# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S180 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 180 Ist das etwa Theologie der amerikanisch-lutherischen Kirche? kannt wissen; das Wort, welches den Bußfertigen löset von Sünde, Schuld und Strafe, das Wort des Evangeliums spricht die Kirche in einem solchen Falle der Kirchenzucht einem einzelnen Menschen nicht bloß von ihrer Seite zu, sondern Christus will es als Sein Wort anerkannt wissen. Schon aus B. 18. daher dürften wir schließen, daß wenn ein Christ in Anfechtung geräth wegen seiner Sünden oder in ängstliche Zweifel wegen seiner Mitgliedschaft am Himmelreich und ihn sein Freund, Prediger, Weib, Kind mit dem Evangelium tröstet und der Mitgliedschaft am Himmelreich versichert, daß solcher Trost und Versicherung so fest und gewiß sein soll, als hätte der Herr Christus ihn mit eigenem Munde zugesprochen, daß endlich alle Predigt des Gesetzes und Evangeliums, so sie anders mit der Schrift übereinstimmt, des Herrn Christi eigene Predigt ist, zu welcher er seine Christen eben als Werkzeuge und Diener gebraucht. Allein wir brauchen diese hohe Lehre nicht aus V. 18. zu schließen, vielmehr ist sie bestimmt ausgesprochen Joh. 20, 23., Lucä 10, 16., so daß die Versicherung in Matthäi 18, 18. als die Anwendung jener allgemeinen Lehre auf den besonderen Fall der Kirchenzucht erscheint. Joh. 20, 23. wird freilich von dem Aufsatze „Beichte und Absolution“ folgendermaßen ausgelegt: in der ersten Kirche habe man Krankheiten für Sündenstrafen gehalten , und so sei es gekommen, daß eine Wunderheilung als die Vergebung der Sünden betrachtet wurde, da ja die Strafe alsdann aufhörte, oder, mit anderen Worten, erlassen war; dies zeige sich Matthäi 9, 2., Joh. 9, 2.; so habe Jesus oftmals zu den Kranken, welche er heilte, gesagt: „Deine Sünden sind vergeben, sündige nicht mehr, damit dir nicht etwas Schlimmeres widerfahre ;“ gemäß dieser Auslegung beziehe sich die den Aposteln übertragene Macht, Sünden zu vergeben, auf die wunderbaren Heilungen, welche sie nach dem Exempel Christi durch die Kraft des heil. Geistes vollbringen sollten. — Diese Auslegung, bei welcher uns der Todtengeruch des Rationalismus anweht , soll jenem Aufsatze zufolge von der Schrift selbst in Matthäi 9, 2., Joh. 9, 2. gegeben werden. Allein die in Joh. 9, 2. ausgesprochene Meinung der Jünger, als müsse die Blindheit jenes Blindgeborenen Strafe irgend einer einzelnen Sünde sein, weist der Herr Christus im folgenden 3. Verse ab, nicht als wolle er leugnen, daß der Tod und daher Krankheit und anderes Uebel der Sünden Sold ist, sondern um zu zeigen, daß man von einem einzelnen Uebel nicht auf eine einzelne persönliche Sünde schließen dürfe. Eben so wenig also darf man dafür halten, daß mit der Hinwegnahme einer einzelnen Strafe, z. B. einer Krankheit, auch eine einzelne Sünde vergeben sei, denn eine solche Meinung würde eben auf dem V. 2. von den Aposteln ausgesprochenen Irrthum beruhen. Hätte nun der Herr Christus seine Krankenheilung in diesem Sinne eine Sündenvergebung genannt, so hätte er damit einen Irrthum bestätigt. Eine Krankenheilung aber gar als Vergebung nicht bloß einer einzelnen, sondern der Sünde, welche überhaupt einer Person anklebt, zu fassen, das erlaubt nicht einmal Joh. 9, 2., viel weniger noch Matthäi 9, 2. Mit dem Worte Matthäi 9, 2.: „deine Sünden sind dir vergeben,“ hat