# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 09 29_S17 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) der Schafe und Lämmer frißt, oder zeucht ihnen die Wolle ab, und führet ſie ins hölliſche Feuer. Conrad Porta ) ſagt in ſeinem herr— lichen „Pastorale Lutheri““ hierüber Folgen— des: „Die, welche größere Ehre zu erlangen und Beſoldung zu bekommen ꝛc. ſich leicht auf— bringen laſſen und ihre befohlene Schäflein und Pfarrkinder ohne Scheu und billig Nach— denken ins Gras ſchlaͤhen und oft wohl unver— ſehens und unverhofft davon ziehen, die müſſen ſich hoch aufſchürzen, wo ſie der Geſellſchaft entlaufen wollen, welche St. Paulus Phil. 3, 19. mit eben harten Worten beſchreibet, „„daß nehmlich der Bauch ihr Gott ſei, daß ihre Ehre zu ſchanden werde, daß ſie Feinde ſind des Creuzes Chriſti,““ 1 Tim 6, 5., und wird nicht viel fehlen, daß ſie Brüder ſind derer, die aus der Gottſeligkeit und dem h. Predigt⸗ amte ein Gewerbe und ein Handwerk machen. Ein Ländelichen, ſagt Lutherus am Rande, da⸗ mit man Ehre und Gut möge ſuchen und nicht Gott dienen allein. Dieſes aber ſoll man mit nichten alſo verſtehen oder dahin ziehen, als wäre es durchaus unrecht, aus ſeinem erſten Dienſte oder Berufe an einen andern Ort ſich begeben, ſondern es iſt nur von denen geredet, die leichtſinniger, liederlicher und unbeſonne— ner Weiſe, aus Ehrgeiz, Geldgeiz oder aus lauter Fürwitz, ja Faulwitz, daß dieſer nicht auf dem Dorfe, jener in der Stadt ſein will, oder auch wohl Doctor Simon zu gefallen (Apgeſch. 8, 18—20.), eine Pfarre oder einen Dienſt um den andern geben. Wenn aber jemaud aus ſonderlicher Schickung Gottes, ohne ſein Suchen und Begehren, ja über und wider alle ſeine Gedanken und Ver— muthung, an einen Ort von einer andern Kirche (undechriſtlichen Obrigkeit) ordentlicher Weiſe berufen, und er dagegen ſeine Urſachen, aufs beſte er weiß, fürwendet, und ihm die ſel— ben widerlegt und abgelehnt werden, und ein Pfarrherr bei ſeinen vorigen Pfarrkindern mit gutem Gewiſſen und Willen erbeten und los gemacht wird, ſo ſoll und kann derjenige, der alſo berufen wird, ſolches für eine rechte gött⸗ liche Vocation achten und halten, und in Got— tes Namen folgen, wohin ihn der Herr der Ernte ſendet, Matth. 9., neben ernſter und fleißiger Anrufung, des Erzhirten allen mög⸗ lichen Fleiß thun, und Ihm den Segen und das Gedeihen befehlen, und nichts achten, was unnütze Plauderer und Verleumder hierüber von ihm ausbreiten oder ausgeben. 1 Cor. 3, 18. Herr Redacteur! Der Aufſatz in No. 25 Ihres werthen Blat— tes, betitelt „Die Synode von Michigan und ihre Heidenmiſſion,“ bedarf der Ergänzung, und da es Ihnen Zweifelsohne darum zu thun iſt, Ihren Leſern die volle Wahrheit vorzulegen, ſo wollen Sie dieſen Zeilen ein Plätzchen in Ih— rem Blatte gönnen. Paſtor Hattſtädt kam michet, wie im beſagten Aufſatze angegeben, durch Berufung an die luth. Gemeinde zu Mon— roe zu gliedlicher Theilnahme an der Synode, ) Dieſer Mann war geboren 1541 zu Oſterwick, ward profeſſor zu Roſtock und ſtarb 1581 als Paſtor in Eisleben. 1 ſondern durch eigene und freie Wahl. Hr. Hattſtädt wurde von den Beamten der Michiganſynode ordinirt, weder dieſe aber, noch die Gemeinde Monroe machten es ihm zur Pflicht, ſich der erſteren gliedlich anzuſchlie— ßen. In wie fern Hattſtädt zur Beurtheilung der Kenntniß des luth. Weſens der Synode fähig war, überlaſſen wir dem Urtheil derer, die ſich ſeiner näheren Bekanntſchaft erfreuen. Es wurden allerdings, wie in erwähntem Auf— ſatze angeführt, von fränkiſchen Lutheranern große Summen Geldes zur Unterſtützung der Miſſion unter den Indianern geſendet, „indeſ— ſen wurde, was man anzuführen wahrſcheinlich überſah, kein Deut dieſes Geldes für die Miſ— ſion Siboyiug, wo der als unlutheriſch bezeich⸗ nete Miſſionar Dumſer ſtationirt war, verwen— det; vielmehr jeder Cent des empfangenen Geldes den Herren Crämer und Hattſtädt bei ihrem Austritte zurückgezahlt.“ So viel in Bezug auf die großen Summen Geldes. Daß Herr Dumſer ſich auf die ſymboliſchen Bücher, „der Conſequenzen halber, die man von gewiſ— ſer Seite daraus zog,“ verpflichten zu laſſen weigerte, iſt allerdings wahr, eben ſo thatſäch— lich iſt es aber auch, daß, ſobald dieſe Conſe⸗ quenzen aufgehoben waren, derſelbe ſich zur Verpflichtung auf das luth. Concordienbuch be— reit erklärte, und dieſe Verpflichtung durch den Synodalpräſes in Gegenwart der aus⸗ geſchiedenen Glieder vollzogen wurde. Herr Dumſer bedient nunmehr zwei lutheriſche Gemeinden in Illinois, und die Miſſion in Siboying wird von dem bei ſeiner Ordination „rückhaltshos“ auf das luth. Concordien— buch verpflichteten Miſſionar Auch, zvon „rein kirchlichem Standpuncte“ aus, be⸗ trieben. — Ein Glied der Ev. Luth. Synode von Mich. Subſeription auf Dr. Martin Luther's Kirchenpoſtille, underänderter Abdruck nach der Walch'ſchen Ausgabe von 1737. Bei Ankündigung der Hauspoſtille verſpra— chen wir, wenn das Unternehmen eine günſtige Aufnahme finden ſollte, auch den Abdruck der Kirchenpoſtille Dr. Luthers folgen zu laſſen. Nun hat der gnädige Gott unſrer Hände Werk mit ſichtbarem Segen begleitet, und durch die ganzen Vereinigten Staaten, vom Oſten bis zum äußerſten Weſten, Vieler Herzen zur Unterſtützung unſers Unternehmens willig ge— macht. Außer den freundlichen Begrüßungen in den kirchlichen Zeitſchriften, der „Lutheri— ſchen Kirchenzeitung“ und dem „Lutheraner,“ iſt uns von allen Richtungen her eine Menge Briefe zugekommen, die die lebhafteſte Freude an der Sache ausſprechen, und uns dringend auffordern, auch zum Druck der Kirchenpoſtille zu ſchreiten. Dadurch ermuthigt und ermuntert, ergreifen wir gegenwärtige Gelegenheit, unſern deutſchen Glaubensbrüdern anzuzeigen, daß wir bereit ſind, mit dem Druck der Kirchenpoſtille unver— züglich zu beginnen, ſobald 1000 reelle Sub⸗ ſcribenten vorhanden ſind. Das Werk ſoll in zwei großen Octavbänden, in gleichem Format und mit gleicher Schrift und überhaupt gleicher Ausſtattung, wie die Hauspoſtille, erſcheinen, beide Bände, (jeder von 600 -700 Seiten) zu 86,00 gebunden oder 85,50 brochirt. Um das Anſchaffen zu erleichtern, wollen wir es in zwei halbjährigen Lieferungen erſcheinen laſſen. Wir werden beim Abdruck uns genau an die Walch'ſche Ausgabe der Kirchenpoſtille von 1737 halten, welche unter allen Ausgaben die vollſtändigſte iſt; gedenken auch, wenn es der Naum irgendwie geſtattet, noch zwei überaus werthvolle Zugaben beizufügen, nämlich die beiden unvergleichlichen Predigten Dr. Luther's über die Epiſtel am 1. p. Tr., I Joh. 4, 16— 21., von der Liebe, und der Epiſtel am 21. p. Tr., Epheſ. 6, 10—17., von der Waffenrüſtung der Chriſten, die beide in den gewöhulichen Poſtillen nicht ſtehen und aus der Altenburger Ausgabe der Schriften Luther's unverändert abgedruckt werden ſollen. Somit würde unſre Ausgabe nicht nur der vollſtändigſten gleich kommen, ſondern ſelbſt noch reichhaltiger ſein als die vollſtändigſte. Die Gewiſſenhaftigkeit und Uneigennützig— keit, mit der wir die Herausgabe der Haus— poſtille, wie ſie nun vor Jedermanns Auge liegt, ausgeführt haben, wird, wie wir hoffen, uns auch das volle Zutrauen der verehrten Theilnehmer für dieſes Unternehmen ſichern. Prediger und andere Freunde des Unterneh— mens erſuchen wir freundlichſt, Subſeribenten zu ſammeln. Sammler erhalten für 10 Exem— plare, für welche ſie mit Zahlung einſtehen, ein Freieremplar. Die Verſendung der Exem— plare wird auf Koſten der Sammler geſchehen; dieſe können den Betrag der Transportation von den Subſeribenten erheben, der einem jeden nur ſehr niedrig zu ſtehen kommen wird. Es wird uns nicht verargt werden, wenn wir wieder, wie früher, den Subſcribenten und Sammlern die Bedingung ſtellen, wenn das Werk ſeiner Vollendung nahe ſein wird, die Zahlung für daſſelbe baar an uns einzuſenden; dagegen werden wir, wenn es verlangt wird, für pünctliche Ablieferung bis zum Betrage der Koſten von 1000 Exemplaren ſichere Bürg- ſchaft ſtellen. Wir werden von Zeit zu Zeit von dem Fortgange des Unternehmens im „Lutheraner“ Nachricht geben.“ Es wird kaum nöthig ſein, noch ein Wort der Empfehlung der Kirchenpoſtille hinzuzu⸗ ſetzen. Selbige enthält nicht nur die geiſt— reichſten Predigten Dr. Luther's über alle Sonn⸗, Feſt⸗ und Apoſteltagsevangelien, über jedes Evangelium wenigſtens eine, oft zwei, bisweilen drei Predigten, ſondern auch die Auslegung ſämmtlicher Epiſteln des Kirchen— jahres, ein Vorzug, der die Kirchenpoſtille auch denen, die die Hauspoſtille beſitzen, unentbehr— *) In einem Schreiben vom 22. Auguſt veranlaßt uns Hr. Ludwig, bekannt zu machen, daß die Subſcribentenliſten nur dann eingeſandt werden ſollen, wenn zehn, oder mehr reelle Unterſchreiber darauf ſind mit dem Namen und der Adreſſe des verantworklichen Agenten. Liſten mit weniger als zehn ſollen an verantwortliche Prediger, die ſie kennen und die ſich dieſer Sache annehmen wollen, oder an den nächſten angezeigten Agenten abgegeben werden. D. Luth.