menschen und zwar jedem einzelnen Menschen seine persönliche Freiheit gewährleistet, so lange wird Sclaverei, sie sei durch Menschenraub oder durch Kriegsgewalt, durch Kauf oder Erbschaft entstanden, in offenem Widerspruch wider das göttliche Naturgesetz stehen, welches dem Menschen das Siegel persönlicher Freiheit auf seine Stirn gedrückt hat. Nur diejenige Dienstbarkeit ist als eine gerechte, d. h. als eine solche, wobei vom Herrn kein Unrecht gethan und vom Knechte kein Unrecht erlitten wird, anzuerkennen, welche durch freiwilligen Vertrag, sei es zeitweilig oder lebenslänglich, eingegangen ist; wer freiwillig sich unter die Herrschaft eines andern begiebt, darf nicht über Unrecht sich beklagen, nach dem Grundsatz: volenti non fit injuria. Aber in diesem Falle darf sie nicht als auf Kinder forterbend betrachtet werden, noch viel weniger, wenn sie durch einen Act der Gewalt entstanden ist. Positive menschliche Gesetze mögen wohl Sclaverei von Menschen legalisiren, sie können aber nimmermehr ein ewiges göttliches Gesetz abnegiren; gewisse, von Menschen verliehene Vorrechte mögen durch die Macht der Zeit und Gewohnheit verjähren, von Gott verliehene Vorrechte können nie verjähren. Diese unsere eben dargelegte Ansicht könnten wir, wenn wir uns nicht möglichster Kürze befleißigen wollten, mit den Aussprüchen angesehener christlicher Moralisten bestärken. Ein dreifacher Einwand gegen unsere Ansicht von nicht geringer Erheblichkeit möchte genommen werden theils aus den Beispielen heiliger Personen, welche das Zeugniß überkommen haben, daß sie Gott gefallen haben und doch leibeigne Knechte und Mägde in Menge besaßen, theils aus den mosaischen Verordnungen über das Verhältniß der Herren zu Knechten und Mägden, theils aus denjenigen Stellen des Neuen Testaments, besonders St. Pauli, welcher gläubigen Herren das Besitzen von Knechten und Mägden nicht zur Sünde macht, sondern sie nur zu einer christlichen Behandlung derselben ermahnt. Diese drei Einwände sind von bedeutendem Gewichte und wir geben von vorn herein ohne Umstände zu, daß diejenigen unmöglich recht haben können, welche ihrem Motto gemäß: Fiat libertas et pereat mundus! sofortige Freilassung aller Gebundenen fordern und Sclavenherren absolut vom Reiche Gottes ausschließen wollen. Denn dann würden nicht nur heilige Männer verdammet, sondern Gottes Wort selbst, welches Sclaverei zuläßt, würde der Ungerechtigkeit beschuldigt werden. Das sei ferne! Was nun die Exempel Abrahams und anderer Heiligen betrifft, welche unbeschadet ihres Glaubens und Gnadenstandes Knechte besessen haben, so werden sie uns, wie gesagt, vermahnen vor dem zelotischen Treiben sogenannter Abolitionisten und uns