# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1856_S102 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 102 Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse ꝛc. führt wurden, und daß auch diese wiederum die bereits festgestellten Dogmen der Kirche öffentlich anerkannten, bedarf hier keiner weiteren Ausführung. Das geglaubte Wort Gottes hat eine Geschichte; es wird im Laufe der Zeiten unter der Regierung des heil. Geistes zum Dogma; Lehre, die zum Dogma geworden ist, besteht fortan auch als solches im Glauben der Kirche. Kirchlich festgestellte Dogmen mögen längere Zeit bloß im Herzen und Munde der Gemeindeglieder bewährt werden und nur in Privatschriften einzelner Lehrer zur Aufzeichnung kommen, wie z. B. das apostolische Symbol; allein die Ausdehnung der Kirche machte es bald nöthig, daß man dieselben in gemeingültigen Schriften niederlegte. Bekenntnisse der Kirche heißen diese Schriften, weil sie Zeugnisse von dem Worte sind, welches im Glauben der christlichen Kirche lebt und unter den Gemeinden derselben gepredigt wird; Symbole oder symbolische Bücher werden sie genannt, weil die Christen und christlichen Gemeinden sich an ihnen als an Parole oder Feldzeichen erkennen. Sie sind durchaus dem nicht zu vergleichen, was auf römischer Seite Tradition , Ueberlieferung heißt; denn diese letztere soll in der Kirche eben so viel gelten, wie die Schrift, dagegen die kirchlichen Bekenntnisse dem Richterstuhle der Schrift unterworfen sind; die Tradition hat immer etwas Geheimnißvolles an sich, da sie von Bischof auf Bischof, von Papst auf Papst vererbt sein soll, dagegen die Bekenntnisse zu den öffentlichsten Werken und Schätzen der christlichen Kirche, nicht der Geistlichkeit oder des Papstes, sondern der ganzen Gemeinschaft der Christen gehören und darauf ausgehen, eben dem Glauben im Herzen vor aller Welt Ausdruck zu geben; die Tradition im Munde des Papstes fordert Gehorsam für sich von den sogenannten Laien, dagegen die Bekenntnisse Ausdruck des Gehorsams sind, welchen die ganze Kirche, Prediger und Gemeindeglieder, der heil. Schrift zollen; die Tradition soll auch enthalten können, was nicht in der Schrift steht, dagegen der Inhalt der Bekenntnisse nimmer von der Schrift verschieden sein kann, so sehr auch die Form, Umfang und Gestalt beider von einander abweicht; die Tradition endlich soll die Richtschnur der Schriftauslegung sein, aber weil ihr Inhalt nicht dem Richterstuhle der heil. Schrift unterworfen ist, so gleicht sie dem Brecheisen, welches das Schloß öffnet durch Zerstörung desselben, dagegen sind die Bekenntnisse Glaubensregel zur Schriftauslegung, aber wie der Schlüssel, der in Uebereinstimmung mit dem Schloß zugerichtet ist. Allerdings wird in der Kirche gepredigt und die heil. Schrift ausgelegt nach den Bekenntnissen — wie könnte es anders sein? Die heil. Schrift ist ihre eigne Auslegerin, aber damit sie sich selbst auslege, muß jeder einzelne Satz derselben im Zusammenhange mit der Summe der Lehre aus allen dahin gehörigen Sätzen und Stellen in ihr gefaßt werden, und bedarf es daher solcher Summen oder Begriffe der Schriftlehre, um den Sinn festzustellen, welchen die heiligen Schriftsteller bei ihren Aufzeichnungen beabsichtigten. Nun bestehen die Bekenntnisse der Kirche eben aus Dogmen, das ist aus Summen der heilsamen Lehre, deren Uebereinstimmung mit der Schrift in die Augen springt; und man sollte die