# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S167 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. 167 1. Die christliche Theologie als Wissenschaft vom christlichen Glauben hat den Beruf, diesen Glauben nach allen Richtungen seines Wesens und seiner Erscheinung zum Begriff zu bringen, und trachtet deshalb, ihn seinem Wesen nach eben so wohl zu erkennen, wie zu bewahren. Licht, Kraft und Leben des Glaubens ist das Wort Gottes, welches er inne hat und beim Gläubigen zur Herrschaft bringt, so daß es selbst „der Glaube“ genannt wird. Dies geglaubte Wort Gottes ist, wie der Glaube selbst, der theologischen Arbeit anvertraut, um von derselben zum Lehrbegriff zusammengefaßt, nicht aber, um durch sie zerstört zu werden. Die Theologie findet es als Lehre vor in der Predigt und im Unterricht der christlichen Kirche, und zwar so, daß es in derselben theils schon eine gemeingültige Darstellung erhalten hat, theils einer solchen entgegengeführt wird. Dem geschriebenen Worte als seiner Richtschnur unterworfen, ist es von diesem unterschieden nicht dem Inhalte nach, wohl aber dadurch, daß es die Form des Dogmas oder kirchlichen Glaubenssatzes annimmt. Kirchliche Dogmen sind Begriffe christlicher Lehre, deren Uebereinstimmung mit der heil. Schrift von allen Gliedern der christlichen Kirche im Allgemeinen ohne weitere wissenschaftliche Untersuchung eingesehen werden kann; sie sind nach und nach im Verlaufe der Geschichte bis zu dieser Vollendung ausgearbeitet durch die Theologie und alsdann von der Kirche geprüft und angenommen, indem beide dazu durch ihr eigenthümliches Wesen und Leben getrieben und dabei durch geschichtliche Führungen geleitet wurden. Von der Kirche angenommen und daher auch zu gemeingültiger Aufzeichnung gebracht, bilden jene Dogmen die kirchlichen Bekenntnisse oder Symbole, durch welche die Kirche ihren unbedingten Gehorsam gegen die heil. Schrift mit der That und Wahrheit ausspricht, wie denn überhaupt das geglaubte und geschriebene Wort Gottes, kirchliches Bekenntniß und heil. Schrift im Leben der Kirche allzeit unlösbar mit einander vereinigt sind und nur für die Zwecke der Wissenschaft und des Unterrichts gesonderter Betrachtung unterliegen . Die Zusammenstellung der von der Kirche anerkannten Dogmen oder das schriftmäßige Bekenntniß hat nichts gemein mit der Tradition der Römischen, denn es dient der Kirche als Schlüssel zur Schriftauslegung nur deshalb, weil es die schriftmäßigen Summen der Lehre enthält, wie solche durchaus nothwendig sind, um die heil. Schrift sich selbst auslegen zu lassen; es ist der Bau der Lehre, den die Kirche und in ihr die Theologie auf dem Grunde der Apostel und Propheten oder der heil. Schrift aufgeführt hat und den Niemand zerstören kann, ohne den Grund selbst zu zerstören und zum Sectirer zu werden. Daß die Theologen vor aller wissenschaftlichen Arbeit mit diesem Bekenntniß glauben und bekennen, muß die Theologie selber erwarten , denn es ist Ausdruck des im Glauben der Kirche lebenden Wortes Gottes und ihr eigenster Bau, mit dessen Vernichtung sie selbst zu Grunde geht: sie handelt ihrem Wesen gemäß, frei also, wenn sie den in den kirchlichen Bekenntnissen aufgeführten Lehrbau voraussetzt und treulich fortführt. Frei ist sie in dieser ihrer Beschränkung, weil sie in Gemäßheit ihres eigenen