# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S133 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. 133 nicht bloß die Allmacht und die damit verbundene Allgegenwart, sondern auch andere Eigenschaften, die, für sich betrachtet, nur Eigenthum der göttlichen Natur sind, z. B. die Majestät des Weltrichters der Person Christi auch in so fern zugeschrieben werden, als er nach seiner menschlichen Natur, z. B. Menschensohn genannt wird (Joh. 5, 25., vergl. auch Phil. 2, 10.). Solche Aussprüche hat man freilich für zufällige Redeweisen erklärt, allein der unbefangene Bibelleser wird behaupten, daß in der ganzen heil. Schrift keine derartige Redeweise vorkommt, die nicht auf einem in der bezeichneten Person oder Sache wirklich bestehenden Verhältnisse beruhte. In dieser Ueberzeugung hat die Concordienformel nach Anleitung älterer Kirchenlehrer, wie Leo's des I., den Inhalt der genannten Aussprüche zusammen gestellt und damit nachgewiesen, daß die schriftmäßige Lehre von der Person Christi uns nöthige, den Herrn Christum auch nach seiner menschlichen Natur da für gegenwärtig zu halten, wo er gemäß seiner Verheißung gegenwärtig ist. Man verstehe nun unser Bekenntniß nicht falsch; es sagt die genannte Gegenwart nicht von Einem aus, der nichts wäre, als ein Mensch, sondern nur von dem, der wahrhaftiger Gott und wahrhaftiger Mensch in einer Person ist; es meint nicht eine Gegenwart, vermöge welcher ein Raum vom Gegenwärtigen erfüllt würde, sondern nur diejenige, welche in der Allmacht des Herrn Jesu liegt; es will mit der Berufung auf die Lehre der heil. Schrift von dieser Gegenwart Christi nur die Schriftwidrigkeit jenes Einwandes zeigen, als könne der Herr Christus uns nicht auch nach seiner menschlichen Natur nahe genug sein, um uns seinen Leib und sein Blut zu mündlichem, nemlich sacramentlichem Genusse darzureichen. Die Darreichung dieser Gnadengüter selbst sowohl bei der ersten Feier des heil. Abendmahls, wie bei aller späteren, schreibt es gleich den Verfassern des Syngramma Suevicum (Brenz u. A.) dem zu Brod und Wein im heil. Abendmahl hinzukommenden Worte des persönlich gegenwärtigen Herrn Christi zu, demselben kräftigen Worte, mit welchem er alle Dinge trägt und so manches Wunder und Zeichen der Allmacht verrichtete. Man wird unserem Bekenntniß schon zugestehen müssen, daß sein Dogma vom heil. Abendmahl nicht scheinbar, sondern wahrhaft mit der Schrift übereinstimmt, wenn es den Genuß des Leibes und Blutes Christi im heil. Abendmahl für einen eben so wahrhaften oder mündlichen erklärt, wie den Genuß von Brod und Wein bei derselben Feier, und zwar sowohl die Verbindung des ersteren mit dem letzteren, wie den ersteren selbst als sacramentlich bezeichnet, das heißt, als einzig beim Sacrament vorkommend und unserer Einsicht von Gott selbst vorenthalten. Den unbedingten Gehorsam, welchen es damit offenbar dem Worte Gottes leistet, würde man leicht anerkennen , wenn man sich nicht gewöhnt hätte, überall da, wo Gott selbst keinen Aufschluß gegeben hat, eigne selbsterdachte Erklärungen zu geben und zu fordern ; aber so sehr hat man sich daran gewöhnt, daß man dies Unterfangen auch Anderen, auch dem lutherischen Bekenntniß zutraut und daher letzterem z. B. eben erst im Lutheran Observer die Irrlehre der consubstantiatio an⸗