# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S130 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 130 Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. kirchlichen Gemeinschaft und somit in einem Gewande, wie es die Eigenthümlichkeit derselben mit sich bringt, tritt der Glaube der Einen heil. christlichen Kirche hervor, tritt aber auch in dieser Weise zu den von Gott ihm bestellten Zeiten so gewiß hervor, als die Kirche glaubt und den Auftrag hat, die Tugenden des Herrn Jesu zu verkündigen. Auch die drei ältesten Symbole, deren Lehrinhalt von allen späteren Kirchen für den Glauben der Einen heil. christlichen Kirche gehalten wird, zeigen an ihrer Form das Gepräge einer Sonderkirche, derjenigen nemlich, welche unter den im römischen Reiche vereinigten Völkern bestand und die griechisch⸗römische Bildung derselben in ihren Dienst nahm. Das Eigenthümliche dieser Kirche lag freilich nur in ihrer Form, es stand ihr gleichzeitig keine andere Kirche anderen Bekenntnisses zur Seite, nur Secten suchten sich ihr gegenüber zu behaupten; seit der Reformation dagegen finden sich gleichzeitig neben einander Sonderkirchen, und die Eigenthümlichkeiten derselben, durch welche sie von einander getrennt sind, betreffen den Lehrinhalt. Allein diese letztere Erscheinung widerspricht nicht unserer Behauptung, daß der Glaube der Einen heil. christlichen Kirche im Bekenntniß von Sonderkirchen hervortrete, führt uns vielmehr zu der Voraussetzung , daß dieser Glaube im Bekenntniß einer der erwähnten Sonderkirchen sicherlich vorhanden ist. *) In welchem? das erweist allein die Prüfung an der heil. Schrift. Die Eine heil. christliche Kirche ist sicherlich da, wo Gottes Wort rein gelehrt und die heil. Sacramente recht verwaltet werden, ihr Glaube steht in dem Bekenntnisse, welches mit der heil. Schrift übereinstimmt , steht also im evangelisch⸗lutherischen Bekenntniß, wenn dasselbe schriftmäßig ist. Das evangelisch-lutherische Bekenntniß scheint beim ersten Anblick einen Haupterfordernisse nicht zu entsprechen, welches wir an kirchlichen Bekenntnissen suchen. Die Uebereinstimmung derselben mit der heil. Schrift soll ohne Weiteres jedem einleuchten, der einfältig bei der Rede Jesu zu bleiben begehrt , ob er übrigens zur Theologie begabt ist oder nicht. Nun ist aber der äußere Umfang des lutherischen Bekenntnisses oder des Concordienbuches schon so bedeutend und die Zahl der dazu gehörigen Schriften so groß, daß die Uebersichtlichkeit verloren zu gehen scheint und damit die Möglichkeit für den Nichttheologen, in raschem Ueberblick das Bekenntniß neben die Schrift zu halten. Dazu kommt, daß namentlich zwei Schriften des Concordienbuches , die Apologie und die Concordienformel, eine Menge theologischer Beweisführungen , überhaupt viel theologische Gelehrsamkeit enthalten, welche nicht wie Dogmen oder Grundzüge zu Dogmen in die Glaubenserkenntniß der christlichen Gemeinde überzugehen fähig ist. Alle diese Ausführungen, welche im Concordienbuche weitaus den größten Raum einnehmen, können bei all ihrer Trefflichkeit und Bedeutung für den Theologen keineswegs darauf Anspruch machen, von den Christen insgemein an der Bibel geprüft zu *) Wir erinnern hier jedoch auch daran, daß die Symbole nicht absolutae necessitatis sind. D. R.