# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S132 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 132 Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. Essen und Trinken im heil. Abendmahle beziehe sich bloß auf Brod und Wein, nicht auf Leib und Blut Christi, welche letzteren auch beim Sacrament nicht mit dem Munde auf sacramentliche Weise, sondern nur mit dem Glauben gegessen und getrunken würden. Diesen Einwand konnte man nun freilich nicht auf die Aussprüche der heil. Schrift über das heil. Abendmahl gründen, da in ihnen das Essen und Trinken auf das Ganze, was der Herr Christus im Sacrament darreicht, bezogen wird, indeß meinte man, der Umstand, daß der Herr Christus bei der ersten Austheilung des heil. Abendmahls leiblich vor den Jüngern gesessen, überhaupt aber die Lehre von Christi Person, nöthige uns, das Essen und Trinken beim Sacrament in Bezug auf den Leib und das Blut Christi als den bildlichen Ausdruck für die mit dem Glauben geschehende Aufnahme dieser Gnadengüter zu fassen: wie auf Erden so zur Rechten Gottes erhöht, sei der Herr Christus nicht bloß wahrhaftiger Gott, sondern auch wahrhaftiger Mensch und daher seinem Leibe und Blute nach im Himmel räumlich beschränkt, so daß er mit demselben nicht dem Munde der Abendmahlsgäste, wohl aber dem gen Himmel dringenden Glauben derselben gegenwärtig sein könne. Das war jedoch eine Begründung des Einwandes , die so wenig wie dieser selbst auf der heil. Schrift ruhte. Erstlich versichert uns die heil. Schrift, daß der Herr Jesus Christus gegenwärtig sein kann, wo er will; denn daß er zur Rechten Gottes sitzt oder, was dasselbe ist, daß er alle Gewalt im Himmel und auf Erden hat, das giebt ihm auch die Macht dieser Gegenwart, welche er sich übrigens selbst zuschreibt Matthäi 28, 20.; 18, 20. Wo er gegenwärtig sein will, hat er in seinem Worte gesagt, daher wir kraft des Wortes seiner Allmacht, welches er bei der Austheilung des heil. Abendmahls gesprochen hat, zuversichtlich bei demselben seine Gegenwart erwarten. Zweitens aber lehrt uns die heil. Schrift, daß wenn der Herr Christus seine Gegenwart verheißt, wir seine menschliche Natur keineswegs davon ausschließen dürfen. Ist er wahrhaftiger Gott und wahrhaftiger Mensch in einer Person, so ist auch seine menschliche Natur gegenwärtig, wo seine Person gemäß seiner Verheißung gegenwärtig ist, es sei denn, man wollte die persönliche Vereinigung der göttlichen und menschlichen Natur in ihm für gewisse Fälle wieder aufheben. Unleugbar ist die Thatsache, daß die heil. Schrift vielfach von der Person Christi aussagt, was nur einer der beiden in ihr vereinigten Naturen zukommen würde, wenn man dieselbe für sich betrachten dürfte. So heißt es Lucä 24, 26., Christus habe den Kreuzestod leiden müssen, da doch mit dem Namen „Christus“ die Person des Herrn bezeichnet wird, während die Fähigkeit, zu leiden und zu sterben, der göttlichen Natur, für sich genommen, nicht eignet, sondern nur der menschlichen (vergl. 1 Petri 3, 18.; 4, 1.) Werke, welche der Person Christi angehören, unter andern die Reinigung der Menschen von den Sünden werden zu einem Namen oder einer sonstigen Bezeichnung des Herrn Jesu gesetzt, die er von einer der beiden Naturen trägt, z. B. zu „Gottes Sohn“ Hebr. 1, 2. ff., zu „Mensch“ 1 Timoth. 2, 5. ff.; der Aussprüche endlich sind besonders viele, in welchen