# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1856_S224 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 224 Vermischte kirchliche Nachrichten. zur „Platform“ Mann für Mann durch Aufstehen öffentlich und feierlich bekannt. Herr Dr. Benj. Kurtz ist natürlich darob ganz entzückt. Er sieht getröstet die Todtkranke sich wieder aufrichten. Wenn sich der oft getäuschte Mann nur nicht abermals betrügt und die neuen Muskelbewegungen nicht etwa nur durch galvanische Experimente erzeugt sind! — In derselben Zeit versammelte sich auch die ev.-luth. Synode von Pennsylvanien, die gegenwärtig von 98 Predigern gebildet wird, in Lancaster. In einem Berichte von den Verhandlungen dieser Synode heißt es in dem von Herrn Pastor Brobst herausgegebenen „Jugendfreund“: „Seit einiger Zeit ist der englische Theil der lutherischen Kirche durch eine nach dem Zeitgeist gezimmerte „„Platform““ sehr beunruhigt worden. Diese Sache wurde auch vor die Synode gebracht; kein Mensch wagte es, ein Wörtlein zu Gunsten der Platform zu sagen, sondern Jedermann sprach mit Verachtung davon, und die Synode erklärte aufs neue, daß sie an den Bekenntnißschriften der Kirche festhalten und auf dem alten Grund des Glaubens stehen bleiben wolle.“ Methodismus. Am 8. Mai hielten die deutschen Vorstehenden Aeltesten der method. Gemeinschaft in Indianopolis eine besondere Versammlung, worin sie u. A. darin übereinkamen, „solche ihrer Reiseprediger, welchen es zu sehr an Gaben mangelt, um mit Segen fernerhin wirken zu können, liebevoll, aber offen und bestimmt zu bitten, sich zurückzuziehen, und vorzüglich daß sie in Zukunft vorsichtiger sein sollen in der Aufnahme von Predigern auf Probe und in volle Verbindung.“ Wir fürchten, diese Sache wird vielfach übel ablaufen, denn es giebt offenbar nur zu viele, welche eben deßwegen Methodisten geworden sind, weil sie auf diesem Wege so leicht Reverends werden konnten. Oldenburg. So schreibt der „Pilger aus Sachsen“: „Auf der 3. Landessynode des Herzogthums Oldenburg (1853) wurde das Anfangs- und Schlußgebet bei den Sitzungen der Kirchenältesten mit 19 gegen 3 Stimmen verworfen, „damit das Gebet nicht entweiht werde.“ Das Staatsgrundgesetz daselbst verordnet, daß an die Beobachtung kirchlicher Feiertage Niemand gebunden ist. 1854 auf der 4. Landessynode wurden die ersten Sitzungen mit Gebet begonnen, dasselbe mußte aber eingestellt werden, „weil es das Gefühl Einzelner verletze.“ Nach heftigen Debatten wurde endlich mit einer Mehrheit von 2 Stimmen ein Anfangsgebet für künftige Synoden beschlossen; die Einführung eines Bußtags (seit 60 Jahren ist keiner mehr gehalten worden) wurde abgelehnt. Die Kirche des Landes will eine evangelisch-lutherische heißen.“ So schreibt ferner die lutherische Dorfkirchenzeitung: „Lange schon war die frühere lutherische Landeskirche des Großherzogthums Oldenburg durch den Rationalismus dem Bekenntniß der Väter entfremdet worden, als die Umwälzungen von 1848 hereinbrachen. Der Landtag veranlaßte 1819 eine Synode, in welcher die Kirche ihren lutherischen Namen und ihr Bekenntniß und alle bisherige Ordnung hinwarf, und statt dessen sich bloß evangelisch nannte, kein Bekenntniß aufstellte und eine demokratische Verfassung einrichtete. Später fing man an sich zu schämen und 1852 ernannte der Großherzog eine Commission von 7 Männern, welche eine bessere Kirchenverfassung vorschlagen sollte. Die Vorschläge derselben enthielten keine besondere Besserung, man nahm den lutherischen Namen zwar wieder an; aber ohne Buße und ohne sich offen zum reinen Bekenntniß und zu lutherischer Kirchenordnung zurückzuwenden. Eine Synode vom Anfange des Jahres 1853 und ein Gutachten des Oberkirchenrathes nahmen nicht einmal die scheinbaren Verbesserungen alle an. Die Kirche nannte sich zwar wieder lutherisch, will aber Glied nicht der lutherischen, sondern einer „evangelischen“ Gesammtkirche sein, von welcher zu reden schon unlutherisch ist. 1854 trat wieder eine Synode zusammen und bekannte sich zu diesem Wesen. — Die Kirche wird nun von unten auf durch die majorennen, männlichen Mitglieder nach Kopfzahlwahl regiert: Das Gesangbuch ist unlutherisch, der Religionsunterricht der Prediger kann lutherisch und unlutherisch ertheilt werden, denn das Bekenntniß ist nicht wieder aufgerichtet. Kirchenzucht ist nicht vorhanden und die Kirche ist für ein Glied der evangelischen Gesammtkirche erklärt, die als Kirche Eines Bekenntnisses gar nicht existirt. Man wird zugeben, daß ein solcher Zustand einer Kirche, deren Massen noch dazu ganz weltlich sind, ein sehr trauriger ist. Das allertraurigste aber ist, daß man wagt, solch ein Wesen eine evangelisch-lutherische Kirche zu nennen. Mit tiefstem Schmerze müssen wir's hier beklagen, daß nicht die andern lutherischen Kirchen wenigstens ermahnend gegen Oldenburg aufgetreten sind oder noch auftreten. Was soll daraus werden, wenn jedes Ländchen nach Gefallen das Bekenntniß ändert und dann noch gar den Namen der lutherischen Kirche für sich in Anspruch nimmt? Wird derselbe dadurch nicht ganz um seine Bedeutung gebracht? Und wenn Ermahnungen nicht helfen, so müßte die wirkliche lutherische Kirche aller Lande doch öffentlich gegen diesen Bann in Israel zeugen, damit wir nicht Alle Theilhaber so großer Sünden würden. Besser wir werden noch geringer, als wir schon sind, mit gutem Gewissen, als daß wir durch unser Schweigen uns mit in's Verderben herabreißen lassen.“