# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1856_S129 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang II. Mai 1856. No. 5. (Eingesandt von Past. Hoyer.) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse und die freie Theologische Wissenschaft. (Fortsetzung.) Ganz recht, sagt man vielleicht, der Glaube der Einen heil. christlichen Kirche, der Gemeinschaft der Gläubigen, ist nicht bloß Schranke, vielmehr das unzerstörbare Kleinod und Heiligthum der theologischen Wissenschaft, mit welchem sie steht und fällt; allein die Bekenntnisse, die du meinst, die lutherischen , enthalten den Glauben einer Partikular⸗ oder Sonderkirche, eben der lutherischen, und wenn du die theologischen Fakultäten an das Bekenntniß einer Sonderkirche binden willst, so raubst du ihnen die Stellung neben den anderen Fakultäten der freien Wissenschaft und machst aus ihnen Seminarien. Meine Antwort hierauf ist erstens, daß ich es selbst ja für eine wesentliche Eigenthümlichkeit der Wissenschaft achte, in den besonderen einzelnen Gestalten das Allgemeine, also bei der Theologie in der Lehre der einzelnen kirchlichen Genossenschaft den Glauben der Einen heil. christlichen Kirche aufzusuchen. Allein zweitens muß ich auch behaupten, daß die Sonderkirche zu der Einen heil. christlichen Kirche durchaus nicht im Gegensatz steht, es sei denn, sie hegte schriftwidrige Lehre. Die Eine heil. christliche Kirche auf Erden, das ist die Gläubigen zerstreut über den ganzen Erdboden, soll nach Gottes Willen und Wort auf Erden nimmer als eigne durch äußere Ordnungen abgesonderte Gemeinschaft hervortreten, sondern ist vorhanden in der äußeren Christenheit, die eben, weil jene in ihr ist, Kirche genannt wird. Nicht die Eine heil. christliche Kirche, sondern die äußere Christenheit theilt sich in Partikular⸗ oder Sonderkirchen, die etwa an Gestalt, Verfassung, Lehrform oder auch an Theilen des Lehrinhaltes selbst verschieden sind. Andererseits hat die Eine heil. christliche Kirche sichere Zeichen, an welchen man auf das bestimmteste erkennt, wo unter den Sonderkirchen sie jedenfalls vorhanden ist. Keineswegs allein, wohl aber unfehlbar ist sie da vorhanden, wo Gottes Wort rein gelehrt und die heil. Sacramente recht verwaltet werden, eine Lehre und Verwaltung, von welcher die Bekenntnisse der Christenheit und also der Sonderkirchen Zeugniß ablegen. Nicht anders daher als ein Bekenntniß einer besonderen 10