# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1856_S117 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) „In, mit und unter.“ 117 Unmittelbar vor und nach dem Erscheinen des Heidelberger Catechismus war es bekanntlich neben Brenz und Heshus der Hamburgische Superintendent Joachim Westphal, der als lutherischer Vorkämpfer im Streit gegen die Reformirte Abendmahlslehre da stand, vom Jahre 1552 bis 1574, Westphals Todesjahr. Westphal aber widmet in seiner im Jahre 1558 herausgegebenen Apologia confessionis de coena Domini contra corruptelas et calumnias J. Calvini, eine seiner Hauptschriften, der Frage „de locali inclusione“ (von der räumlichen Einschließung des Leibes Christi in das gesegnete Brod oder von der Impanation und Consubstantiation) ein ganzes besonderes Capitel und schreibt darin u. A.: „Schon Luther hat einst, bei dem ersten Zusammentreffen , der falschen Anklage, daß eine räumliche Einschließung des Leibes Christi im Brode gelehrt werde, den Weg abgeschnitten und in seinem das große Bekenntniß vom Sacrament des Abendmahls enthaltenden Buche unterschieden , auf wie vielfache Weise von etwas gesagt werde, daß es irgendwo sei, und schon damals geleugnet, daß er lehre, der Leib Christi werde räumlich im Brode eingeschlossen. Nichts desto weniger warfen (uns) hernach die Gegner die räumliche Einschließung vor und zur Abweisung dieses Vorwurfs antwortete er wieder in seinem letzten Bekenntniß von diesem Sacrament, das er im Jahre 44 herausgab. Wir haben auch für Luther und für uns das Zeugniß Dr. Bucer's, welcher in seinen Retractationen schreibt, er habe verhüten wollen, daß nicht eine Impanation Christi oder eine räumliche Einschließung desselben im Brode eingeführt würde, und bekennt, daß sein Eifer ein unzeitiger gewesen sei und daß er auf Luthers und mancher Anderen Auktorität zu wenig geachtet, noch die Schäden der Kirche, welche sie aus jenem so großen Zwiespalt gelitten, recht erwogen habe, sonst würde er sich nicht an den Redeweisen gestoßen haben, welche, wie sie mit der Schrift übereinstimmten, so ohne Aergerniß (pie) gebraucht werden könnten, deren sich Luther, und die es mit ihm halten, bedient habe; er habe geglaubt, daß durch jene Redeweisen der Wahn von der Impanation Christi, oder wenigstens von einer räumlichen Einschließung im Brod bei dem Volke eingeführt werde, aber im Fortgang der Disputation, als Luther die Sacramentssache weitläuftiger auseinandergesetzt , habe er gesehen, daß derselbe weder den Leib noch das Blut des HErrn durch irgend ein natürliches Band mit dem Brod und Wein verbinde , noch jenes Beides in das Brod und den Wein räumlich einschließe. Endlich bezeugt er, daß M. Luther, und die wirklich auf seiner Seite stehen und seiner Lehre richtig folgen, im heil. Abendmahl keine Impanation, auch keine räumliche Einschließung des Leibes Christi im Brode, des Blutes im Weine behaupten, sondern die wahre substantielle Gegenwart und Austheilung des Leibes und Blutes des HErrn mit dem Brode und Weine im heil. Abendmahl annehmen. Wenn Calvin jene so unumwundene und wahre Bezeugung Dr. Bucer's bekannt ist, so steht er wahrhaftig mit einem sehr schlechten Gewissen als ein Gegenzeuge gegen die offenbare Wahrheit auf und imputirt uns böswilliger Weise etwas, in Betreff dessen uns schon Bucer in öffent⸗