# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1856_S95 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischte kirchliche Nachrichten. 95 Confession werde die Transsubstantiation gelehrt. Ihnen gegenüber verweist Herr Dr. Reynolds im „Lutheran Observer“ u. A. auf die Torgauer Artikel, welche bekanntlich die erste Grundlage der Augustana bilden. Darin heißt es aber im zehnten Artikel: „Daß Eucharistia oder des Altars Sacrament stehet auch in zweien Stücken, nehmlich daß da sei wahrhaftig gegenwärtig im Brod und im Wein der wahre Leib und das Blut Christi, laut der Worte: Das ist mein Leib, das ist mein Blut, und sei nicht allein Brod und Wein, wie jetztund das Widertheil fürgibt. Diese Worte fordern und bringen auch den Glauben, üben auch denselbigen bei allen denen, so solches Sacrament begehren und nicht dawider handeln. Gleichwic die Taufe auch den Glauben bringt und gibt, so man ihr begehret .“ (Siehe das vortreffliche Werkchen über die augsburgische Confession: Exegesis A. Confessionis, cujus articuli 21 explicantur et subjecta antithesi heterodoxorum illustrantur, autore Balth. Menzero. Marpurgi 1615. p. 441. 442.) Hieraus ist zur Genüge ersichtlich, was die Worte der augsburgischen Confession sagen wollen: „Unter der Gestalt des Brodes und Weines.“ Zur Geschichte der Platform. (Späteres.) Nachdem die Aufstellung dieser neuen Grundlage für die hiesige lutherische Kirche und die darin erhobene Klage, daß die augsburgische Confession voll von den verderblichsten Irrthümern sei, das gerade Gegentheil von dem gewirkt hat, was man damit beabsichtigte, so fangen diejenigen, welche der neuen Maßregel erst den feurigsten Panegyrikus gehalten haben, allgemach an, nun eine andere Sprache zu reden. Man wird hierbei an Luthern erinnert, der seiner Zeit von den Sacramentirern muthmaßte, daß sie froh sein würden, „wäre das Bier nur wieder im Faß!“ Zu dieser Classe gehört auch Herr Dr. Benj. Kurtz. Derselbe schlägt in seinem „Luth. Observer“ vom 15. Febr. vor, den Streit durch ein Compromiß beizulegen. Er schreibt: „Man stellt in Abrede, daß die Irrthümer, welche von den Freunden der Platform der augsburgischen Confession beigemessen werden, darin enthalten seien, und sagt, daß eine billige Auslegung sie beseitige. Wenn das so ist, so mag leicht ein Compromiß zu Stande gebracht werden und zwar ein solches, welches die Confession unangetastet läßt und zugleich den Freunden der Platform genug thut, und so Frieden und Harmonie im Handeln innerhalb der ganzen Kirche wiederherstellt. Mögen denn einige unserer Distrikt-Synoden sich vereinigen, ähnliche wie folgende Beschlüsse sammt einleitenden Bemerkungen zu fassen: Dieweil die augsburgische Confession, von der ev.-luth. Kirche als eine Darlegung der Grundlehren der Bibel angenommen, beschuldigt wird, folgende Irrthümer zu lehren: * * * * * Daher sei 1. beschlossen : Daß diese Irrthümer in der augsburgische Confession nicht gelehrt werden und daß nach unserem Urtheil eine billige und richtige Auslegung der Confession dieselben gänzlich ausschließen; 2. beschlossen: Daß, was jemand auch für Meinungen über die genannten Punkte hegen möge, unsere Prediger und unser Volk die vollste Freiheit habe und von Rechtswegen haben müsse, rücksichtlich derselben zu glauben, was nach ihrem Urtheil das inspirirte Wort Gottes lehrt, und daß weder Kirche noch Synode ein Recht habe, sie in diesem Glauben zu beunruhigen.“ — Es mag sein, daß ein solches Compromiß früher von Manchen angenommen worden wäre, die sonst die augsburgische Confession für ein durchaus reines Bekenntniß ansehen; nach dem aber, was jüngst zu Tage gekommen ist, dürfte es nun „zu spät“ sein, mit einem so elenden Pflaster die klaffende Kirchenwunde wieder zuheilen und den alten Gottesackerfrieden wieder in die Kirche zaubern zu wollen. Schwerlich dürften sich jetzt viele aufgewachte Gegner der Platform finden, welche zugestehen und unterschreiben wollen, daß ein jeder ein Recht habe, zu glauben, was ihm nur immer in den wichtigsten Glaubensartikeln schriftgemäß zu sein scheinen möge, also auch, was in der That unbiblisch ist. Denn ein menschliches Recht haben ja freilich alle Menschen zu glauben, was sie wollen, und niemand hat ein Recht, über ihr Gewissen herrschen und ihnen irgend einen Glauben, mag es auch der rechte sein, aufzwingen zu wollen; aber vor Gott hat jeder Mensch nur ein Recht und zugleich die heilige Pflicht, zu glauben, was wirklich schriftgemäß