# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1856_S227 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Sclaverei und die Bibel. 227 Himmel und über alles, was auf der Erde kriecht und alle Fische im Meere seien in eure Hände gegeben. Durch den Sündenfall ist zwar das göttliche Ebenbild im Menschen, Unschuld und Unsterblichkeit des Leibes, verloren worden; aber jenes ursprüngliche Vorrecht des Menschen vor den Thieren hat Gott dem gefallenen Menschen aus Gnaden übrig gelassen. Dasselbe kann und darf ihm demnach auch nimmermehr entrissen werden. Sclaverei, das directe Gegentheil dieses Vorrechts, ist also wider den Willen Gottes nicht nur vor, sondern auch nach dem Sündenfall. Sclaverei in passivem Sinne, als ein leidender Zustand, steht zwar in einer Reihe mit allen den Uebeln und Plagen, denen der gefallene Mensch nun unterworfen ist, sie ist ein Verhängniß Gottes über den Sünder, wie Armuth, Krankheit, Schmerzen u. s. w. Gott hat aber nirgends eine vor andern bevorzugte Classe von Menschen eingesetzt, welcher er die Vollmacht übergeben hätte, über Menschen zu herrschen, wie über Thiere, oder Menschen zu besitzen, wie man lebendige oder leblose Dinge besitzet. Es ist folglich eine totale Verkehrung und Verwirrung göttlicher Ordnungen, wenn man Sclaverei in gleiche Kategorie stellt mit unmittelbar von Gott gestifteten Ständen, z. B. der Ehe, dem obrigkeitlichen Stande, dem Verhältniß der Eltern zu ihren Kindern. Diese Stücke können sich göttlichen Ursprungs beides vor und nach dem Sündenfalle rühmen, Sclaverei hat diesen Ruhm weder vor, noch nach dem Sündenfall. Ob die vorsündfluthliche Welt schon Sclaverei gekannt hat, wissen wir nicht, doch ist es mehr als wahrscheinlich, daß der von Gott abgefallene, stolze, selbstsüchtige Mensch, der sich vom Geiste Gottes nicht strafen ließ, seine Gaben und seine Macht zur Unterjochung seines schwächern Mitmenschen wird gemißbraucht haben. Um so deutlichere Spuren eines schnellen Umsichgreifens der Sclaverei finden wir unter dem nachsündfluthlichen Geschlechte. Schon zu Abrahams Zeiten war sie so allgemein herrschend geworden, daß sie selbst in das Haus dieses Vaters aller Gläubigen eingedrungen war. In dem ganzen vorchristlichen Zeitalter von der Sündfluth an galt sie bei allen Völkern als ein erlaubter, rechtmäßiger Besitz, Handel mit Knechten, Mägden galt für einen rechtmäßigen Erwerbszweig, namentlich galt der völkerrechtliche Grundsatz, diejenigen als Sclaven gebrauchen zu dürfen, welche im Kriege in die Hände des Siegers gefallen waren. So allgemein war die Herrschaft der Sclaverei, daß wir auch bei dem Volke Israel es als eine adoptirte Gewohnheit vorfinden, Knechte und Mägde nach der Weise ihrer heidnischen Nachbarn zu besitzen. Doch müssen wir bei dem Volke Israel den Umstand in Anschlag bringen, daß hier ein außerordentliches Strafgericht Gottes über die heidnischen Völker Kanaans obwaltete, nach welchem sie der HErr in die Hände Israels gegeben hatte. Als endlich das Evangelium in der Welt erschien und ein neues geistliches Wesen unter den Völkern hervorbrachte, da fand es die Sclaverei nicht erst im Entstehen, sondern als eine bereits Jahrtausende bestehende, alles Staats⸗ und Familienleben durchdringende Erscheinung vor.