# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1856_S204 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 204 Ist derjenige für einen Ketzer oder gefährlichen Irrlehrer zu halten ꝛc. Ist derjenige für einen Ketzer oder gefährlichen Irrlehrer zu erklären, welcher nicht alle in dem Convolut des Neuen Testamentes befindlichen Bücher für kanonisch hält und erklärt? Zu dieser Frage werden wir dadurch geführt, daß Herr Pastor Röbbelen bei Gelegenheit der Glossen, die er über die Offenbarung St. Johannis im „Lutheraner“ veröffentlicht hat, zugleich das Geständniß gethan hat, daß er mit Luther die „Offenbarung“ nicht für kanonisch halte. Dies hat, wie wir hören, hie und da großen Anstoß erregt. Auch wir können nun zwar in diesem Punkte unserem theuren Bruder Röbbelen nicht beistimmen, indem wir die Ueberzeugung haben, daß das köstliche Christen- und Kirchen-Trostbuch der Offenbarung zu dem Kanon gehöre. Nichts desto weniger glauben wir jedoch, daß es unbillig ist und wohl auch auf Unkenntniß der Sache beruht, wenn man einen sonst unverdächtigen Theologen darum für einen gefährlichen Irrlehrer ansehen will, der Gottes Wort selbst verdächtig mache, weil er zwar alle Homologumenen (allgemein anerkannte Bücher) von Herzen für kanonisch hält, aber an der Kanonicität des einen oder anderen Antilegomenon (widersprochenen Buches) zweifelt. Es wäre dies auch durchaus unlutherisch, indem unsere theuren Glaubensväter fast ausnahmslos bis nach Verabfassung der Concordienformel entweder alle, oder doch einige aus den Antilegomenen für nicht in den Kanon gehörende Schriften gehalten und erklärt haben, und zwar nicht aus Uebereilung und Leichtfertigkeit in Absicht auf das Wort Gottes, sondern im Gegentheil aus großer Gewissenhaftigkeit in Absicht auf dasselbe. Luthers Urtheile über die Antilegomenen sind so wenig ein „Schandfleck“ unserer Kirche, daß sie vielmehr Zeugniß geben, wie genau man es einst in unserer Kirche mit dem nahm, was Regel und Richtschnur unseres Glaubens und Lebens sein soll; und die summarischen Decretirungen der Papisten und Reformirten, daß auch alle Antilegomena von jedem Christen bei Verlust seiner Seligkeit für kanonisch angenommen werden müssen, sind so wenig ein Zeugniß für die Hochhaltung des Wortes Gottes in diesen Gemeinschaften, daß sie vielmehr erweisen, wie leicht es denen wird, etwas in den Kanon aufzunehmen, die die Schrift entweder in blindem Köhlerglauben nach dem Belieben der Kirche (d. i. des Pabstes), oder nach den Principien der Vernunft ausgelegt wissen wollen. So meinen wir denn, es dürfte jetzt nicht am unrechten Orte sein, wenn wir unseren geehrten Lesern hier einige Zeugnisse über die Meinung unserer Väter namentlich im sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts in Betreff dieses Punktes mittheilten; nicht weil wir diese Meinung selbst für unsere Person theilten, sondern allein um nachzuweisen, daß Zweifel an der Kanonicität der widersprochenen Bücher auch bei denen obwalten können, welchen kein Lutheraner das Ansehen der Rechtgläubigkeit