# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1856_S97 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang II. April 1856. No. 4. (Eingesandt von Past. Hoyer.) Die Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse und die freie Theologische Wissenschaft. (Fortsetzung.) Der Theologie Aufgabe ist es, einen Begriff vom christlichen Glauben zu erlangen. Zu dieser Arbeit reizt allerdings Kampf von Außen und von Innen, Angriffe etwa von Seiten Ungläubiger oder falscher Lehrer, eigne Zweifel; aber der ursprüngliche Trieb dazu liegt im menschlichen Geiste selbst, vom Schöpfer ihm geschenkt, vom Erlöser zum Eigenthum erworben, vom heil. Geiste angeregt und geleitet. Zwar werden immer nur einzelne Glieder der christlichen Kirche Gabe und Trieb zu selbständiger Arbeit an der Theologie besitzen eben so, wie auch Einzelne nur die Gabe der Weissagung oder öffentlichen Predigt empfangen; allein sie haben damit ein Werk zu erfüllen, welches vom Gemeingeiste gefordert wird und dem gemeinen Nutzen dient. Die Ergebnisse und Früchte der theologischen Arbeit, die sich bewähren, sind, wie die Theologie selbst, Eigenthum der Kirche. Andererseits vernichtet die christliche Theologie nicht den Glauben, noch macht sie ihn überflüssig; was sie von ihm begriffen hat, bleibt nichts desto weniger Glaube. Wie alle Wissenschaft das Allgemeine, oder das unter den wechselnden Formen bestehende Wesen sucht, so geht auch die Theologie über den Glauben des Einzelnen oder der einzelnen Gemeinde hinaus zu dem Glauben in seiner Allgemeinheit, dem Glauben eben der Gemeinschaft der Gläubigen oder der Einen heil. christlichen Kirche fort und trachtet von ihm aus wiederum die mannichfaltigen Gestaltungen desselben in der Zeit und an den verschiedenen Personen oder Gemeinden zu begreifen . Sie setzt die Kräfte, Bewegungen, die Glieder gleichsam des Glaubens , seinen Inhalt z. B. und dessen Theile, seinen Grund, seine Entwicklung in der Geschichte, seine Früchte aus einander; unterscheidet sie von einander und erforscht die gegenseitige Beziehung derselben und ihre Bedeutung im Verhältniß zum Ganzen; sie frägt nach dem Grunde der Glaubensgewißheit und thut vom Glauben ab, was seiner nicht würdig ist, ja sie prüft sogar die Berechtigung und die Pflicht des Glaubens, das Wort Gottes der heil. Schrift als die alleinige, aber auch als seine Richtschnur anzuerkennen. Sie faßt 7