# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1856_S161 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang II. Juni 1856. No. 6. (Eingesandt von Past. Hoyer.) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse und die freie Theologische Wissenschaft. (Fortsetzung und Schluß.) Die christliche Theologie zerstört ihre Freiheit nicht, richtet sie vielmehr auf damit, daß sie den Lehrinhalt der Dogmen lutherischen Bekenntnisses voraussetzt und ihre Arbeit in Uebereinstimmung mit demselben fortführt. Weder die Verpflichtung selbst auf unser Bekenntniß, noch die vollständige Durchführung derselben braucht sie zu scheuen. Daß sie neuerdings an Willkür verloren, an Freiheit gewonnen hat, je mehr ihre Jünger zu ihrer wissenschaftlichen Arbeit den Glauben der Kirche mitgebracht haben, dürfen wir jetzt als eine Thatsache der Erfahrung aussprechen. Zwar wird man mir als Folge der Treue gegen jene Verpflichtung die Unfreiheit der Theologie im 17. Jahrhundert und namentlich in der zweiten Hälfte desselben entgegenhalten. Allein dafür unser evangelisch⸗lutherisches Bekenntniß verantwortlich zu machen, wäre eben so ungerecht, als wenn man der Reformation die Schuld des üppigen, liederlichen Lebens aufbürden wollte, um welches willen Luther 1545 einmal Wittenberg verließ. Es ist wahr, die außerordentliche Lehrentwicklung der Reformationszeit gab Veranlassung dazu, daß die Theologie im 17. Jahrhundert mehr und mehr sich einseitig auf die Bearbeitung der Dogmen beschränkte und ihre anderen Zweige, namentlich die Schriftauslegung, vernachlässigte, allein jene Lehrentwicklung konnte ja nicht dafür, daß menschliche Schwachheit sie nicht zu bewältigen vermochte. Es ist wahr, daß die damalige Theologie unter ihren unaufhörlichen Kämpfen um die Kirchenlehre mehr und mehr der Anfechtung erlag, welche in allen Lehrstreitigkeiten die Streiter überfällt, nemlich den Besitz der Lehre im Verstande mit dem Besitz derselben im Glauben zu verwechseln und darüber den Glauben selbst ohne Pflege zu lassen, allein diese Anfechtung entspringt nicht der Lehre, um welche man streitet, sondern der Unart des Menschenherzens, daß es bei guter Gelegenheit den Glauben selbst los zu werden strebt, doch aber die Glaubenslehre behält zur Deckung seiner Blöße vor sich selbst und Anderen. Selbst das soll nicht geleugnet werden, daß die ungemein scharfe und strenge Gestalt, in wel⸗ 11