# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S190 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 190 Vermischte kirchliche Nachrichten. hat Herr Professor Dr. Hofmann im 3. diesjährigen Heft der „Zeitschrift für Protestantismus und Kirche“ sich zu rechtfertigen versucht, jedoch so, daß er selbst zu „bezweifeln“ eingesteht, „ob es ihm damit gelingen werde, auch diejenigen zu verständigen, welche zwischen Glauben und Theorie nicht zu unterscheiden wissen.“ Er schreibt ferner: „Ich weiß wohl, daß es nicht bloß in der römischen, sondern auch in unserer Kirche Viele gibt, welche unter kirchlicher Auslegung der Schrift nicht die Auslegung des Ganzen in Kraft des kirchlichen Glaubens, sondern die Wiederholung (?) einer herkömmlichen Auslegung des Einzelnen verstehen . Aber ihnen lästig und verdrießlich zu sein, achte ich für ein Verdienst.“ Kahnis. In dem „Pilger aus Sachsen“ vom 12. Januar findet sich folgendes Eingesandt : „Dringende Bitte. Professor Dr. Kahnis hat einen sehr ehrenvollen Ruf nach Erlangen erhalten. Alle nun, denen unsere theure, lutherische Landeskirche am Herzen liegt, werden auf das Dringendste aufgefordert, im Namen Jesu zu bitten: 1. daß es unserem hochwürdigsten Kirchenregimente gelinge, den theuern Mann unserer Landeskirche zu erhalten ; 2. daß der Herr sein Herz also lenke, daß er sich auch halten lasse; und 3. daß Er uns von Herzen dankbar mache, wenn ohne all' unser Verdienst und Würdigkeit dieser gesegnete Zeuge der Wahrheit auch ferner die Zierde unserer Universität bleibt.“ Dr. Petri hat die Redaction seines „Zeitblattes“ niedergelegt und ist an dessen Stelle Pastor Münkel zu Oiste getreten. Pastor Diedrich in Zabel hat ebenfalls die Redaction der „luth. Dorfkirchenzeitung “ aufgegeben und hat dieselbe Herr Pastor Räthjen in Neu-Ruppin übernommen. Der deutsche evangelische Kirchentag. Von diesem im J. 1848 vom preußischen Geheimen Regierungs-Rath Dr. v. Bethmann⸗Hollweg und dem Ober-Consistorial ⸗Rath Dr. Stahl gegründete Verein zu einer Conföderation der verschiedenen protestantischen kirchlichen Gemeinschaften, wird in den Gelzer'schen Monatsblättern (Nov. 54.) tadelnd geschrieben, daß es auf ihm selten zu einer wirklichen Discussion, sondern höchstens zu einigen frommen Gefühls⸗ und Meinungsausdrücken komme; ebenso in der Allgemeinen Kirchenzeitung Nr. 107 von Dr. Palmer, „es scheine die Gefahr nicht ferne, daß der Kirchentag seinen deutschen Character verliere und ein specifisch preußischer werde, was wahrhaftig kein Fortschritt sei.“ (Matthes: Kirchliche Chronik vom J. 1855.) Pfarrerwahl durch die Gemeinden. Aus Arolsen (Waldeck) schreibt man, daß dort die im J. 1818 den Gemeinden des Fürstenthums gestattete Wahl ihrer Pfarrer wegen der dabei hervorgetretenen Uebelstände aufgehoben und die frühere Einrichtung wieder hergestellt worden ist; doch ist eine kirchliche Gemeindeordnung verheißen, die eine Mitwirkung der Gemeinden wieder in Aussicht stellt. Paris. Die lutherische Kirche in Paris hat jetzt 5 Pfarrer mit 3 Adjuncten, nehmlich : Cuvier, Meyer, Valette, Berger (an Berny's Stelle gekommen) und Hosemann (seit dem 3. Januar v. J.). Sie haben sämmtlich den Ruf der Rechtgläubigkeit. Versagung des kirchlichen Begräbnisses. In Mecklenburg⸗Schwerin hat man im vorigen Jahre an der Leiche eines alten gewesenen ungläubigen Sacramentsverächters , eines Advokaten in Teterow, endlich wieder einmal ein Beispiel statuirt, indem man ihr auf dem Gottesacker bloß seitswärts unter den Gräbern der Selbstmörder Seitens der kirchlichen Behörden einen Platz gewähren wollte, worauf sie nach Rostock gebracht und dort in einem Garten begraben worden ist. Die gedrückte lutherische Kirche im Großherzogthum Hessen. Obgleich ausdrücklich wenigstens die lutherische Confession als Bestandtheil der evangelischen Landeskirche anerkannt ist, obgleich ebenso ausdrücklich überhaupt drei Abtheilungen (eine lutherische, eine reformirte und eine unirte) in derselben unterschieden werden, in der Wirklichkeit wird doch kein Unterschied gemacht, läßt man der lutherischen Confession doch ihr Recht in keiner Weise, sondern behandelt die Hessische Landeskirche — was sie nicht ist — factisch als eine unirte. Zeugniß gibt dafür allein schon der empfohlene und allgemein eingeführte (unirte) Badische Catechismus, Zeugniß aber auch das aus lauter unirten Mitgliedern zusammengesetzte oberste Kirchenregiment, ja lautes Zeugniß selbst des in derselben befindliche