# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1856_S223 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischte kirchliche Nachrichten. 223 hohen Gaben unversehrt wieder an sich nehme. Cf. Gerh. loci XXII., c. 22. de manduc. indignorum: Quaerunt, si indigni corpus Christi percipiant, quorsum veniat? An in ipsis maneat et ita cum ipsis damnetur an egeratur? Sed in mysteriis fidei captivandus est intell. sub obsequium verbi. Quamvis indigni τὰ οὐσιώδη s. c. percipiant, tamen res coelestis salubriter et salutariter nec ab illis participatur, nec in illis manet, carent enim fide, per quam Christus habitat in cordibus nostris, Ephes. 3, 17., et in nobis vivit. Gal. 2, 20. In indignis tantae gratiae puritas non sibi facit mansionem, ait Cypr. in serm. de coena. Und Quenstedt theol. did. p. II. 902., wenn er die communio sacramentalis von der unio mystica unterscheiden will, sagt: ibi communio consistit in actu transitorio, hic in permanente. In jenem Aufsatze aber heißt es p. 368 von den Unwürdigen: „Mag sein Unglaube auch während seiner irdischen Tage nicht also an den Tag kommen, daß die Gemeinde ihn ausschließen müßte vom Mitgenuß des heil. Abendmahls, er macht das, was nach Gottes Willen ihm das Siegel der Erwählung sein sollte, zum Brandmal seines Gewissens, er wendet das, was ihn aufs innigste mit den Christengemeinden verbinden sollte, dazu an, daß er ein rechtes Kind des Teufels im Reiche des Teufels wird und wenn er dann endlich kommt vor das letzte Gericht, da wird von dem Herrn, der nehmen kann wie geben, das heilige Eigenthum in seinen Besitz unversehrt und unbefleckt zurückgenommen, und er selbst hinausgestoßen werden aus der Gemeinschaft dieses Eigenthums, aber dies, daß er einstmals Mitgenoß der Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi war, das wird als ein unauslöschliches Brandmal mit in dem ewigen Feuer brennen.“ Wenigstens ist hier nicht klar ausgedrückt, ob der Ungläubige im Besitze des Leibes und Blutes Christi als solcher, oder nur als Mitglied der Gemeinde gedacht wird und um der Gefährlichkeit jener Meinung willen hätte das etwas deutlicher ausgedrückt sein sollen, indem die Vertheidiger eines falschen Kirchenbegriffs die Ungläubigen darum zur Kirche zählen, weil sie den Leib und das Blut des Herrn in sich haben. Verzeihe diese Episode, es war mir Bedürfniß, dieses Bedenken auszusprechen und nun dazu die Bitte, daß Ihr mir wo möglich den Lutheraner und Lehre und Wehre vielleicht durch die Buchhandlung von Schäfer in Leipzig, die eine Firma Schäfer und Coradi in Philadelphia hat, zukommen lassen möchtet. Solltet Ihr nicht beide Zeitschriften auch hier in den Buchhandel bringen können? ††† Vermischte kirchliche Nachrichten. Die Platform. Aus dem „Lutheran Observer“ vom 30. Mai erfahren wir, daß die unglückselige Platform, wie alles Gewürm aus dem Schlangengeschlecht, einen überaus schweren Tod hat. Sie hat noch immer nicht ausgerungen, sie zappelt noch immer. Die „evangel.-luth. Syn. von Central⸗Pennsylvanien“ die am 15.—20. Mai in Mifflinburg, Union Co., Pen., ihre diesjährigen Sitzungen hielt, hat sich bei dieser Gelegenheit