# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S164 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 164 Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. wir trotz der glaubensleeren oder falschgläubigen Eindrücke unserer Jugend an Christum glauben und mit unserer Kirche bekennen, vergessen aber auch nicht, wie langsam und unter welchen Anfechtungen wir dazu gekommen sind und wie schwer wir darin bestehen und fortschreiten; darum dünkt es uns nicht auffallend, wenn Andere noch nicht zu derselben Uebereinstimmung mit unseren Bekenntnissen gelangt sind, und wir fühlen auf das innigste mit ihnen die Gewissensnoth, die bei dem Gedanken an die Verpflichtung über sie kommt. Fern, fern sei es von uns, solchen geängsteten Brüdern die Mitgliedschaft unserer Kirche abzusprechen, und auch über den Eintritt ins Predigt- und Lehramt und die damit zusammenhängende Verpflichtung haben wir aus unserer eigenen Erfahrung manch freundliches Wort und herzliche Zurede an sie zu richten. Unser Bekenntnisse zusammt der Verpflichtung auf dieselben sind uns wirklich etwas ganz Neues, so daß es nicht zu verwundern ist, wenn Manche sich nicht darein finden können. Es geht uns damit wie jenem Blinden (Marc. 8, 24.), der, als der Herr Christus ihn heilte, zuerst Menschen gehen sah, als sähe er Bäume. Das Concordienbuch kommt uns vor wie ein großer Wald von theologischen Erörterungen einzelner Dogmen, und wenn man uns sagt, daß diese Dogmen nach ihrem Lehrinhalt das eigentliche Bekenntniß sind, so ist uns das kaum begreiflich. Es ist indeß so, wie vorhin des Weiteren auseinandergesetzt ist, daß wir nemlich auf den Lehrinhalt der Dogmen verpflichtet werden, nicht auf ihr theologisches Gewand, die Methode ihrer Fassung und dergleichen äußere Verhältnisse mehr. Blicken nun unsere angefochtenen Brüder auf diesen Lehrinhalt, der sich um so leichter und klarer herausstellt, da er in der Augsburgschen Confession und dem kleinen Catechismus auf das einfältigste dargestellt ist, finden sie, wie zu erwarten steht, ihren eigenen Glauben an Jesum Christum darin ausgesprochen, wie er der Seligkeit allein aus der Gnade Gottes in Christo gewiß ist und diese Gnade und Wahrheit nur im Worte Gottes und durch dasselbe sucht; stimmen sie also manchen, ja den meisten lutherischen Lehrbestimmungen zu, so muß es sie selber Wunder nehmen, daß von ihrer Zustimmung einzelne Dogmen desselben Bekenntnisses ausgenommen sein sollen. Ein und derselbe Glaube hat offenbar sich in der lutherischen Lehre von Christi Person und in der von der Gnadenwahl, in der lutherischen Lehre von der Rechtfertigung und in der vom heil. Abendmahl ausgesprochen; der Glaube, welcher sich der Vergebung der Sünden um des Wortes Willen getröstet, welches ihm dieselbe zuspricht, kann um des Wortes Willen, welches dem Munde Leib und Blut Christi eben so wohl wie Brod und Wein zuspricht, nicht anders als des mündlichen Genusses von Leib und Blut Christi im heil. Abendmahl sich getrösten; in beiden Fällen thut der Glaube ganz dasselbe, nemlich daß er dem Worte Gottes traut. Dies bedenkend, werden unsere angefochtenen Brüder natürlich die Gründe prüfen, weshalb sie bei aller Zustimmung zu einem oder mehreren Lehrsätzen unseres Bekenntnisses, doch z. B. der Lehre desselben vom heil. Abendmahl widersprechen. Und sie würden sich überzeugen, daß der bezeichnete Widerspruch hervorgehe aus Neigungen oder