# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S131 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. 131 werden, viel weniger noch darauf, daß jedem Gemeindegliede sogleich ihre Schriftmäßigkeit einleuchten sollte. Machten sie allein den Inhalt des Concordienbuches aus, so enthielte dasselbe überall kein kirchliches Bekenntniß. Allein in den Schriften dieses Buches steht mehr, tritt eine Reihe von Glaubenssätzen oder Dogmen klar hervor und hebt sich also vor den Blicken des Lesers ein Gemeindebekenntniß ab von den bloß theologischen Auseinandersetzungen , so daß durch die letzteren die Uebersichtlichkeit des ersteren in Wahrheit nicht gestört wird. Jene Dogmen sind von je her allein für das evangelisch ⸗lutherische Gemeindebekenntniß geachtet worden, denn bei den Gliedern der evangelisch⸗lutherischen Kirche insgemein wurde niemals mehr als die Kenntniß des kleinen Katechismus und der augsburgschen Confession gesucht, jener Bekenntnißschriften, welche eine vollständige Darstellung der kirchlichen Dogmen geben, ohne viel theologische Ausführungen hinzuzufügen. Zum äußeren Gewande des evangelisch⸗lutherischen Bekenntnisses gehören die theologischen Auseinandersetzungen allerdings, sie sind nicht durch Vorwitz der Theologen , sondern im Drange des Kampfes für das Bekenntniß an dasselbe hinangekommen und werden in der Kirche allzeit vor anderen theologischen Arbeiten geehrt werden — wer könnte z. B. die Apologie ohne Ehrfurcht und Bewunderung lesen? Allein so wenig als die Eine heil. christliche Kirche selbst irgend ein besonderes äußeres Gewand, so wenig achtet die evangelischlutherische Kirche ihr eignes und also das Gewand ihres Bekenntnisses für etwas ihr Wesentliches, so daß sie mit demselben zu stehen oder zu fallen meinte. Ihre Dogmen nach dem Lehrinhalte derselben sind es, die sie getrost der Christenheit als ihr Bekenntniß vorhält; von diesen aber behauptet sie, daß es mit der That und Wahrheit kirchliche Dogmen sind, nemlich Glaubenssätze , deren Schriftmäßigkeit dem Gläubigen in die Augen springt; auf diese verpflichtet sie nicht in so fern, sondern weil sie mit der Schrift übereinstimmen und daher den Glauben der Einen heil. christlichen Kirche aussprechen. Unter den Dogmen des lutherischen Bekenntnisses ist das vom heil. Abendmahl jedenfalls das am meisten angefochtene. Zwar die wörtliche Uebereinstimmung desselben mit der heil. Schrift bestreitet so leicht kein gläubiger Christ, und nur, wenn in den besonders scharfen Fassungen das bekannte „in, mit und unter“ oder doch eins oder zwei dieser Vorwörter gebraucht werden, bedarf es der Erklärung, daß damit keineswegs eine irgendwie räumliche, sondern nur eine wirkliche, nemlich die sacramentliche oder dem Sacrament eigenthümliche Vereinigung der sichtbaren Elemente und der unsichtbaren Gnadengüter versichert werde (keine impanatio oder consubstantiatio, noch was Irrlehrer sonst an närrischen Deutungen ersonnen haben). Allein man behauptete , bei aller Wörtlichkeit sei jene Uebereinstimmung keine wesentliche, sei nur scheinbar; allerdings werde mit Recht vom lutherischen Bekenntniß gelehrt, daß im Sacrament Leib und Blut Christi dargeboten werde, aber diesen Genuß des Leibes und Blutes Christi einen mündlichen oder wirklichen wenn auch sacramentlichen zu nennen, das sei falsch; denn das mündliche