# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S179 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ist das etwa Theologie der amerikanisch-lutherischen Kirche? 179 diese so höchst wichtigen Wahrheiten entgehen den Verfassern der angezogenen Aufsätze, und man muß sich nur wundern, daß sie noch das evangelische Predigtamt dulden, da es doch nach ihrer Lehre gar nicht Gottes Wort predigt, auch wenn seine Predigt schriftgemäß ist. Doch wir hatten es auf die Auslegung abgesehen, welche bei Gelegenheit der Lehre von Beichte und Absolution in jenen Aufsätzen einigen Schriftstellen zu Theil wird. Matthäi 18, 15—17. soll darnach bloß auf die Apostel gehen und ist doch gerichtet an die „Jünger“ Christi, welchen die Vermahnung V. 3—13. gegeben ist, d. h. an alle Christen. Indeß viel zur Sache thut dies hier nicht, da der Verfasser des Aufsatzes „Beichte und Absolution“ den für die Absolution wichtigsten Vers 18. als auf die Gemeinde oder Kirche bezogen anerkennt. In diesem 18. Verse, sagt er alsdann, lehre der Herr Christus, daß wenn die Kirche gemäß der Anweisung Christi ein unwürdiges, beharrlich die Gemeinde ärgerndes Mitglied ausschließe, diese That vor dem Angesichte des Heilandes gültig sein werde. Den anderen Theil des Verses faßt er hernach in folgende Umschreibung : Allen denen, welchen ihr vergebt, was sie gegen mein Reich gethan haben, und die ihr wieder in meine Kirche aufnehmt, denen will ich auch vergeben und sie als Unterthanen meines Reiches betrachten. Auf die Weise behauptet er, Jedem, der gesunden Menschenverstand hat, gezeigt zu haben, daß in V. 18. von einer Vergebung der Sünden vor Gott oder von einem Erlaß der ewigen Strafen gar nicht die Rede sei. Allein mit dieser Behauptung zeigt er nur, daß ihm die Aufhebung der Excommunication nichts als ein Erlaß von Kirchenstrafen ist, daß ihm die Wiederaufnahme der Bußfertigen von Seiten der Kirche keine Aufnahme ins Himmelreich ist, daß ihm die heil. christliche Kirche nicht das Himmelreich auf Erden ist, daß ihm die heil. christliche Kirche das ist, wofür auch die Römischen sie halten, ein irdisches weltliches Reich „wie der Staat der Venediger“ (Bellarmin) oder das Reich Israels des Alten Testaments, daß ihm des Herrn Christi Vergebung nicht Gottes Vergebung ist, daß ihm der Herr Christus nicht wahrhaftiger Gott ist, daß ihm der Herr Christus der irdische König eines irdischen Reiches ist, wie etwa David oder Salomo, endlich daß er selbst die Schrift mit seinen eigenen und anderer Leute Gedanken auslegt, nicht mit der Schrift. Die Schrift, z. B. Joh. 18, 36., Römer 9, 5., 1 Joh. 5, 20., Lucä 10, 16., 1 Thess. 2, 13., 1 Cor. 5, 3. ff. legt den 18. Vers dahin aus, daß der um beharrlicher Unbußfertigkeit willen Excommunicirte oder Gebannte von Christi Reiche, dem Himmelreiche , ausgeschlossen, oder, was eben dasselbe sagt, dem Satan übergeben ist (1 Cor. 5, 5.), ferner daß wenn die Kirche dem Bußfertigen, der excommunicirt war, vergiebt und ihre Thür wieder eröffnet, dies Christi Vergebung und Christi Aufnahme ins Himmelreich ist, eine Aufnahme, die allerdings dem Heuchler zum entsetzlichen Gerichte wird. Das Wort, welches den Unbußfertigen bindet an Sünde, Schuld und Strafe, das Wort des Gesetzes spricht die Kirche in einem solchen Falle der Kirchenzucht einem einzelnen Menschen nicht bloß von ihrer Seite zu, sondern Christus will es als Sein Wort aner⸗