# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1856_S213 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ist derjenige für einen Ketzer oder gefährlichen Irrlehrer zu erklären ꝛc. 213 welcher drei Ordnungen der heiligen Bücher macht: Die Bücher erster Ordnung sind die, von denen er sagt, daß sie legitime, authentische, ächte und anerkannte, das heißt, nach dem Bekenntniß aller Kirchen unbezweifelten Ansehens sind, als da sind die Schriften der Evangelisten, die Briefe Pauli. Sodann sagt er, daß es einige gebe, denen widersprochen wird, darum weil über ihre Urheber aus dem Zeugniß der Urkirche nicht genug Gewißheit ist, als da ist der Brief Jacobi, Judä ꝛc. Diese sind Hagiographa (heilige Schriften), desgleichen kirchliche genannt worden, doch haben diese zur Bestätigung der Dogmen (Glaubensartikel) für sich kein entscheidendes Gewicht (nec valent ad dogmatum confirmationem per se quidquam). In die dritte Ordnung rechnet er diejenigen, welche unächt und falsch sind.“ (Exeges. Loc. 1. § 241.) So schreibt ferner Aegidius Hunnius, der im Jahre 1603 als Superintendent und Professor zu Wittenberg gestorben ist: „Der Brief an die Ebräer, der 2. und 3. Johannis, der 2. Petri, der Brief Jacobi, Judä und die Offenbarung sind außerhalb der Kanons und werden den Apokryphen zugezählt. Wir bekennen jedoch, daß die apokryphischen Schriften des Neuen Testaments eine größere Uebereinstimmung und Approbation der Urkirche verdient haben, als die Apokryphen des Alten Testamentes. Daher die meisten Väter, welche einige Bücher des Alten Testamentes außer den Kanon stellen, dennoch kein Buch des Neuen Testamentes von demselben ausschließen, sondern alle halten dafür, daß sie kanonisch seien. Dasselbe thut das Laodicenische Concil. Auch wir wollen über die Autorität des Briefes an die Ebräer, des 2. u. 3. Johannis, des 2. Petri und der Offenbarung mit Niemanden viel streiten. Es darf jedoch nicht verhehlt werden, daß nach Bellarmins eigenem Geständniß auch über diese Bücher in der Urkirche gezweifelt worden ist, darum, weil keine geschickten Beweisgründe vorhanden waren, daß sie von denjenigen Autoren gewiß herrührten, deren Namen sie hatten.“ (Disp. de scriptura thesis 119—122. 126.) Von Dr. Hafenreffer, welcher 1619 als Canzler der Universität und Probst der Kirche zu Tübingen gestorben ist, schreibt Johann Gerhard, daß derselbe in seinen Locis „den Unterschied zwischen kanonischen und apokryphischen Büchern des Neuen Testamentes beibehält und zur Classe der Apokryphen die 2. Petri, die 2. und 3. Johannis, die Epistel an die Ebräer, Jacobi, Judä und die Offenbarung rechnet, daß er aber hinzu setzt: „„Obgleich diese apokryphischen Bücher in der Beurtheilung der Glaubensartikel kein kanonisches Ansehen haben, weil sie aber sehr Vieles enthalten, was zum Unterricht und zur Erbauung dient, so können sie sowohl privatim mit Nutzen und Frucht gelesen, als auch öffentlich in der Kirche vorgelesen werden.““ (A. a. O.) Folgendes findet sich in dem größeren Catechismus Conrad Dietrichs, der als Superintendent und Gymnasial⸗Director zu Ulm im Jahre 1639 starb: „Welche sind die Bücher des Neuen Testamentes? Antwort: Das Evan⸗