# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1856_S205 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 205 Ist derjenige für einen Ketzer oder gefährlichen Irrlehrer zu halten ꝛc. abzusprechen wagen wird, und so u. A. einen Luther von dem Verdachte zu reinigen, als ob er in verwerflicher Kühnheit über in dem Codex des Neuen Testaments aufgenommene Bücher in subjektivem Belieben geurtheilt habe. Luthers Urtheile hier abzudrucken, wird nicht nöthig sein, da dieselben sich in seinen Vorreden zum Neuen Testament und zu den Antilegomenen finden. — Besonders wichtig ist das Zeugniß Martin Chemnitzens, des Haupt⸗Mitverfassers der Concordienformel. Derselbe spricht sich über unsere Frage sehr ausführlich in seiner Prüfung der Decrete des Conciliums zu Trient aus. Ihn lassen wir daher den Reigen unserer Zeugen eröffnen. Im Tridentinischen Concilium heißt es: „Wenn aber Jemand diese Bücher nicht ganz mit allen ihren Theilen, wie sie in der katholischen Kirche gelesen zu werden pflegen und in der alten vulgaten lateinischen Ausgabe enthalten sind, als heilige und kanonische annähme und die vorgenannten Traditionen mit Wissen und Willen verachtete, der sei verflucht!“ (4. Sitzung. 1. Decret.) Hierüber schreibt denn Martin Chemnitz in seinem Examen decretorum Concilii Tridentini u. A. Folgendes: „Die dritte Frage ist: ob die Kirche der Gegenwart die Schriften, über welche in der ältesten Kirche wegen des Widerspruchs Einiger gezweifelt worden ist, darum, weil die Zeugnisse der Urkirche von denselben nicht übereinstimmten, ob, sage ich, die Kirche der Gegenwart jene Schriften kanonisch, katholisch und jenen, welche den ersten Rang einnehmen, gleich machen könne? Die Papisten disputiren nicht nur, daß sie dies können, sondern nehmen sich auch jene Auctorität de facto heraus, indem sie ganz und gar die nöthige Unterscheidung der ursprünglichen und ältesten Kirche zwischen kanonischen und apokryphischen oder kirchlichen Büchern aufheben. Aber es ist völlig offenbar aus dem, was wir gesagt haben, daß die Kirche jene Auctorität auf keine Weise habe, denn aus demselben Grunde könnte sie auch entweder kanonische Bücher verwerfen oder unächte kanonisiren. Denn diese ganze Sache hängt (wie wir gesagt haben) von gewissen Zeugnissen derjenigen Kirche ab, welche zur Zeit der Apostel war, welche (Zeugnisse) die zunächst folgende Kirche empfing und durch gewisse und glaubwürdige Historien bewahrte. Wo daher nicht ganz gewisse Documente der ursprünglichen und ältesten Kirche nach den Zeugnissen der Alten, welche nicht lange nach den Zeiten der Apostel gelebt haben, beigebracht werden können, daß jene Bücher, über welche controvertirt wird, ohne Widerspruch und Zweifel für rechte (legitime) und gewisse angenommen und der Kirche übergeben worden seien, da gelten keine menschlichen Decrete. Denn welche unverschämte Kühnheit ist es, also statuiren: obgleich die ursprüngliche und folgende älteste Kirche über jene Bücher um des Widerspruchs vieler Kirchlichen willen gezweifelt hat, darum, weil nicht hinreichend gewisse und feste Zeugnisse für ihre Auctorität da waren — trotz allem dem beschließen wir jedoch, daß jene als durchaus gewisse mit gleicher Auctorität mit denen,