# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S155 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Hebung eines alten Schatzes in Mecklenburg. 155 gewiß höchst interessant und wichtig zur Aufhellung der Geschichte der amerikanisch ⸗lutherischen Kirche, wenn die beiden Schriften Falckner's und Berckenmeyer 's aufgefunden und aufs neue, wenigstens der Hauptsache nach, unserer Kirche hier in die Hand gegeben werden könnten. (Unschuld. Nachr. Jahrg. 1731. S. 72—105.) (Aus dem „Freimund.“) Hebung eines alten Schatzes in Mecklenburg. In allen deutschen Ländern, wo zur Reformationszeit sich protestantische Gemeinden bildeten, wurden auch bald Kirchenordnungen verfaßt. Dieselben haben insofern noch Bestand, als sie nicht gesetzlich aufgehoben sind, allein sie befinden sich meist so außer Gebrauch, daß die Gemeinden wenig mehr davon wissen. Welcher Stützpunkt wäre es in der Gegenwart, wenn die ruhenden Kirchenordnungen wieder ins Leben gerufen würden! Da ist als ein alleinstehendes gutes Bekenntniß die Verordnung des regierenden Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin zu betrachten, womit die Landeskirchenordnung von 1602 in sehr sauberem Abdruck erneuert worden. Sie lautet: Friedrich Franz von Gottes Gnaden ꝛc. Wir wissen unter allen Segnungen , mit welchen die Barmherzigkeit Gottes Uns in Unserm Leben täglich und reichlich begnadigt hat, keine größere zu nennen als die, daß ER Uns und Unseren Landen Seine heilige christliche Kirche geschenkt, dieselbige vor mehr denn dreihundert Jahren zum lauteren Evangelium und wahrer christlicher Ordnung zurückgeführt, auch bis daher bei reiner Lehre erhalten, ja in unsern Tagen zu erneuter Kraft zu erwecken angefangen hat; wie Wir denn auch festiglich glauben und vertrauen, daß die Gnade Gottes solch ihr angefangenes Werk nicht liegen lassen, vielmehr die Wahrheit des Evangeliums Uns und Unserm Volke auf Kind und Kindeskind erhalten und den Leuchter der lutherischen Kirche in diesem Unserm Lande nimmermehr von der Stätte wegstoßen werde. Wenn wir nun während Unserer Regierung stets bestrebt gewesen sind, Unserm Gotte für solche Seine große Wohlthaten vor allem dadurch zu danken, daß wir gleich Unseren in Gott ruhenden Vorfahren, des Uns in der Kirche lutherischen Bekenntnisses in Unseren Landen zustehenden oberbischöflichen Amtes (?) treulich und fleißig nach Vermögen gewartet haben , so hat Uns auch, auf die Anzeige Unseres Oberkirchenrathes, daß die Exemplare der revidirten Kirchen⸗Ordnung aus den Jahren 1602 und 1650 vergriffen und verbraucht seien, angelegen, sofort einen neuen Abdruck derselben zu veranstalten. Der gegenwärtige Abdruck folgt wörtlich den Ausgaben von 1602 und 1650, auch die Folien der letzten Ausgabe an den Seiten bemerkend. Nur